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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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hier die Verfolgung eines allgemeinen Staatszweckes gelte; indem durch die Zuziehung der bisherigen Befreiten zur Grundbesteue- rung Jeder gewinne. Zum sechsten Puncte außert° - 7 - o, . ' 7 Referent, Bürgermeister R e r ch e - E i senstuck: Eben so, wie die Rittergüter ihre Beiträge, die sie freiwillig seit dem Ge nerale vom 3. Nov. 1811. zu den Staatelastcn außer dem Do- nativgeld zahlten, sich von ihrer Entschädigung müssen kürzen lassen, ist es auch billig, daß solches bei den. übrigen Steuer pflichtigen im angemessenen Verhältnisse erfolge. Daß aber von den letzteren wiederum die steuerfreien , geistlichen und rom- munlichen Güter ausgenommen werden, würde sich schon nach den Grundsätzen der Billigkeit einigermaßen recht fertigen lassen, da auf die Gemeinden am Ende immer wieder die Last zurückfal len würde. Ueberdieß wurden sie auch ausdrücklich ist dem Ge nerale von 1811 von Beiträgen zu den außerordentlichen Staats lasten ausgenommen, welches uns hier zum Anhalten gedient hat. Nach jenem Gesetz wurden ebenfalls die ührlgen Steuer freien zu Beitragen zu außerordentlichen Staatskassen angrzo- gen. Während die Rittergüter, wenn auch vielleicht nicht ML verhältnißmäßig, zu den Extraordinarus beitrugen, erfolgte solches von den übrigen Freigütern in der Regel gar nicht, und: in der That waren daher gegen dieselben seit 1811 die Rittergü ter im Stande der Rrchtsungleichheit. ' Wie groß die Anzahl der Steuerfreien im Lande außer den Rittergütern ist , wird sich bei Ausführung des Grundsteuersystems ausweisen, und über alles Erwarten hinausgehen. Darum ist es auch sehr irrthüm- lich, wenn man unter Real- Befreiungen sich nur die Rittergü ter denkt, und wie im gemeinen, Leben fast Durchgängig in un serer Zeit der Sprachgebrauch iss, beide Worte stls gleichbe-eu- tend ansieht. '''-.H Bürgermeister Wehner ,erklärt sich in der Hauptsache mit der Deputation einverstanden, wünscht aber, der größeren Deut lichkeit Halber, nach den Worten: „unter dem", noch das Wört chen „bereits "Ungeschälten Referent,: Bürgeryleister- Reiche? Eisenstuch: Unter pW „verschätzten Werth, desDrts" wird;««» -wühl,alle diejW-. gen Grundstücke mit.zu begreifen-haben, die früher schon ein mal besteuert wäre», aber-Wüstungen und also dadurch nicht mehr steuerbar waren, .undwegen welcher dann die Drtssteuer- quote-ermWt . Der Wehner/fche- ^rftrag. wird/--nachdem sich der königl. Commiffar Geh. Finanzr. Schmieder damit.einverstanden erklärt, hat, hinreichend unterstützt, und sodann für den Fall, daß das Deputationsgutachten selbst angenommen werde-, einstimmig angenommen, worauf denn auch das Deputationsgutqchten mit der beschlossenen Einschaltung einch eklig genehmigt wirtz. Man kommt zum sie heuten,Puncte. ... .7 > Referent, Bürgermeister Reiche LlEifenssück: - Durch diese Bestimmungen wird einer Menge von PröcUen vorge beugt werden, ünd gleich wohlkhätig für die Besitzer destHaupt- gutS und abgetrennten Gmndstücks werden sie wirken. Im entgegengesetzten Falle müßte z. B. der Rittergutsbesitzer die Entschädigung erhalten,, und es könnte dann in einzelnen Fal len das Steuerärar gefährdet werden. .Amtshauptmann p. We l ck spricht die Ueberzeugung aus, daß- tzürch die Hier gttröffcne Bestimmung unzählige höchst unan- genehme.Streitigkeiten-vermieden und zugleich die Nachtheile ei nigermaßen ausgeglichen werden, welche durch die übrigen Be stimmungen des Vergleichs für den zeither Befreiten erwachsen. Staatsministcr v. Ze sch au: Es liegt in dieser Bestim mung keineswegs ein? Begünstigung her Rittergüter. Hätte man denselben Beiträge , von den abgekymmcnen Grundstücken überlassen wollen, so würde dieß doch nur in Bezug auf Grund und Boden haben geschehen können, indem die Häuser auf jeden Fall rin treues Steuerobject abgeben. . , , , Sech. v. Z cd twitz erlaubt sich die Anfrage, wie cs mit dm Erbpachtsgrundstücken gehalten werden solle? Referent, Bgmstr. Reiche - Eifenstuckr Der ErbzinS ist wohl in der Regel als ein Th eil des. Kaufschillings anzusehen, wofür statt Capitüls die Zinsen gegeben werden, , und,Darnach in vorliegender SaHeIu beurtheilest,' Dress, und andere,Verhält nisse werden mannigfach bei Ausführung der Grundbesteucrung zur Frag? kommen.'' MMvIe' fchienett unh^ .sticht unmittelbar, mit vorliegendem Gegenstand in Verbindung zu bringen, sowie Alles, was mehr privatrechrlicher Natur ist., Bei diesem Falle wird hie tzuaostio IXl.des Generales von 181Ü analog, zmHich^.- schMd-dimmNnnm. Aefermtverliest K.) .V / . - Man erklärt sich hierauf mit der Deputation einst immig einverstanden und kommt nun zum ach ten Puncte. Referent, Bgmstr. Reiche - Eisenstuck: Cs verweist die ser Paragraph auf iine Einrichtung, die bei Einführung der Neuest Grundsteuer unbedingt nötlstg ist, wenn überhauptWlchmäßige ' Steuerpflicht hergestellt werden soll. Wenn alle Militäirprasta- Liönen ohnd Äusnahine auf das Budjet gebracht werden, so könnte sich wohl die Gesammtsumme'bis auf 500,000 Thlr.be-' laufen. Wenn nun auch die Servislast der Städte mit 100,000 Thlr. vergütet würde, so" könnte dieß die Beforgniß für. die Städte erregen , als ob sie nach dem i bisherigen Verhältniß zum Lande' von einem Drittheile zu zchefDrittheilen daNnchrägravirt wür den. Indessen muß man sich hier wohl mit dem allgemeinen und^ in beiden 'Kammern anerkannten Vorbehalte, der bei der ' Grundsteuer sowohl', als' bei der Hewerbsteuer gemacht worden, beruhigen/ daß feister Zeit ein richtiges MgÄenverhältniß zwi schen Land und Stadt hcrgestellt. werden, soll. Seck v.-'ZA tw'i'tzr-- Ber'-'diefttn Punkte möchte ich mir, einen Antrag erlauben, der seinen Grund in den zeitherrgen Perhältmsskn stndek. iBis'j-^tD-ÄeMervislast.unddie Ra» turaleinquartierststg immer stur nach dem Areal der Grundstücke, nicht nach den chech'ohnbären Räumen auf denselben vertheilt worden.' ÄbK-iss'fcho'rr mWedensMen^schlimm, noch schlim mer aber bei. einem ausbrechsnden Krüge, wo daNn eine solche Hast'zur' unekträglichen 'werdest kanNi 'Habest aber .oft die größten Grundstücksbesitzer m -dm!OemWestMr.dett'gssittg-s sten bewohnbaren Raum Ms' ihren Gükern, so dürfte auch eins dießfallflge zweckmäßig?' Bestimmung gast^ unerläßlich fein. Deshalb erlaube ich mir dmn, den Antrag zu stellen: „Mäst
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