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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 306. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Bedenken tragen, bevor sich nicht die Ständeversammlung über die im Berichte angegebenen einzelnen Puncte erklärt habe. Un bedenklich habe es aber geschienen, jetzt schon zu Abstellung von Uebelständcn zu verschreiten, und die ausgestellten Grundsätze seien dieselben, welche auch in das Criminalgesetzbuch kommen wür den. Welche Todesstrafe als die einzige zu wählen sei, dar auf sei die Regierung nicht weiter eingegangcn, sondern sie habe die zeithcr gewöhnliche des Schwertes angenommen. — Uebcr andere Todesstrafen gebe es auch noch manche Zweifel; und namentlich hätten Sachverständige behauptet, die Strafe des Beiles sei eine viel härtere, als die des Schwertes, weil das Beil quetsche. Hier schließt die allgemeine Berathung und es richtet der Viceprasident folgende Fragen an die Kammer: I) Ist man mit dem Vorschläge der Deputation einverstanden, in Vereinigung mit der 2. Kammer die Staatsregicrung zu er mächtigen, bis zum Erscheinen des Criminalgesetzbuchcs die bei Vollziehung der Todesstrafe zeither üblichen, auf die peinliche Gerichtsordnung gegründeten Förmlichkeiten in allen vorkom menden Fällen, und daher auch in denjenigen, wo die Untersu chung bereits anhängig ist, durch'Verordnung aufzuheben? Dießwird einstimmig bejaht. 2) Tritt man dem Gutachten der Deputation bei, daß fpecielle Vorschläge hinzugefügt werden sollen? Dieß bejahen 16 gegen 8 Stimmen und es wird nun die Sitzung gegen 2 Uhr geschloffen. Dreihundert und siebente öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 10. Oktober 1834. Fortsetzung der Berathung des Berichts der 3. Deputation, über die an die I. Kammer der Ständevcrsammlung gerichtete Petition des Mg. v. Miltitz, eine veränderte Einrichtung Sei Vollziehung der Todesstrafe betr. — Bera thung des Berichts der 1. Deputation, den Gesetzentwurf wegen Aufhebung des Mandats wider die Sclbstrache vom 2. Zull 1712, rücksichtlich der Be strafung der Injurien betreffend.— Mündlicher Vortrag der Schrift, dm Oberlausitzer Particular-Vertrag betreffend. Die Sitzung nimmt halb 11 Uhr unter Vorsitz des Stell vertreters v. Deutlich ihren Anfang. Es wird das Pro tokoll über die letzte Session verlesen, von der Kammer geneh migt und durch v. Carlowitz und v. Heinroth mit voll zogen. — Der Vicepräsident unterrichtet die Kammer von dem Eingänge einer anonymen Schrift, Vorschläge zur Beförderung der sittlichen Bildung im Wolke enthaltend. Sie soll ihrer Anonymität halber unervrtert gelassen werden. Man gelangt zur Tagesordnung, auf welcher sich als erster Gegenstand befindet: Die Fortsetzung der Wermhrmg über den Bericht der 3. Deputation wegen der Petition des Abg. v. Miltitz. — Referent in der Sache ist Bürgermeister Hübler. Die allgemeine Discussion über den vorliegenden Ge genstand ist bereits in der gestrigen Sitzung geschlossen worden, und man wendet sich nun zur Durchgrhung der im Deputations berichte enthaltenen 5 specietten Punkten. (S. oben S. 5763.) Was den 1. Punctanlangt, so bemerkt Refercnt, Bürger meister Hübler, daß mit der in der gestrigen Sitzung statt gefun denen Annahme des ersten Lheils des Schlußantrages der De putation zugleich mit die Annahme dieses Punktes erfolgt sei. Zu diesem Puncte hat Secr. v. Zedtwitz folgenden An trag eingereicht: „Eine hohe Staatsregierung möge Veranstal tung treffen, daß jedesmal noch vor Vollstreckung einer Todes strafe sowohl der Gang der wider den Verbrecher geführten Un tersuchung, als das in Folge derselben wider ihn ausgespro chene Straferkenntniß in angemessener Weise veröffentlichet, und besonders am Orte des begangenen Verbrechens bekannt ge macht werde." Der Antragsteller bemerkt hierzu, daß er be reits gestern die Gründe seines Antrags entwickelt habe, und sich dessen Annahme um so mehr, verspreche, da die Regierung selbst schon eine dergleichen Einrichtung beabsichtigt habe. Der Antrag selbst wird hinreichend unterstützt. Referent, Bürgermeister Hübler: Die Deputation war auch gar nicht der Meinung, eine solche Maßregel ausschließen zu wollen, vielmehr war sie schon von der dießfallsigrn Absicht der Negierung in Kenntniß gesetzt. Es wird hierauf zuvörderst der erste Punct des Depuka- tionsgutachtens, und sodann der Antrag des Secr. v, Zedtwitz einstimmig genehmiget. Beim zweiten Puncte bemerkt Secr. v. Zedtwitz: Er setze voraus, man werde in der Verordnung auch eine angemessene Bestimmung über den Zeit raum treffen, welcher dem Verbrecher zwischen der Bekanntma chung des Tages der Strafvollstreckung und der letzter» selbst, noch zu lassen sei. Referent, Bürgermeister Hübler: Nach der Absicht der Negierung soll allerdings zwischen beiden Zeitpunkten ein mehr tägiger Zwischenraum gelassen werden; wie denn auch die Vor bereitungen zu dem Act der Hinrichtung selbst.es gar nicht anders gestatten würden. Der königl. Commissar v. Schumann bestätiget dieß und bemerkt, daß man hier nur die Hauptzüge habe angeben wollen, wogegen das Speciellere durch Verordnung bestimmt werden solle. Die Anfrage desv. Herrmann: Ob die Verordnung künftig auch darüber Bestimmung treffen werde, daß die Fürbitte von den Kanzeln, welche zeither gewöhnlich am Sonn tage vor der Hinrichtung statt gefunden, noch ferner beibehal ten werden solle, wird vom Referenten, Bürgermeister Hüb ler dahin beantwortet, daß ihm zwar von einer solchen Ge wohnheit etwas nicht bekannt sei; dieser Gegenstand aber überhaupt wohl nicht hierher gehöre, wo es sich lediglich von der Vollstreckung der Todesstrafe handle. Es wird hierauf derzweite Punct einstimmig an ge nommen. Ein gleiches ist auch beim dritten Puncte der Fall, zu welchem von keiner Seite eine Bemerkung gemacht wird. — Beim vierten Puncte bemerkt Referent, Bürgermeister Hübler: Die Deputation mache den in der gestrigen Sitzung
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