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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Gewerbe gerichtet war. Allein auch noch andere in jener stän dischen Schrift ausgedrückte Wünsche sind in diesem Gesetzent würfe theils gar nicht, theils nur unvollständig zur Berücksich tigung gelangt. Zu den wesentlichen Anträgen in jener Schrift gehört z. B. namentlich der auf eine Vereinigung mehrerer ver wandter Innungen. Eine solche bezweckt nun allerdings.der Inhalt des ersten Abschnittes in dem Gesetzentwürfe; aber wie dürftig sind die darauf abzielenden Bestimmungen; wie wenig möchten sie den Erwartungen entsprechen, von denen man bei jenem Anträge ausgegangen ist? wie groß bleibt darnach noch immer die Zahl der Innungen? welcher Menge von gegenseiti gen Eingriffen, Beschwerden und Hemmungen ist dadurch noch eine lange Fortdauer gesichert? Die Ursache, warum man diese Vereinigungen auf eine so geringe Zahl beschrankt hat, ist zwar in den Motiven zu dem Gesetz erwähnt, aber zugleich so dunkel gefaßt, daß ich meinerseits wenigstens offen bekenne, sie nicht verstanden zu haben. Einfacher würde man vielleicht zum Ziel gelangt sein, wenn vorzüglich das gleiche rohe Ma terial, was mehrere Innungen verarbeiten, als Anhalten für diese Vereinigungen angenommen und z. B. alle diejenigen Ge werbe, welche in Holz, andere, die in Eisen, noch andere, die in edleren Metallen und wieder andere, die in Leder u. s. w. arbei ten, in eine und dieselbe Kategorie zusammengestellt worden waren. Ist aber endlich in jener mehrerwahnten ständischen Schrift die Emancipation der Gewerbe auf dem platten Lande oder wenig stens eine für dessen Bedürfnisse ausreichende Erweiterung der selben noch vorzüglich gewünscht worden, so finde ich gerade hierin unsere Erwartung am wenigsten befriedigt. Ich muß mit Bedauern aussprechen, daß uns in dieser Beziehung die . Bestimmungen des Gesetzentwurfes mehr zurück als vorwärts führen würden. Ich will nicht wiederholen, was ich schon neulich gegen diese beschränkenden Zugeständnisse angeführt Habe; nicht nochmals der Unbilligkeit gedenken, in deren Folge man einem Dorfe von 500 Einwohnern die oft so unentbehr lichen Handwerker versagt, welche man einem anderen mit 600 Einwohnern gestattet; nicht von neuem mich über den harten Zwang beklagen, womit ein oder zwei Handwerker dieser Art auf den Dörfern eine Art von Monopol ausübcn, eben weil ihnen ein Verbietungsrecht gegen alle andere Concurrenten eingeräumt wird. Allein ich kann nicht umhin, mir wenigstens die Frage zu erlauben, warum der arme Taglöhner auf dem Lande das Schloß an seiner Thüre nun gerade von einem Schlosser aus der Stadt anschlagen lassen soll, während der nahe Schmidt im Dorfe dieselbe Arbeit bequemer, wohlfeiler und vielleicht selbst besser leistet. Warum soll man gerade auf dem Lande Wege, Kosten und Mühen für die Erlangung von Dingen aus der Stadt aufwenden, die oft an sich so werlhlos sind, daß ihr An schaffungspreis sich auf diesem Wege verdoppelt? Warum soll der Handel auf dem Lande so eingeschränkt bleiben, daß es da selbst sogar verboten ist, eine Niederlage von Töpferwaaren zu finden, welche in jeder Haushaltung ein fortwährendes Bedürf- niß bilden? Warum soll kein Meister auf den Dörfern einen Gesellen oder Lehrling haben dürfen? Warum keiner derselben mit seinen Waaren eben so gut die Märkte beziehen dürfen, als dieß von den Handwerkern des platten Landes in dem angrenzen den Preußen geschieht, denen eine solche Beschränkung der dies seitigen Handwerker einzig und allein zum Vortheil gereicht. Will man rinwenden, die nothwendige Wechselwirkung zwischen Stadt und Land bedinge dieß, so erinnere ich blos, daß die Zeit vorüber ist, in der Umstände vorwalteten, welche künstliche Mittel zur Erhaltung dieser Wechselwirkung und eines Gleich gewichte- zwischen Stadt und Land nothwendig machten. Es konnte dieser Mittel bedürfen, so lange als die Accise noch be stand und dem Handwerker das Bestehen in der Stadt schwie riger, als die Subsistenz auf dem Lande machte; aber seit dem jene Schlagbäume gefallen sind, ist und bleibt es um so unge rechter, daß man gewisse Vorrechte für die Städte aufrecht er halten will, wahrend man das Land mit denselben indirectcn Steuern, wie jene belastet. Und ist denn das Geschäft des Ackerbaues etwas anderes, als ein Gewerbe? Wird denn in > Bezug auf die freie Betreibung dieses Gewerbes von Seiten I des Landes gegen die Städte ein Verbietungsrecht in Anspruch genommen? Genießt denn das Land bei dem Absatz dieser sei ner Erzeugnisse in den Städten auch nur die mindeste Begünsti gung? Kaufen nicht dis Wacker in den meisten Städten sogar diesen ihren Bedarf an Getreide vorzugsweise von ausländischen Fuhrleuten? Soll, nachdem die Products und Erzeugnisse des Landmannes mithin gar keine Art von Schutz gegen die Concurrenz des Auslandes genießen, der Landmann seinerseits allein den Bannrcchtenunterworfen bleiben, welche die Städte ausüben, indem sie in Beziehung ihrer Gewerbe ZwangSmaß- regcln gegen das Land geltend machen, welche sie solchem gegen sich gar nicht gestatten? Offenbar könnte eine erneuerte Sank tion dieser Mißverhältnisse zwischen Stadt und Land nur eine Ungleichheit begründen, welche mit den Grundprincipien unserer Verfassuüg in schreiendem Widerstreit stehen würde. Um sie einigermaßen auszugleichen, müßte aber der ganze -ritte Ab schnitt dieses Gesetzentwurfes auf eine Art umgeformt werden, welche sich wenigstens in einer allgemeinen Berathung, wie sie hier in der Kammer stattsindet, nicht bewerkstelligen läßt. Sind aber die in diesem Entwurf aufgestellten Bestimmungen den Er wartungen, die sich die Grande nach Maßgabe ihrer Anträge von demselben zu machen berechtigt waren, durchaus nicht ent sprechend, und mithin die Kammer gegen jeden Vorwurf gerecht fertigt, den man ihr machen könnte, wenn sie jetzt ein Gesetz ablehnt, welches sie sich erst früher erbeten hat, so kann auch ich meinerseits nur wünschen, daß.die Negierung von der Annahme dieses Amendements Veranlassung nehmen möchte, diese ganze Angelegenheit zu sistiren, und solche erst im Laufe des kommen den Landtages wieder aufzunehmcn, wo man dann vielleicht selbst von Seiten der Städte zu der Ueberzeugung gelangt sein wird, daß unter den jetzigen Zcitverhältniffen die unveränderte Fortdauer dieser veralteten Formen nur Nachtheile für sie selbst und nothwendig die Folge herbeiführen muß, daß uns das Aus land mit seinen Gewerbserzeugnissen bald überflügeln dürfte. Es mag sein, daß manche lange bestehende Gerechtsame in den
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