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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 305. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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574i nicht darüber, und zwar aus dem richtigen Grundsätze, daß dem, bietungsrecht nach seiner Ansicht begriffen sind, wegwerftn, sich der etwas producirt hat, was er als eigenthümlich ansehcn kann, z ^nn Fabrikbetricb annäherten, und dann einen freieren Wir- nicht zu mißgönnen sei, daß er für die Früchte seinesFleißes auf einige Zeit eine Garantie erhalte. Wir würden die Patenteinrichtung haben, wenn wir die Zunfteinrichtüng nicht hätten, wie jene auch in andern Staaten, wo absolute Gewerbsfreihcit herrscht, einge führt ist. Wenn aber, und es ist zu besorgen, daß diese Sache zu noch größerer Extension komme, die Regierungen nicht vor sichtig damit zu Werke gehen, so werden wir in 20 bis 30 Jah ren ein System hab.en, welches die ganz Industrie mit Monopo len umschlingt , und weit härter sein wird, als die Zunftverfas sung. Ich führe das nur als einen Erweis an, wie man, wenn einmal gewisse Institutionen das gemeine Worurtheil gegen sich haben, nur in dieser Einrichtung das Ladelnswerthe zu finden glaubt, während man andere Sachen, welche sich durch ihre Neu heit empfehlen, weniger zu prüfen geneigt ist. Die Zünfte sind übrigens, das ist nicht zu verkennen, eine Einrichtung, welche! auf dem'Wege des Merthums ihrer Endschaft rntgegengeht. Sie! haben bereits, wie der Abg. Richter sehr richtig bemerkt hat, ihre i Nebenbuhler, mit denen sie sich in Concurrenz befinden, und denen sie wahrscheinlich am Ende unterliegen werden, es sind diese der Handel und die Fabriken. Es ist schon die Erscheinung da, daß Handwerksinnungen sich nicht mehr anders gegen das Fabrik wesen halten könnenals daß sie sich selbst dem Handel erge ben haben. Diesi sind Erscheinungen, welche die Regierung bei dem Gesetzentwürfe, welcher. Anfangs vorgelegt werden sollte, berücksichtigt hatte, welcher viel umfassender war, und wo sämmtliche Gegenstände ausgenommen worden sind, deren es bedurfte, um für die Gegenwart und Zukunft die sich be kämpfenden Verhältnisse in einen versöhnenden Zustand zu brin gen. Daß die geehrte Kammer dieEinsicht dieses Entwurfs nicht erlangt hat, indem sie den Gesetzentwurf abgelehnt hat, ist nicht die Schuld der Regierung, und es wird Ursache sein, daß bei der speciellen Berathung der manche Mißverständnisse und Zweifel entstehen, welche nicht entstanden sein, würden, wenn die geehrte Kammer den umfassenden Gesetzentwurf vor sich gehabt halte. Do diese Zweifel alle durch Erläuterungen der Regierungßcommissarien sich erledigen lassen, wird sich zeigen. Allein wenn die Zunfwersassung, wie alles Zeitige, ihrem Un tergänge früh oder spät entgegen geht, wenn ich sie mit einer tausendjährigen Eiche vergleichen kann, welche im Sinken und Hinwelken begriffen ist; soll die Regierung und die Gesetzge bung, ich kann wohl sagen auf eine voreilige Weise gewaltsam die Axt daran legen, und nicht lieber warten, bis sie selbst sinkt, da noch Lausende unter ihrem Schatten sich lagern kön nen, die, wenn wir sie Niederschlagen, obdachlos wären; und um ohne Wilder zu sprechen, sollen die jetzigen Zunstgenosftn in ihren gewerblichen Verhältnissen gewaltsam so gestört werden, daß für sie jetzt nur nachtheilige Folgen erwqrtet werden müßten? Es hat der Abg. Richter ferner im Allgemeinen bemerkt, es liege im Interesse der Innungen selbst , daß sie diese Fesseln, in welchen sie durch.die Zunftoerfassung und durch das Zunftoer- kungskreis für ihr Streben hätten, als es jetzt der Fall sei. Es l egt allerdings im Interesse der Zünfte, daß sie auf dem Wege der Fortbildung und Erweiterung in ihrer Industrie endlich auf den Punct kommen, wo sie des Zunftverbietungsrechtes nicht mehr bedürfen werden. Auf di.ftm Wege sind sie schon begrif fen, und sie werden gewiß dahin gelangen, wenn das erfreuli che Streben nach intelleciueller Ausbildung und Erweiterung der mechanischen Kenntnisse, welche zu ihrem Fache gehören, so fortschrcitet, wie es jetzt im Lande überall bemerklich ist. Das sehe ich selbst voraus, daß die Gewerbe ernst selbst sagen wer den : wir bedürfen des Zunftzwanges nicht mehr, Aber jetzt sind wir noch nicht zu diesem Puncte gelangt, und die Discus- sivn über diese Sache hat selbst dargcthan, daß über die Frage, ob die Zunftvcrfassung oder die Gewerbsfreiheit das Beste sei, sich so schroff die Ansichten gegenüber stehen, daß die Negierung bei dem Gesetzentwürfe sich einer Unvorsichtigkeit schuldig gemacht hätte, wenn sie sich einer jener Ansichten allein hingegeben, und Schritte gelhan Härte, von welchen sich der Erfolg noch nicht übersehen laßt. Vorwärts kann man leicht, hat man aber ein mal einen Schritt unvorsichtigerweise vorwärts gemacht, so kann man nicht zurückgehen. Die Negierung hat im Gesetzentwurfs das Princip der Vorwärtsbildung ausgestellt; es ist zwar dieses von einigen Abgg. bestritten worden, aber ich kann dieß nicht zugeben, und bin bereit, es in den einzelnen darzuthun. Es ist die Beibehaltung des bisherigen Princips in der Genera lität mit Eiöffnung der Schranken in der Fortbildung des Ein zelnen. Nach dieser Auseinandersetzung, die ich der verehrten Kammer zur Beurtheilung anheim gebe, gehe ich auf das über, was der Abg. v. Lhielau über §. 1. bemerkt hat. Ex geht nicht soweit, wie der Abg. Richter, er will nicht das o^posülun in den §. ausgenommen wissen, sondern nur den H. aus dem Ge setze haben, weil er besorgt, daß durch diesen §. Rechte fanc- tionirt würden, die, wie der Abg. vorauszusetzen scheint, neu seien, und daß der tz. das Verbietungsrecht der Innungen für immer von Neuem feststelle. Weder das Eine noch das Anders kann ich zugeben. Im Z. 1° werden den Innungen keine neuen Rechte gege ben; was darin auSgedrückt wird, ist nur der In begriff derjeni gen Gerechtsamen, welche die Innungen seit Jahrhunderten hat ten, und wenn wir den Z. wegnehmen, so bleibt dennoch, ohne daß deshalb ein Jota wcggenommen wird, die feit Jahrhunder ten bestehende Zunftverfaffung. Der Zweck des §. ist bloß zwei fach : 1) ein doctrinärer. Denken Sie sich den Z. weg, und las sen sie den Gesetzentwurf mit ß. 2. anfangen: „das Arbeitsgebiet eines zünftigen Gewerbes umfaßt.alle Erzeugnisse, welche rc°," so wird jeder fragen; Was ist das für ein Gebiet das Arbeitsge biet? Da muß doch eine Definition v.orangehen, und wollte man auch den 2. ryegnehmcn, so würden die folgenden KZ. aller dok trinärer Wasis entbehren, welche doch bei einem Gesetzentwürfe, 2
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