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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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rlchkS Aittt, für das erwehr geeignet ist, versehen muß, und umgekehrt. Ferner ist es auch in den Landesconsistoricn mög lich, . daß ein Mann, der sich einer besondern Richtung hingiebt, ein entscheidendes Uebergewicht erlangt; dann den Vorschlägen einer Behörde, welcher einmal das Denominationsrecht zusteht, in mehreren Fallen nicht Gehör zu geben, führt immer zu un angenehmen Verhältnissen. Uebrigens bin ich, über eine jetzt erst in Anregung gekommene derartige Änderung bestimmte Äußerung zu machen , ohne ausdrückliche Genehmigung der übrigen evangelischen Minister nicht ermächtiget, da der Cult- minister daö Patronatsrecht nur vermöge besondern Auftrags verwaltet; eher würde sich vielleicht eine Einrichtung treffen lassen, wie sie der Hr. Obcrhofprediger vorschlug. Stellt man das, was ich über den Plan der Majorität der! geehrten Deputation jetzt bemerkte, zusammen, sy gewinnt vielleicht die Ucberzeugung Eingang, daß der Plan der Regie-f rung sich weit mehr empfehle, als der der erstem. Die Vor- i zöge im Plane der Regierung erkenne ich darin, daß 1) derselbe! aus den richtigen Grundsatz der Organifationspoluik gebaut ist, j nach welchem man jeder Behörde möglichst gleichartige Geschäfte zutherlen muß, so daß für deren Besorgung ihre Mitglieder vor zugsweise befähigt sein können ; 2) wird nach dem Plane der Regierung eine collegialische Behörde mit Vorzug des geistlichen ehrten Deputation hinlänglich heleuchtet, und die übrigen Äu ßerungen- so weit es jetzt nöthig und thunlich war, mit berührt zu haben. Im Uebrigcn theile ich die bereits ausgesprochene Ansicht, daß es ein dringendes Bedür fniß sek, jetzt zur Entscheidung zu gelangen. So lange über die Organisation der kirchlichen Mit- telbehörden ein Beschluß nicht feststeht, so findet sich das Cult« Ministerium in Ausführung seiner Absichten behindert, denn es darf nach den bei seiner Errichtung vielfach ausgesprochenen Be fürchtungen nur dann auf Vertrauen rechnen, wenn es sich auf den Weirakh einer Behörde beziehen kann, welche der Kirche dir nöthige Garantie gewährt. Aber auch die peinliche Ungewiß heit, in der sich die bei den Consisiorien angcstellten Manner befinden, verdient Beachtung, und auch in deren Interesse muß ich eine baldige Entscheidung wünschen. Die Geschäfte der Consistorien werden jedenfalls sehr bedeutend vermindert, und sollten sie auch fvrtdauern, so wird doch der Personaletat jeden falls geringer werden müssen, ja die Majorität der Deputation selbst verlangt statt der bisherigen 2 Consistorien nur Eins. Zur Anstellung der hier entbehrlich werdenden Beamten ist jetzt bei den neuen Organisationen anderer Behörden die passendste Ge legenheit. Läßt man sie vorüber, so wird jenen Männern nicht nur die Aussicht aus Wicderanstellung entgehen, sondern es wird Elementes für die Berathung. und Bewahrung der knnern kirchli chen Angelegenheiten, was die Würde der evangelischen Kirche erfordert, gewährt, 3) gewahrt das Landesconsistorium dem Cultmknisterio und den übrigen iu ovaptzolwis beauftragten Mi nistern einen angemessenen und sichern Stützpunct für ihreMaß- nchmlMgen; 4) stellt der Plan durch die §§. 6. — 9. dem Lan- dcScynsistorio eingeränmmr'Befugniffe die Selbstständigkeit der evangelischen Kirche sicher, wogegen 5) die Leitung und Auf sicht in kirchlichen und Schulangelegenhriten an die Behörden, welche den Geistlichen, Schullehrern und Gemeinden nahe ste hen , was dieAussichs erleichtert und kräftigt, überwiesen wird, und 6) die Aufsicht auf dic Verwaltilng dcs Vermögens der Kir chen- und Schulgemeinden, an die Behörde, welche die übrigen Communalangclegcn.heiten beaufsichtigt, gelangt. .Diese Vor züge sind auch im Hauptwerke bereits durch die Erfahrungen in ,der Oberlausitz erprobt, und warum sollte in den Kreislanden nicht ähnliches günstiges Ergebniß zu erwarten sein? Wenn der geehrte Hr. Oberhofprediger noch auf.eine Erhöhung des Ge haktes der Cynsistorialbkisitzer. hindeutet, so bemerke ich, daß! mast den Maßstab hierbei von den Hof- und Medicinalräthen entnommen hat. Dagegen dürfte die Beziehung auf die Asses soren des katholischen Consistoni nicht Anwendung finden kön nen, denn von diesen hat nur der erste weltliche,1100 Thlr. Be soldung, da er kein anders Amt bekleiden kann, die geistlichen Assessoren bekommen aber nur 100 Thlr. Sollte es sich übri gens in der Folge zeigen, daß jene Besoldung von 300 Lhlrn. dem Geschäftsumfange nicht entspräche, so wird das Cuktmini- sierlum gewiß Einleitungen zu einer angemessenem Besoldungs-! Erhöhung zu machen bereit sein. 1 Auf diese Art hoffe ich das Gutachten der Majorität der ge auch der Staatskasse ein vielleicht jetzt zum Theil zu ersparender Aufwand verursacht werden. Wenn aber unter Andern der Regierung von einem geehr ten Redner ein Schwanken Schuld gegeben wurde, so muß ich nur darauf aufmerksam machen, daß zu der Zeit, als der Plan wegen Errichtung der Krciödirectionen entworfen wurde, die Elörterungen wegen in Anregung gekommener Veränderungen der evangelischen Kirchenverfassung überhaupt noch nicht so weit gediehen waren, um einen Entschluß wegen der Consistorien fassen zu können. AIS dieß geschehen war, habe ich mich in den Kammern stets in Ucbcreinstimmung mit dem jetzt vorliegen den Plane geäußert, der nur in wenigen Puncten Abänderun gen erfahren hat, was in einer Angelegenheit, wie diese, und nach Verlauf eines bedeutenden Zeitraums nicht befremdlich fei« kann. , Die geehrte Kammer wird nun die entwickelten Ansichten unbefangen prüfen, und'waS auch das Schicksal des Planes der Regierung sein möge , so hege ich doch Vas frohe Bewußtsein, daß ich in diesen.Institutionen nur das Beste der evangelischen Kirche und deren möglichste Sicherstellung insbesondere beabsichr tkgt habe, und hoffe, man wird mir, wo nicht jetzt, doch viel leicht, in Zukunft die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß ich es mit der protestantischen Kirche Sachsens redlich gemeint^ und mich, frei von Egoismus, nach Kräften bemüht habe, ihr diejenige Garantie zu verschaffen, welche fo laut vrrlangt Wor ten ist. >, Der Präsident bricht hierauf gegen halb 3 Uhr die Ver handlungen ab, und sagt denjenigen Sprechern, welche in die ser Angelegenheit schon im Voraus ums Wort gebeten, letzteres auf morgen zu. -
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