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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 326. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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welches die einfache Majorität in.ber Kammer, und somit prä sumtiv wohl auch die Mehrzahl- der Staatsbürger mißbilligt. Es ist vielmehr voraüszusetzen, daß die Regierung einen Gesetz entwurf, dessen Hauptgrundsatze so allgemeinen Widerspruch finden, vor der Hand auf sich, beruhen zu lassen, geneigt sein werde. Wohin soll es endlich führen, und wo sollte die erste konstitutionelle Ständeversammlung Sachsens ihr Ende errei chen, wenn man ihr den Weg abschneidcn wollte, ohne speckelle Berathung Gesetze abzulehnen. Man hat über die lange Dauer des Landtags und darüber geklagt, daß so wenige Resultate her vorgehen. Wie könnten wir unter solchen Umstanden noch >die kostbare Seit verschwenden, und das Geld des Landes vergeuden wollen, um die unnöthige spcciclle Berathung eines Gesetzes vor zunehmen, das doch am Ende abgelehntwerden wird?! Wenn ich also bestimmt glaube, daß es den Standen frei stehen müsse, am Schlüsse der allgemeinen Berathung sich dahin auszuspre- chm, daß sie auf die specielle Berathung nicht eingehen wolle, wenn ich nicht einsehe, wie und warum man die Freiheit der Kammer gerade hierin so sehr beschranken könne, so muß ich noch immer dabei stehen bleiben, daß es wünschenswerth sei, die Staatsregierung zu bitten, den Gesetzentwurf zurückzunehmen, oder auch ihn ohne speckelle Berathung abzulehnen, ich muß dieß wünschen, weil er, wie ich kurz wiederholen will, erstens mir nichtso beschaffen scheint,daß sein ersterTheilnicht aufadministra tivem Wege ausgeführt, oder bis zum Erscheinen der Gewerbsord nung ausgesetzt werden könne, weil ich zweitens den zweiten Ab schnitt nur als eine bittere Täuschung ansehen kann, und weil sich mir drittens der dritte, Theil in allen seinen Grundprincipien als völlig unhaltbar barstellt. Abg. Zische: Der Abg. hat dem, was ich gesagt habe, einen Sinn untergelegt, welchen ich nicht dabei hatte. Ich kenne die Motiven der beiden Herren zu gut, aber ich muß erklären, daß ich wohl Rittergutsbesitzer kenne, die nicht bloß den Ausschub aus Städten in ihren Besitzungen ausgenommen haben, sondern selbst den auS dem Lande und der dann der ganzen Gegend zu Schimpf und Schande gereicht hat. Abg. v. Thielau: Mir sind diese Falle eben so gut bekannt, wie dem Abg-, aber cs sind das bloß einzelne Falle, und davon läßt sich nicht weiter die Folge ziehen. Wie indessen von Dis membrationen der Rittergüter die Rede sein könne, verstehe ich nicht, da gerade von den bäuerlichen Deputaten die Gcwerbssrei- heit vorzüglich gewünscht wird, und es läßt sich keine andere Ur sache bei dieserAeußerung denken, als die ihr der Abg. von Mayer untergelegt hat. Abg. Eisenstuck: Die Belehrungen, Anschläge, Unter weisungen zu wiederholen, welche von Seiten des geehrtenAbg. geschehen sind, um der Negierung zu zeigen , wie sie es zu ma chen habe, wie anzufangen, sehe ich mich nicht veranlaßt, ich will nichts darüber sagen ; dagegen will ich einen Grund des Abg. Axt berichtigen. Cs ist durchaus unbegründet, als ob in einem einzigen Deputationsbericht ein Antrag aufAblehnung des Gesetzes ohne dessen specielle Berathung gestellt worden wäre. Der Abgeordnete muß. einige Gesetze im Sinne gehabt Haben, und ist sich darüber nicht klar gewesen. Als nämlich das De» cret über das Brandkassengesrtz an dir Deputation gelangte, stellte sich die Vorfrage heraus, ob nicht das Classificationssy- stem anzunchmen sei, welches die Regierung nicht angenommen hatte, und es lag kn der Natur der Sache, daß, je nachdem dieses angenommen wurde oder nicht, die Berathung deS Ge setzes eine verschiedene sein mußte. Cs ist ein zweiter Fall ge wesen, als bei dem Gesetze über Entschädigung wegen kndicett» Abgaben Bericht erstattet wurde. Da hat sich gezeigt, daß die Kammer eine Ansicht faßte, welche mit der der Deputation gleich war. Es kann aber nicht gesagt werden, daß die Deputation einen Antrag gestellt hätte, der Regierung ein Gesetz ohne spe- ciclle Berathung zurück zu geben. Wohl aber muß ich bemer ken, daß ein ähnlicher Antrag von Seiten der 2 geehrten Mit glieder bei einem andern Gesetze geschehen ist, aber die Kammer hat diese Ansicht nie zu der ihrigen gemacht, sondern hat ge meint, sie müsse sich der fpeciellen Berathung des Gesetzes un terziehen. Wenn ein Abg. so weit gegangen ist, zu behaupten, daß man sich nachher überzeugt habe, daß es besser gewesen wäre, das Gesetz wäre nicht berathen worden, daß mit ander» Worten die Kammern und die Staatsregierung, wie daS Land, sich von der Unstatthaftigkeit des Gesetzes überzeugt hatten, blos aus dem Grunde, weil man seine Meinung nicht zu der Meinung der Kammer gemacht hat, so glaube ich, ist er doch zu weit gegangen. Ich schweige darüber, was so nahe an die Grenzen der Persönlichkeit schreitet, die ich heute schon er fahren habe. Wenn aber ein Abg. so weit geht, und den Städtern gesagt hat, nachdem die Rittergutsbesitzer so große Opfer gebracht hätten, möchten die Städte nicht Zurückbleiben, nun da muß ich gestehen, daß mir diese großen Opfer der Ritter guts-Besitzer nicht recht klar geworden sind. Wenn die Städ ter sich diese vorrechncn lassen sollen, so ist das zu weit gegan gen. Es haben die RirtcrgutS-Besitzer etwas aufgegebcn, Froh nen, Hutbungen; nun ja, aber wie? Gegen baare Bezah lung. Ist das ein so großes Opfer? Sie haben sich der Bs stcuerung unterworfen, dagegen sich eine angemessene Entschä digung ausbedungen. Nun ich lasse daS auf sich beruhen; eben so würde die Frage in Betreff der Patrimonialgerichtsbarkeit hierher gehören, diese soll auch nicht einmal mit Entschädigung aufgehoben werden, nein, das ging nicht an. Nun diese enor men Opfer habe ich nicht gefunden, sie sind wenigstens nicht von der exorbitanten Größe, daß sie die Anforderung an die Städte begründeten, diese sollten sich der Verarmung Preis ge ben, um jenen gleich gestellt zu werden, welche Alles nur ge gen Entschädigung aufgegeben haben. Ich bin weit entfernt, die jetzige Lage der Zünfte für vorzüglich zu erkennen, aber der Ansicht, daß Alles Bestehende umgestoßcn werde, um einet Theorie zu huldigen, kann ich nie und nimmermehr beitreten, und immer werde ich paffender finden, wenn die Staatsregic- rung auf dem Wege der Rcform vorwärts geht, als daß sie Alles gewaltsam umreißt. Es istsich scherzhafter Weisevon einem Abg. übet den tz. IS. lustig gemacht worden, wie er von der Deputation beantragt wurde; hätte aber der Abg. ihn mehr
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