Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 326. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zwangeS fallen werden, und darneben eine tüchtige polytechni sche Schule errichtet sein wird, so wird bei der Industrie, bei den Talenten, bei der Ausdauer unserer gewerblichen Welt, nur kurze Zelt erforderlich sein, um die gerühmtestcn französi schen Prvduckionm zu erreichen, viellttcht wohl gar hin und wie der zu überflügeln; aber so lange der Zunftzwang besteht, ist dieses nicht möglich. — Es ist bereits angeführt worden, daß es in Ui'scrm Lande schon so weit gekommen sei, daß mehrere Handwerker ibre Fabrikate nicht mehr selbst arbeiten, sondern aus dem Auslande beziehen; das muß ich bestätigen^ es ist buch stäblich wahr, und läßt sich von 3 bis 4 Handwerken nament lich nachweisen, selbst Hier in Dresden. Es stehen aber auch die Innungen dem Emporkommen der Gewerbe deswegen ent gegen , weil sie die Einführung neuer Maschinen hindern. Ist es möglich, daß unsere Luchbereirung gleichmäßig mit d»m Aus sande vvnvgtts schreiten kann? Nachdem in Frankreich, Eng land und den Niederlanden längst die e> forderlichen Maschinen gebraucht werden, wodurch den Tüchern die hohe Vollendung in der Appretur gegeben wird, welche sie auszeichnct, will man in Sachsen noch immer mit den einfachen Instrumenten un serer Tuchscheerer und Tuchbereiter die Concmrenz wagen? Ja, kommt auch einmal ein Fremder mit Maschinen und großen Capitalien in das Land, und will das Gewerbe auf gleiche Höhe mit dem Auslande bringen, sind es nicht die Innungen, welche sich dagegen stemmen, und so lange Schwierigkeiten in den Weg legen, bis der Unternehmer ins Ausland gehl? Ich gestehe, der Vortheil der Gewerbe ist in dieser Sache überwiegend, und ich halte ihn für bei weitem größer, als ir gend einen Vortheil, der für das platte Land aus der Gewcrbs- frciheit hervorgehen kann. Wenn man sich wiederholt auf den angeblich elenden Zustand der Bevölkerung in Paris und der an dern Städte und Döts-r in Frankreich bezogen hat, so bezeugen die blühenden Städte und Dörfer um Paris gerade das Gegen- theis; man sieht dort bereits ausgeführt, wie Gewerbe neben dem Ackerbau b.stehen und gedeihen können, so, daß aller äu ßerliche Unterschied zwischen Stadt und Dorf verschwunden ist. Wenn die Provinzen nicht überall dasselbe erfreuliche Bild dar bieten, und wenn in Paris so viele Almosenpercipientcn sind, so beruht das in dem Centralisatkvnsprincipe und andern Grün den, welche mich zu weit führen würden, wenn ich in dieser Beziehung auf das Einzelne eingehcn wollte, aber noch Nie mand in der Welt hat behauptet, daß es in der Gewerbsfreihelt liege. Auck ist das angegebene Armuthsverhaltniß weit über trieben. Noch hat man gesagt, daß es unmöglich gut sein könne, ein künstliches Mittel zu erfinden, um in Stadt und Land die Bevölkerung zu vergrößern, und man könne sichnichts anders dabei denken, als den Grund, damit die Ritterguts- Besitzer ihre Parcellen zu guten Preisen an den Mann brächten. Nun diese Idee ist ganz neu ; die Erfahrung hat wohl schon hin und wieder im Gegentheil gezeigt, daß durch die Parcellirgng die Ritterguts-Besitzer keineswegs in eine so günstige Lage kom men. Aber was soll man dabei denken, wenn so eine unmög liche Präsumtion dem rechtlichen Sinne der Abgg. aus der Rit ¬ terschaft untergelegt und jede gemeinnützige Absicht zu verdächti gen gesucht wird? Warum ich für meine Person mich gegen daS Gesetz und gegen die Berathung desselben erklären muß, da beruht auf Gründen,- welche ganz unabhängig von meinem Stande als Ritterguts - Besitzer sind. Ich will sie folgenderge» stakt zusammenfass-'. Ich finde im ersten Abschnitte des Ge» setzvorschlagks nichts, was der Gesetzgebung werth sei; denn es können auf der einen Seite alle darin enthaltenen neuen Bestimmungen, wenn man sie für nöthig und nützlich hält, im Wege der Administration eingeführt werden; auf verändern Seite aber kann alles klebrige noch ferner bleiben, wie eS ist. Ich will das beweisen. Der erste Abschnitt befaßt sich, soweit dessen Bestimmungen neu sind, fast lediglich mit Modifikatio nen der innern Einrichtung der Zünfte. Nun aber sind diese immer nur Privatsache gewesen und geblieben bis heute, auch nirgends als etwas anderes angesehen worden. Der Staat ha', sich bloß wegen der policeili'chen 'Aufsicht hineingemischt, un auf diese Welse sind in früherer Zeit die Generalmtikel über dies Sache abgefaßt und zu Gesetzen geworden. Wenn die ReM rung eine Veränderung dieser Artikel im Wege der Verordnung eintreten laßt, so rhut sie nichls mehr, als was sie bei andern policeilichcn Gegenständen thut, und daß wirklich nichts mehr von ihr geschieht, das hat sie bei dem §. 8. ausdrücklich ausge sprochen ; denn sie behält sich noch dermalen künftige Aenderun- gen mit folgenden Worten vor: „Um künftig dergleichen Strei» tigkeiten zwischen collidirenden Handwerkern im Voraus vorzu beugen, bleibt cs zugleich der Regierungs-Behörde überlassen, vorkommenden Falls im Allgemeinen durch Verordnung auszu sprechen, daß einzelne von mehreren Innungen in Anspruch ge nommene Erzeugnisse, entweder hinsichtlich der Verfertigung oder des Verkaufs oder mit beiden zugleich ihnen gemeinschaft lich zukommen, oder überhaupt von dem Verbietungsrechte der einen Zunft ausgenommen sein sollen." Man sieht offenbar, daß das Alles in das Gebiet der Police« und folglich zur Verwal tung gehört, und daß es also hier keines Gesches, sondern bloß administrativer Maßregeln bedarf. Die übrigen Gegenstände, welche noch in dem ersten Abschnitte enthüllen sind, sind entwe der von -er Art, daß sie mit -em Geiste der Zeit und mit der übrigen Verfassung und Gesetzgebung in merklichen Widerspruch treten würden, oder sie sind von der Art, daß sie füglich oufge» schobcn werden können, bis eine allgemeinere Gesetzgebung über das Gewerbswesen eintreten kann« Im 2. Theile ist von frci en Gewerben die Rede. Fragt man nun, was ist ein freies Gewerbe? so heißt es im tz. 11.: „für freie Gewerbe sind diejenigen zu achten, welche an dem Orte, wo sich jemand selbstständig damit nähren will, nicht zünftig betrieben werden können". Im §. 19- aber heißt es: „Der Betrieb zünftiger Handwerke ist in der Regel auf dem Lande nicht erlaubt, miLAusnahme nachstehend genannter Gewerbe, welche -aselbst mit Erlaubniß der Ortsobrigr'eit, die sich jedoch allemal nur nach den Bestimmungen des Gesetzes z» richten hat, ausyeübt werden dürfen." Zm tz. 1. endlich ist ge sagt: „Bis auf weitere gesetzliche Bestimmungen sind alle die- jen'lger
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder