Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 325. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ab, und bestimmt zur Tagesordnung für morgen außer der Fort setzung noch die Berathung über die wegen der zweifelhaften Rechtsfragen zwischen beiden Kammern obwaltenden Diffe renzen. Zweihundert und sechs und neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am26. Septbr. 1834. Berathung des Berichts der I. Deput., das Decret und den Plan der Or ganisation der evangelisch-lutherischen kirchlichen Mittelbehörden betr. Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Das über die letzte Session aufgenommene Protokoll wird verlesen, und durch v. Herrmann und Grafv. Schönburg mitunterzeichnet. Auf der Registrande ist neu eingegangen: 1) Protocollextract der 2. Kammer vom 22. Sept., die Berathung der Differenzpuncte beim Recrutirungsgcsetze betr.; ist der in dieser Angelegenheit ernannten Deputation zu übergeben. Dagegen sollen 2 und 3) zwei Protocollextracte vom 22. Sept., das Ausgabe-Budjet und namentlich den allgemeinen Staats aufwand und das Departement der Justiz betr., zur 2. Depu tation abgegeben werden. 4) Ein eingegangener Protocollex- tract vom 18. Sept, betrifft den §.20. des Gesetzentwurfs wegen der privilegirten Gerichtsstände. Da Bürgermeister Bern hard!, als in der Sache ernannt gewesener Referent versichert, daß dieser Protocollextract lediglich die Bestätigung dessen ent halte, was neulich bereits mündlich referirt worden, wornach denn nunmehr völliges Emverstandniß unter den Kammern be stehe, und die Schrift gefertigt werden könne, mit welcher er sich bereits beschäftige, so ist der Protocollextract lediglich zu den Acten zu nehmen. 5) Ein Protocollextract der 2. Kammer vom 18. Sept., nach welchem der Entwurf einer Zuschrift Geneh migung gefunden hat, welche die Herren Präsidenten in Betreff der Verweigerung von Paffen an Kammermitglieder, und des Verlangens vorgängiger Nachweisung über erhaltenen Urlaub an das Gesammtministerium zu erlassen haben. Nachdem hier bei der Präsident erwähnt hat, daß dieses Schreiben bereits am 30, Sept, und rosp. 4. Oct. vorigen Jahres in beiden Kammern beschlossen, jedoch erst jetzt entworfen worden sei, und nachdem der Entwurf Vorgriffen worden, stellt Secr. H a rtz den Antrag r daß man zwar das entworfene Schreiben genehmigen, und sich zu dessen Erlassung bereit erklären, zugleich aber der jenseitigen Kammer anheuu geben möge, ob es ihr nicht angemessen erschei ne, diese Angelegenheit, welche wohl als langst beseitigt zu be trachten sei, auf sich beruhen zu lassen, als wozu man ebenfalls bereit sei. Dieß wird einstimmig genehmiget, und ist die ses Protokoll an die 2. Kammer zu bringen, (s. Nr. 498. d. Bl. S.5504.) Nachdem hierauf noch der Präsident angezeigt hat, daß Bürgermeister Neiche-Eisenstuck durch Unwohlsein entschuldigt sei, gelangt man zur Tagesordnung, und somit zur fortgesetz ten Berathung des Planes wegen Organisation der evangelisch lutherischen kirchlichen Mittelbehörden. Prinz Johann faßt als Referent den wesentlichen Inhalt dessen, was gestern von ihm vorgetragen worden, nochmals kurz zusammen , und erwähnt dabei, wie eS in jeder geselligen Verbindung zwei einander entgegenstehende Principken, das gesellige und das individuelle, gebe, und wie bei dem großen Vorschübe, welchen der Protestantismus dem individuellen Principe leiste, weit «her von diesem, als von einer hierarchi schen Richtung Gefahr zu besorgen sei. Bürgermeister Wehner: Da ich zu denen gehöre, welche. ein Separatvotum abgegeben haben, so glaube ich, dem Letz teren noch einige Bemerkungen hinzufügen zu müssen. Durch eine Undeutlichkeit im Schreiben sind die Verfasser des Separat- voti auf die Meinung gerathen, als wolle die Mehrheit der De putation das vorgeschlagene Consistorium nicht unter das Cult- Ministerium, sondern nurunterdieWirkung desselben stel len. Da aber diese Meinung auf Jrrkhum beruhet, so ver steht sich eS, daß das, waS im Separatvoto hierauf besondern Bezug hat, nunmehro weiter keine Bedeutung haben kann, doch ssehe ich nun nicht ein, wo noch die Selbstständigkeit des vorgeschlagenen LandeSeonsistorii, welche doch die Mehrheit der Deputation beabsichtigt, Herkommen soll. WaS nun aber den von der Mehrzahl der Deputation an die Spitze ihres Gutach tens gestellten Grundsatz: „daß nämlich die neue Einrichtung der Selbstständigkeit der Kirche, und zwar, wohl zu merken, als Gesellschaft dem Staat« gegenüber keinen Eintrag thun dürfe", betrifft, so finde ich mich bewogen, mich hierüber noch besonders zu erklären. Ich halte nämlich diesen Grundsatz für höchst bedenklich und gefährlich. Ich erkenn« die Kirche als das unentbehrlichste und nothwendigste Institut im Staate, als ein Institut, ohne welches der Staat nicht beste hen kann, und halte es für unmöglich, daß der Staat es ver kümmern lassen könne, wie das Deputationsgutachten befürch tet; denn ein Staat, der das thun wollte, würde ein sehr un vernünftiger und unverständiger fein, und mir vorkommen, wie ein Mensch, der zwar das unumgänglich nothwendige Bedürf- niß, sich hin und her frei bewegen zu können, fühlt, sich aber dennoch beide Beine rein wegschnriden lassen wollte. Für die Kirche in dieser Stellung ist also durchaus kein Nachtheil zu be fürchten, und am wenigsten, daß sie im Staate, wie die De putation meint, aufgehen könne; wohl aber könnte der umge kehrte Fall, nämlich das Aufsehen des Staats in der Kirche, eintreten, wenn man ihr als Gesellschaft und zwar dem Staate gegenüber einen Platz anweisen wollte. Indem Bestreben des Menschen liegt es nämlich, immer vorwärts zu schreiten, daraus entstehet aber wieder die Unart, daß er immer mehr haben, nie genug erhalten kann, und giebt man ihm den kleinen Finger, so greift er schon nach der ganzen Hand. Von dieser Untugend haben sich aber, wie Geschichte und Erfahrung lehren, diejenigen, welche sich die Vertreter der Kirche nennen, am wenigsten frei gehalten. Geschichte und Erfahrung geben uns davon hinreichende Beispiele; wir lesen nämlich, daß di« Vertreter der Kirche sich angemaßet haben, Könige und Fürsten ein - und auszusetzen, und einer der Obersten dieser Kirchenvcr- treter zwang sogar den Kaiser Heinrich IV., barfuß, in der trau-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder