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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 296. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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rcn, welche dem Plane der Negierung und dem Separatvoto der Minorität zu Grunde liegt. Wenn dieses gleichwohl nicht ge schehen ist, so scheint dieß hauptsächlich,— ich erlaube mir, es zu sagen — theils aus einer kleinen petitto pnnvipü, theils aus einer Lücke in der umfassenden Berücksichtigung aller der Streit frage unterliegenden Verhältnisse entstanden zu sein. Aus einer kleinen petitto priuessrü; damit meine ich, was schon erwähnt worden ist, die Behauptung, daß ein Conststorium ein verwal tendes Collegium sein müsse. Dieß dürfte denn doch wohl zu erweisen gewesen sein. Aus der historischen Ansicht, wenn man die Entstehung unserer Consistorien geschichtlich verfolgt, läßt cs sich allenfalls vertheidigen, nicht aber aus dem Wesen der Sache. Der etymologische Begriff giebt dafür schon kein Anhalten. Das «onsistormm priucipls, der geheime Rath der römischen Kaiser, war nicht einmal ein eigentlich geistliches Collegium. Aus dem Zwecke aber folgt cs eben so wenig, denn man kann sich ein geist liches Collegium sehr wohl denken und es auch Conststorium be nennen, welches auf eine andere Weise von Lhaligkeit, als durch Verwaltungsverfügungen, für die Zwecke der Kirche sorgt. So viel aber den zweiten Punct betrifft, so ist dem vorgelegten Plane der Vorwurf gemacht worden, als sei durch ihn die Selbst ständigkeit der Kirche nicht gehörig berücksichtigt und das kirch liche Element nicht gnüglich vertreten. -Wenn irgend Jemand die Selbstständigkeit der Kirche und das religiöse Element über haupt in seinem Herzen hochstellt, so bin ich es. Aber gerade in dieser Beziehung, glaube ich, hätte das beabsichtigte Landcscon- sistorium nicht übersehen und auf dessen Wirksamkeit größeres Gewicht gelegt werden sollen. Gegen die Betheiligten im Volke und gegen die Unterbehörden bedarf die evangelische Kirche keiner Repräsentation; auch wird diese nicht durch Verwaltungsverfü- gungen ausgeübt. Wohl aber kann von einer Repräsentation derselben die Rede sein, der Staatsregierung, den Behörden an derer Confcssionen, den Landständen gegenüber; und in allen diesen Beziehungen ist ja dem Landesconststorio der Mund nicht verschlossen. Wenn irgend etwas Bedenkliches sich ereignete, so würde dasselbe bei dem ihm zunächst vorgesetzten Cultministerio, und schlimmsten Falles bei den in Lvanxslieis beauftragten Staatsmknistern, oder bei den Landstanden, Zeichen seines Le dens von sich zu geben gewiß nicht verfehlen; und ob seine An träge gegründet oder ungegründet, praktisch oder unpraktisch seien: dieß würde dann nicht von den Kreisdirectionen, sondern von der v.npartheiischen höchsten Behörde beurtheilt. Darf ich in dieser Beziehung — aber nur in dieser, denn die Wirksamkeit! des Landesconsistorii geht noch weiter — einen Vergleich wagen, so möchte ich die evangelische Kirche Sachsens mit einem Schiffe vergleichen. Während die in Lvrmgeliois beauftragten Staats minister das Schiff befehligen und der Minister des Cultus am Ruder sitzt, wahrend die Kreisbehörden nach den verschiedenen Masten sich vertheilen und da die Segel richten, um das Fahr- zeug immer im Gange zu erhalten, so ist das Landesconsistorium dem Manne gleich, welcher die Wache halt und, weithin das Fahrwasser überblickend, durch seinen Zuruf warnt, wenn ir gend ein Felsenriff, eine Sandbank, ein fremdes Fahrzeug oder ein anderer Gefahr drohender Gegenstand sich naht. Faßt man aber die begutachtende Wirksamkeit dieses Landesconsistorii in das Auge, so hat man nicht zu fürchten daß es ihm in dieser Hinsicht an der nöthigen Kenntniß der Verhältnisse fehlen werde. Denn es betrifft entweder allgemeine Angelegenheiten, oder be sondere Vorfälle. Bei den ersteren kommt es meistentheils auf Beurthcilung solcher Lhatsachen an, welche bereits notorisch sind, oder das Collegium ist wenigstens durch die Anzeigen der Geistlichkeit und der Decanc, deren der Plan gedenkt, vondem- ijenigen, was im Lande vorgeht, benachrichtigt. Wird ihm aber über besondere Vorfälle ein Gutachten abgefordert, so wcr- ! den ihm auch die actenmaßigm Nachrichten über dasjenige, waS ! den Gegenstand der Beurthcilung ausmacht, zugleich mitzuthei- len sein. Auch ich glaube, daß das Beispiel im Großherzogthum Hessendarmstadt keinen entscheidenden Gcgcngrund abgeben kön ne. Um dieß vollständig zu beurtheilen, müßte man die fakti schen Ursachen, aus welchen man dort die Provinzialkirchen- und Schulräthe aufgehoben und dafür ein Centralconsistorium ringe- führt hat, ganz genau kennen, vno «nun kaviunt illem, nou ast illem. Was in dem einen Staate nachrheilig wirkt, weil vielleicht zufällige störende Nebcnursachen Mitwirken, das kann in dem andern Staate, wo diese Ncbenurfachen nicht vorhanden sind und man einen andern Weg der Ausführung ergreift, vor- theilhaft sein. Bemerken muß ich noch, daß in dem genannten Großherzogthum?, so viel ich weiß, kein Ministerium des Cul tus und auch kein Landesconsistorium in unserem Sinne besteht und bestanden hat, folglich 0. Zimmermann wohl ein Recht ha ben konnte, darüber sich zu beklagen, daß cs an einem kirchli chen Centralpuncte fehle, was aber in Wachsen nach dem vorlie genden Plane der Regierung durchaus nicht der Fall sein wird. Mit Recht hat daher die Mehrheit der Deputation die Bedenken, welche nian hier und da gegen die in der preußischen Monarchie bestehenden Einrichtungen vorbringt, gegen den vorliegenden Plan nicht ausdrücklich angewendet. Ich sage: mit Recht. Denn worüber manin jener Monarchie vielleicht klagt, die viel fach in einander greifenden Nessorlbcfugnisse der Regierungen und der Consistorien, und die daraus entstehenden vielfachen Verwik- kelungen in der kirchlichen Verwaltung, das alles ist in vorliegen dem Plane vermieden. Wenn dort z. B> einige Dispensationen von der Regierung, andere vom Consistorio ertheilt, einige Geist liche von der Regierung, andere vom Consistorio angestellt, einige Suspensionen von diesem, andere von jener verfügt werden, und dann auch noch der Generalsuperintendent, als dritte coordinirte Behörde hinzukommt, so finden Sie von allen diesem in dem ein fachen Plane der Königs. Sächs. Negierung keine Spur. Die Gründe also, welche sonst hin und wieder aus den Einrichtungen jenes Staats hergenommen werden, um diesen Plan zu verdäch tigen, können den letzteren, bei genauer und unpartheüscher Prü» fung, durchaus nicht treffen und sind Erreiche, gegen einen fal schen Gegner geführt, welche auf die Erde fallen, ehe sie die diesseitige Grenze erreichen. Referent, Prinz Johann: Der Deputation erschien ge rade die in Preußen bestehende Einrichtung für noch weit weni ger passend, als die von der Negierung in Vorschlag gebrachte. Bürgermeister Hübter: Nach der umfänglichen und er-
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