Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
waS -och in einem Staate nicht außer Augen gelassen werden darf, haben sich für das Fortbestehen der Innungen erklärt, so, Beißler in Baiern, welcher sich mit sehr vieler Sachkenntnis über j diesen Gegenstand verbreitet. Es ist hauptsächlich die Frage wegen der Freiheit der Gewerbe auf dem Lande, wobei Stadt und Land schroff gegenüber steht und macht, daß die Discussion Lebhaftigkeit und Dauer zu erlangen scheint. Auch in Bezug auf diese Frage kann ich mich auf einen Schriftsteller beziehen, wel cher zu den Liberalen zu gehören scheint und ausdrücklich aus spricht, wie bedenklich es sei, die Freiheit der Gewerbe unbedingt zu gestatten. Es ist nämlich Pölitz kn seinem Werke: die Staats- wkrthschaft im Lichte unserer Zeit. Nachdem er die Vvrtheile und Nach Keile, welche die Innungen kn den ländlichen und städ tischen Verhältnissen hervorbrkngm, geschildert hat, fahrt er (S, 138. 2. Theil.) so fort: „Unter diesen in der Wirklichkeit vorliegenden, nach ihren Gründen aus der Geschichte der neuern Zeit befriedigend zu erklärenden Verhältnissen würde es nicht zweckmäßig sein, wenn die Regierung vermittelst ihres Einflusses, die Grenzlinie zwischen städtischen und ländlichen Gewerben völ lig aufheben wollte. Die größere Wohlfeilheit des Lebens und die Befreiung von vielen Abgaben auf dem Lande würde bald die städtischen Gewerbe, zum Nachtheil des städtischen Verkehrs, aufs Land ziehen und dadurch zwar die Bevölkerung und den augenblicklichen Wohlstand der Dörfer steigern, nicht aber die Ver mehrung der landwirthschaftlichcn Erzeugnisse befördern, theils, weil viele arbeitende Hände von der Landwirthschast zu den auf die Dörfer versetzten Gewerben übergehen würden." Ich halte auch dafür, daß die freie Ausübung der Gewerbe auf dem Lande keineswegs vortheilhaft sek, daß vielmehr die Vortheile von den Nachtheilen ausgewogen werden. Es würde die Folge haben, -aß eine Menge Handwerksgesellen sich auf das Land begeben würde», de» Familienstand errichteten, und nachdem sie das Vermögen, welches sie vielleicht mktbrkngen oder erheirathen, aufgezehrt haben, der Commun zur Last fallen. Es würde fer ner, was schon angeführt worden ist, die Versetzung der Ge werbe auf das Land dem Landbau die nöthigcn Hände entziehen. In dieser Beziehung würde es sehr nachtheilig wirken; es würde da den Dienstlohn erhöhen, und vielleicht auf den sittli chen Zustand des Landes Einfluß haben. Dem, daß gewisse Handwerker für die nothwendigsten Bedürfnisse auf dem Lande sich befinden, wird zwar im Gesetze entsprochen; es sind lediglich und allem die Schuhmacher und Tischler, welche nicht ausgenom men werden sollen; aber es heißt auch da nur: „in der Regel;" -em auch für diese kann Concession ertheilt werden, und in der That hat sich die Sache wegen der Schuhmacher so gestaltet, daß die Landleute ihre Schuhe und Stiefeln auf den Märkten kaufen, wo die Concurrenz sehr groß ist, und es wird daher ein Schuhflicker, welcher befugt ist, Reparaturen vorzunehmen, hin länglich sein; die Gewerbe, welche ihm nothwendkg sind, als Maurer und Zimmerleute, Backer, Fleischer, Grob- und Huf schmiede, Leineweber, Schneider,. Sattler, Stellmacher oder Wagner, dürfen künftig auf dem Lande ihren Aufenthalt neh men, und wenn auch gleich eine-Normimng nach der Bevölke rung eines Dorfes stattsindet, so ist doch nachgelassen, kn beson ¬ der« Fällen ihnen Concessionen zu ertheilen. Es ist das ein besserer Zustand als der fetzige, wo jeder Innungsverwandre, welcher nicht ein nachgelassenes und erlaubtes Gewerbe auf dem Lande betrieb, wie nämlich die Wagner, Schmiede, Zimmer leute und Maurer, erst Concession erhalten mußte. Sollte man glauben, daß das Verbjetungsrecht nachtheilig sei, so ist daß ein Jrrthum. Uebrigens will ich nur ein Exempel anführen: Es gicbt auf dem Lande manche Handwerke, welche bis sitzt gedul det worden, die aber, wenn das Gesetz erscheinen wird, nicht mehr daselbst gelitten werden. Nun ist mir der Fall vorgekom- men, daß ein Rittergutsbesitzer äußerte, erhübe in seinem Orte mehrere städtische Professtonisten, welche ohne Concession ihr Handwerk betrieben. Sie sollten ihm nun Zins geben, allein das wollten sie nicht, und er wünschte, daß ihnen das Handwerk gelegt werde. Das geschah auch, eS half aber nichts; diese Leute beklagten sich, daß der Gmchtsherr ihnen die Sache nur er schwere, und um die Erschwerniß nicht zu verursachen, und zu gleich vielleicht aus Mitleid, geschieht es, daß mancher Pfuscher auf dem Lande gelassen wird. Aber die Nahe der Städte »rächt, daß das Bedürfnis nach mehreren Innungen nicht in so großer Maße auf dem Lande vorhanden ist, und die Markte ersetzen alles. Daß ebenfalls Kramer auf den Dörfern nachgelassen sind, bei einer Bevölkerung von 600 Seelen und daß sogar ihre Zahl auf 2 in einem solchen Dorfe vermehrt werden kann, Hilst dem Bedürfnisse hinlänglich'ab, und es zeigt sich also in Vieser Hin sicht, daß das Gesetz ungemein svrtschreitet; dem bis sitzt durf ten sich Krämer gar nicht, oder nur m besondern Fällen auf dein , Dorfe aushalten, wahrend nun die Gerichtsvbrigkeir in jedem Dorfe Concession ertheilen kann. Wenn man. also dem Gesetze vorwirft, es sei ein Rückschritt, so verrät- es Unkenntniß über das, was bis jetzt gesetzlich war. Nun wirft man dem Gesetze vor, die Motiven sprächen von Freiheit der Gewerbe; allein dieser Grundsatz sei in dem Gesetze nicht befolgt. Dem muß ich widersprechen, indem die Motiven sagen, daß es zwar wün- schenswerth sei, daß eine größere Ausdehnung der Gewerbsfrei- heit stattsinden könne, allein das historische Verhältniß der Städte mache es nicht möglich, weiter zu gehen, es müsse allmählig da hin gewirkt werden, eine größere Freiheit zu begründen. Die Gesetzgebung hat allerdings eine große Pause gemacht; denn seit 1767 ist kein Gesetz erschienen, was die Gewerbsfreiheit erwei tert hätte; allein In kwto hat durch die Concessionirung aller dings eine Erweiterung stattgcfunden; denn bisher wurden Con cessionen ertheilt, die früher nicht ertheilt worden sind, und also hat die Regierung faktisch mildere Ansichten angenommen. Im Gesetze geht sie nun noch weiter und stellt gleich in mehreren ZZ. fest, daß eine noch weitere Concession gegeben werden könne, als das Gesetz nachweist. Mehrere ZZ. geben durch die Worte: „In der Regel" zu erkennen, daß sie die Thüre noch offen halten. Es läßt sich von jedem Z. behaupten, daß er ein Vorschrktt und nicht ein Rückschritt sek, was auch die spm'elle Discussion Herausstellen wird. Man äußert, 50 Jahre würben vergehen, bis ein neues Gesetz erschiene; allein es werden nicht 100 Wochen vergehen, wo die Grundsätze abgeändert werden, und wo es sich findet, daß das Gesetz Modifikationen erleiden muß, und es wird wie-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder