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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 303. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-08-30
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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.zu hören, und fasse demnach die mir scheinbaren Folgen als solche zusammen, die das Gesetz 1) auf den Schulunterricht an sich selbst, 2) auf die Stellung der Lehrer und 3) auf die Verhält nisse in den Gemeinden äußern wird. Nach meiner innigen Ueberzeugung darf der Elementarunterricht überhaupt und die erste Heranbildung der für die Landwirthschaft, die Gewerbe und die dienende Classe bestimmten Menschen insbesondere kein zu großes Feld umfassen. Vielerlei Wissen stört in diesen Jahren die Ausbildung des Gefühls und der Denkkraft, ohne für den Lcbensberuf der von ihrer Hande Arbeit lebenden Menschen we sentliche Vortheile darzubieten. Der ehrwürdige Dinter, dem das Schulwesen so viel verdankt, beschrankte die hieher gehören den Unterrichtsgegenstande auf solche, bei denen Anregung und Stärkung der Denkkraft, Erhebung des sittlichen Gefühls und Ausbildung der Sprache in Bezug auf Vortrag und Verstehen die Hauptsache sind; und auf solche, bei denen es nur darauf an kommt, gewisse fürs bürgerliche Leben unentbehrliche Fertigkei ten den Kindern so früh wie möglich anzueignen. Während Dinge der letztem Art, wohin Lesen, Schreiben und die ersten Hebungen im Rechnen gehören, eine ganz gewöhnliche Befähi gung zur Anweisung bedingen und sich unter einem Lehrer, der das Lehren versteht, sehr füglich durch den wechselseitigen Unter richt der Kinder selbst und durch Hilfsknaben einexerciren lassen, erfordern dagegen Leistungen der ersteren Art um so mehr einen ganz tüchtigen Lehrer da, wo dessen Bestrebungen in der Roh heit der Aeltern ein schwer zu besiegendes Hinderniß finden, wo dieArmuth den gefühllosesten Eigennutz zur Lebensregel macht und der Gemeinheit der Sitten nur durch Heranziehung einer bessern Generation entgegengewirkt werden kann. Hier, wo der Leh rer nur selbst wirken kann, wo alles von seiner Befähigung und seiner Persönlichkeit abhängt — sucht der Gesetzentwurf dem Uebel hauptsächlich durch Zersplitterung der überfüllten Schulen und durch Errichtung von Nebenschulen schon dann abhelfen zu müssen, wenn die Zahl der Kinder sich über 50 erhebt. Ver gleiche ich diese Ansicht mit so manchen Erscheinungen, die mir bekannt find, so muß ich sie sehr bezweifeln. Ich weiß Schulen zu nennen, wo die Zahl der Kinder diese Höhe wenig übersteigt; wo die Lehrer ihr angemessenes Auskommen und selbst guten Wil len haben, und wo dessen ungeachtet der Erfolg ihres Unterrichts so kläglich ist, daß selbst die betrübende Schilderung einzelner Ka- techetenschulen, wie sie in den Motiven des Gesetzes gegeben ist, noch weit dahinter zurück bleibt. Ich könnte dagegen andere namhaft machen, wo die Zahl der Kinder fast 300 erreicht, wo diesen nur ein einziger Lehrer vorstehet, und wo dieser demunge- achtet seine Aufgabe auf eine Art löst, die die kühnsten Erwar tungen übertrifft. Die Erscheinung erklärt sich, wenn wir se hen, wie ein solcher es anfangt, wie er vom frühen Morgen an bis zum späten Abend seine ganze Sorge seinem Berufe widmet; wie er Classen sormirt; wie er täglich statt 3 und 6 Stunden 8 Stunden Unterricht ertheilt; wie er sich in Jünglingen, die sich bei ihm zum künftigen Lehrstand auszubilden suchen, Gehilfen heranzieht; wie er durch die fähigem Knaben den wechselseitigen Unterricht befördert und diese wieder durch Privatstundcn ent schädigt; wie er selbst mit sichtbarem Erfolg und unermüdetem Eifer durch seine Methode das religiöse und sittliche Gefühl der Kinder belebt, ihre Denkkraft entwickelt und eine Anhänglichkeit, Folgsamkeit und Andrängen derselben zum Unterricht bewerkstel ligt, in Folge deren die Kinder kaum die Stunde erwarten, wo der Unterricht beginnt und nur sehr einzelne Ausnahmen sichtbar werden. Die nämliche Erfahrung lehrt, daß bei dieser Methode auch nicht die andern Anforderungen des Elementarunterrichtes zurückbleiben. Die Kinder lesen sehr bald und sehr gut; sie lie fern Schreiben, die zu Vorlagen benutzt werden könnten; sie lö sen an der Tafel und im Kopf mit einer Sicherheit und Schnellig keit die oft sehr schwierigen Nechnungs-Exempel, daß der Un kundige versucht wird, dabei eine Verabredung zu vermuthen. Mit um so größerer Achtung wir die Leistungen einer solchen Be- rufstreue und Gewissenhaftigkeit in Erfüllung der Amtspflichten betrachten müssen, um so bedenklicher wird die Frage, ob sich Erscheinungen dieser Art in der Folge noch ost vervielfältigen möchten, wenn ein solches Nivellirungssystem eintritt, wieder Gesetzentwurf beabsichtigt; wenn alle größere Stellen durch Ne benschulen beschränkt, wenn nur das nothdürftige Auskommen der Lehrer als Regel gelten; wenn alle Hoffnungen, auch in die sem Berufe dermaleinst durch Eifer, Fleiß, Befähigung und Berufstreue eine sorgenfreie Stellung, eine Möglichkeit zu einem Sparpfennig für die Erziehung der Kinder, eine tröstliche Aus sicht für die abgenutzten Kräfte im Alter — zu finden, wenn alle diese Anregungen verschwinden und sich damit natürlich auch alle fähigem Köpfe einem Berufe entziehen, der nur Mühen, nur Noth und gar keinen ermunternden Zielpunct aufzuweisen, hat. Man wird nach dem jetzigen Entwurf eine große Menge vorhan dener kleiner Schullehrer entweder außerBrod setzen müssen, oder mit einer Zulage bedenken, die solche nicht verdienen, weil sie nicht mehr leisten werden, als sie leisten können. Man wird für eine Menge anderer junger Leute Nebenschulen erschaffen und sol che auf Kosten der größeren Stellen dotiren. Diese werden ihre Schüler vielleicht im Lesen, Schreiben und Rechnen nothdürftig ausbilden; kaum aber die wichtigste Aufgabe, die eigentliche Er ziehung der Kinder, mit dem so nöthigen Ansehen eines älteren erfahrenen Schulmannes lösen; man wird den Schulbesuch zu erleichtern, die Schulversaumnisse dadurch seltener zu machen su chen, daß man die Schulen mehr in die Nähe der Kinder bringt und man wird sich in dieser Erwartung tauschen, wenn man von der Erfahrung ausgehet, wornach in Kirchspielen, die in einem Schulbezirk mehrere Dörfer vereinen, es nicht die entfernteren sind, von denen die Kinder die Schule versäumen, sondern häu figer die der Eingesessenen des Ortes selbst, wo sich die Schule befindet, und daß überhaupt bei Landleuten eine etwas ungün stige Witterung und ein kleiner Weg von einer halben Stunde bei weitem nicht so in Erwägung kommen, als man in den höheren Ständen besorgt. >— Nach alle dem halte ich den in dem Gesetz entwurf ausgesprochenen kategorischen Grundsatz, daß in jedem Dorfe, wo mehr als 50 schulfähige Kinder vorhanden sind, eine eigene Schulanstalt errichtet werden muß, für höchst bedenklich und würde es viel räthlicher finden, solchen dahin zu beschränken, in allen solchen Fällen demfreienWillender betheiligten Ge- I meinde eine solche Absonderung mehr, wie bisher, nachzugeben
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