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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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tende Ausgaben für Ajustement rc. nöHw'endigj düßdaS BeklB dungs-Gelv fürsoZenannteBeimontirungsstücke, welches mongk lich bei einemWachtmeister ITHlr. 0Gr.4Pst, und bei einem Feldwebel ITHlr. 6 Gr. 8 Pf. beträgt, wohl schwerlich Be streitung derselben ausreichend sein dstrfte. Außerdem genösseiin Wachtmeister öder Feldwebel keine'EnilolüMnte und Mnn dkeß bei dem früheren Wirthschastssystem der Armee und unter andern Verhältnissen der Fall gewesen sei, so bestünden dieselben gegen? wartig nicht mehn , - . , ... - L)ies^ Angabe/.(bemy?s die 'Deputässon m ihrem Hut,ach» ten über den fraglichen Gegenstalld) ist nun zunächst dahinzü berichtigen, daß die Verordnung wegen Gehaltszulagen der' Untetofssciere nicht erst im Jahre 1831, sondern bereits int Jahre 1827 erfolgt, ist,- Es wurde nämlich durch ein an die Kriegsverwaltungskammer erlassenes allerhöchstes Rescript vöm 10. März 1827 eine Summe von 1704 Thlrn. als jährliches Maximum zu Gehaltszulagen für 162 ausgezeichnete Unteroffl- ciere, welche über die Jahre der gesetzlichen'Milirair-Pflrchtlgkeit fortdiestten, festgesetzt' und dabei die Bestimmung getroffen, daß selbige in 2 Classen getheilt .werden, sollten,wovon die 1. Classe monatlich 1 Thlr. 8 Gr-, die 2. Classe hingegen monatlich 16Gr. als Gehaltszulage erhalten solle. Der, Wachtmeister und Feld webel hingegen ward in besagtem Rescript gar nicht gedacht, ob gleich wohl nicht zu leugnen ist, daß gerade diese Männer wohl zu den ausgezeichnetsten gehören; denn gewiß werden wohl nur der gleichen Subjekte zu diesen Stellen gewählt werden und es ist da her zu vermuthen, daß man damals die Ansicht gehabt habe, man wolle den Aufwand nicht zu sehr erhöhen, da diese Chargen ohne hin schon etwas besser gestellt wären, als die übrigen Unteroffi- ciers. — Aus den angestellten Vergleichungen gehr nun hervor, daß 1) ein Wachtmeister bei der Cavalerie 18Thlr. 15 Gr.; 2) em Feldwebel bei der Jnfanterie-Garde-Division 20 Thlr. 6 Gr- 8 Pf.; 3) ein Feldwebel bei der LmieN-Jllfanterie 20 Thlr. 13 Gr, 5 Pf. und 4) ein Feldwebel bei einem Schützen-Bataillon 20TtM 14 Gr. 11 Pf. jährlich mehr an.Emolumenten bezieht, als der ihm zunächst stehende Unterofsicier, welcher nach dem Allerhöch sten Rescript vom 10. Marz 1827 die bewilligte Zulage der 1. Classe erhalt. Außerdem erscheint es nun aber auch noch beinahe als unmöglich, daß diese Manner im Stande sein werden, mit dem Quartiergeltz von monatlich 3 Thlrn. auszukommen, da sie sich hiervon nicht nur daß O,uartier, sondern überdieß auch noch das benöthigte Holz und Acht zu verschaffen haben und ohnehin wohl anzunehmen ist, daß die meisten dieser Manner perheirathet sein werden, Die von dem Hrn. Antragsteller ausgestellte Mo tive, daß der Dienst'dieser Chargen einen Grad von Anstrengung, Einsicht und Genauigkeit erfordere, dxr die ganzen Kräfte und Zeit eines solchen Individuums in Anspruch nehme und von der höchsten Wichtigkeit für die Güte, den innerll Gehalt und Ord nung der Truppe sei, indem em tüchtiger Wachtmeister und Feld webel einen sehr entschiedenen Einfluß auf die Bildung der jungen Mannschaft habe, erscheint vollkommen begründet und ein jeder- der nur einige Kenntmß vomMilitair-Dlenst hat, wird überzeugt sein, wie groß der Einflüß dieserMänner auf den gemeinen Mann ist, welchen kein Nfficier in demselben Grade auszuüben im Stande ist, da er sich nicht so mit dxm Detail des Solvaten beschäftigen kann, als der Wachtmeister und Feldwebel es zu thun verbunden ist. Cs ist dieß so in die Augen fallend, daß es demjenigen, wel cher genauere Kenntmß von der militairifchen Einrichtung Hat nicht leicht entgehen wird-ob eine Compagnie das Glück Hat, einen Men Wachtmeister oder Feldwebel zu besitzen oder nicht. —7 Wenn es nun aber, wie hier yachgewiesen, von hoher Wichtigkeit für den Militair-Dkenst ist, tüchtige Männer zu Wachtmeisters und Feldwebeln zu erhalten, so erscheint es auch wohl als noth- «endig, diejenigen Mittel anzüwenden, welche zu Erreichung die ses Zweckes führen und wodurch die Unteroffmere aufgrmunlert «erderh dazu erforderlichen Kenntnisse und dürch.gute Aufführung zusol-) chen Stellen zu gelangen. — Zwar hat man bisher,diesen Zweck- schon dadurch zu erreichen gesucht, daß die Feldwebel und Wacht meister nach einer mehrjährigen Dienstzeit bessere Civil-Verstr- güngen erhaltestHabens ihnill auch die Aussicht'züm Austücken in dellDfftLkersstalld Meben, welches auch schon zuweilen wirklich ) derWll gewesen ist; allein namentlich-kanndieses letztere niwsel- ten von ihnen angenommen werden,- da sie theils die Mittel nicht' habep, um sich die Ofsiciers-Equipage anzuschaffen, theils aber) auch scholl zu weit in Jahren vorßerffckt Md, M noch eine güte Carriers machen zu könnens lMrditlMistdie Verleihung.gstter- Eivil-Versörgungen nach beendigter' langer Dienstzeit eine Aner- kenntmß und Belohnung für n'hre gut geleisteten Dienste; allein- demohngeachtct bleibt, es immer eine drückende, Lage, wenn sie sich wahrend, ihrer Dienstzeit) nur kümmerlich mit den Ihrigen erhal-, test können, da es ohnehin ihre Stellung erfordert, daß sie einen" großem Aufwand auf ihr Ajustement verwenden müssen, als die' übrigen Unterofsiciere und niemals, wie jene- Urlaub erhalten. Da sie nun in -dem Rescript .vom 10. März 1827 gänzlich über gangen und dadurch zurückgesetzt worden zu sein scheinen, so hält, es die Deputation für billig und gerecht, dem Antrag des Herrn Präsidenten ihre Zustimmung zu ertheilell und ihr Gutachten dll- hjn abzugeben: „Cs möge dieL Kammer in Uebereinstimmung .mit der 1. Kam mer, in der Schrift den Antrag-an hie hohe Staatsregierung stellen, daß es derselben gefallen möge, aus den Ersparnissen der für die Arme.e 'bewilligtestSu'Ütmen, den Gehalt der Wacht meister und FeldwebelsttnOTHlr) mönatlich zu erhöhen)" Referent Abg. a. d. Winkel giebt Noch der Kammer anheim, ob sie auch die Beilagen - m welchen der Präsident die Motiven zu dem Anträge angegeben-^ verlesen wissen wolle. Präsidettt: Ich halte das nicht für nöthig, da das Hauptsächliche, was die Lage der Wachtmeister und Feldwebel betrifft, schon im Bericht herausgehoben ist. Wer die Ver hältnisse kennt und weiß, weichest Einfluß diese-Jndividuen auf die junge Mannschaft haben, wird wohl einschen, daß es eine Handlung der Gerechtigkeit sei, die Lage dieser Männer zu ver bessern. Die Stellung sowohl der hohem als der Subaltern- officiete hat bereits früher und ohnlängst Berücksichtigung ge funden ; Sie wissen aber auch, daß die Armee eine Maschine ausmacht, wo alle Räder in einander greifen müssen , und es ist nothwendig, daß von der ersten bis zur letzten Charge ein gewisses Verhaltniß obwalte. Bei dem gemeinen Manne tritt der Umstand ein, daß er sich während des Urlaubs manchen Verdienst verschaffen kann, und daß auch überhaupt für seine physische Existenz gut gesorgt ist. Dieses vermisse ich aber bei denen, von welchen jetzt die Rede ist. Es kann sein, daß sie in früherer Zeit, wo das Wirthschastssystem Seiten der Com- pagniernhaber bestand, besser gestanden haben, jetzt ist das aber nicht mehr der Fall, und es würde auch ein richtiges Princip flicht sein, wenn dieses System noch irgend wo bestände. Sie haben auf eine legale Weise keine Zuschüsse, sie sind also auf ihr TraftaMent beschränkt, und wir könnten auch überdieß hierbei »Ur berücksichtigen, was' ihnen gesetzlich zugestanden ist. Ich überlasse Ihnen nun zur Erwägung, was ich in meinen Moti ven auseinander gesetzt habe, und füge nur noch die Bemerkung bei, daß ich namentlich bei anhaltenden Campagnen die Ersah-
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