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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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so ist dabei wohl in Betracht zu ziehen, daß das nur ky Fallen geschah, wo der Verpflichtete durch Dienen im Zwange Schaden' gehabt hatte, ganz außer Verhaltniß zu dem Nutzen des Berech tigten; ja es haben viele Oekoriomen sich veranlaßt gefunden, selbst ohne Entschädigung den Zwängdienst aufzugcbeü. Aller dings muß ich nach dem, was ich von mehrerer Juristen und dem Hrn. Staatsminister gehört habe, annehmen, daß Petenten dem Ablösungsgesttz gegenüber eine mißliche Stellung haben,' doch sprechen auch wobl mehrere Gründe, namentlich Gründe der Billigkeit für sie! Fest bin ich überzeugt, wollte die Stadtverwal tung zu Zittau eine Berechnung aufstellen, so würde sich ergeben, daß sie bisher nur eine geringe Summe einnahm gegen das, was die künftige Rente betragen würde, mehrere Vorstände der betreffenden Gemeinden haben mir dieses versichert; und da Petenten nur eine solche Ermittelung wünschen, so dürfte ich wohl meinen, daß die verehrte Kammer sich für das.Gesuch er klären könnte. Abg. Sachße: Zuerst habe ich auf das formelle Beden ken zu bemerken, daß die Deputation allerdings berechtigt war, auch über den Antrag der Petenten hinauszugehen. Der Abg., welcher zuerst sprach, hat sich gegen den Inhalt des Deputa tionsberichtes ausgesprochen, und die mancherlei Eigenheiten der Oberlausitz zu rechtfertigen gesucht. Allein ich ehre in die ser Rechtfertigung das Gefühl des Sprechers, indem er wohl einsehen mag, welche absonderliche Erscheinung die ganze Ecb- UNterthänigkeit sei, daß sie ein mittelalterliches Institut ist, welches in das 19. Jahrhundert schauerlich herein blickt. Wenn er gleich zu rechtfertigen gesucht hat, daß eine Leibeigenschaft in der Oberlausitz nicht bestanden habe, so finde ich doch nachdem, was die Deputation darüber gesagt hat, keinen großen Unterschied von jener Leibeigenschaft, besonders da der Abgeordnete den Unterschied noch nicht nachgtwnfen hat. Daß der Gesindedienstzwang in den Erblanden so weggekommen ist, läßt sich daraus erklären, daß sich die städtischen Abgeordneten der ländlichen Grundbesitzer gegen die Ritterschaft möglichst an genommen haben. Ich habe die Verhandlungen nachgelelen. und gesehen, wie sie dahin gearbeitet haben, die Entschädigung möglichst gering zu stellen. Eine solche Vertretung hat in der Oberlausitz gefehlt; denn die städtischen Abgg. waren zugleich Vertreter der Gutsherrschaften, und daraus ist es nur erklärbar, daß, indem diese städtischen Abgg: zugleich die rilterschafklichen Interessen verwahrten« Niemand das Interesse des Bauern standes verwahrte. Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, scheint es mir gerecht, wenn die Deputation darauf anträgt, es möchte der Gesindedienstzwang in der Oberlausitz unentgeld- lich Wegfällen. Es ist zwar geäußert worden, er sek in der Oberlausitz von dem in den Erblanden sehr verschieden; allein ich leugn« das; er hat in den Erblanden eben so hart, bestanden, und wenn geäußert wurde, es sei ohnehin schwer, Gesinde zu bekommen, so muß ich auch düs als Unbegründet bestreiten, und wenn es auch wäre, so kann es nicht zur Rechtfertigung dienen, um für diese Art von Dienst eine Entschädigung zu verlangen, die wirklich sich mir dem Geiste unseres jetzigen Jahrhunderts, ' nicht vereinigen läßt. Es'wurde ferner geäußert, es sei der Gesindedienstzwang früher mit hohem Grlde abgelöst worden; das wär aber auch früher in den Erblanden der Fall, und wenn einmal der allgemeine Grundsatz ausgesprochen wird, daß der Ge sindedienstzwang einer Ablösung nicht unterworfen sein soll, so kann auch dieser Umstand keinen Grund abgeben. Ich halte dafür, daß die Oberlausitz, da sie mit den Erblanden einen Staat ausmacht, keinen Anspruch auf eine Bevorzugung haben kann; nur die Gerechtsamen, welche sie in dem Particularver- trag besonders gesichert hat, können ihr verbleibendie Ge rechtigkeit fordert es aber, daß sie den Erblanden gleichgestellt werde. Es erbat sich zwar noch Abg. Axt das Wort; allein der P r ä sident zeigte der Kammer an, daß die Staatsregierung eine Mittheilung zu machen habe, welche eine geheime Sitzung erfordere, und daher die Berathung des vorliegenden Gegen standes für heute ausgesetzt werden müsse. Es wird demnach gegen 2 Uhr die öffentliche Sitzung ge schloffen. Dreihundert und fünf und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, api 15.Oktober 1834. Die Sitzung wird nach 10 Uhr eröffnet, das Protokoll der vorhergehenden verlesen, genehmigt und von den Abgg. Koppe und Häntz sch e l (aus Königstein) mit unterzeichnet. In der Registrande waren erngegangen: 1) Die evangelischen Geistlichen in Dresden bitten um Ver fügung der Ständeversammlung, daß die bei den Berathungen üb.'r den Gesetzentwurf wegen der gemischten Ehen und über die Petklioq derselben Geistlichen, die Paritätsverhältniffe der evangelischen und katholischen Geistlichkeit in Dresden betr., der evangelischen Geistlichkeit Sachsens gemachten Beschuldigungen ins rechte Licht gestellt und möglichst unschädlich für ihre Amts führung gemacht werden; an die 4. Deputation. 2) Extrakt des Protokolls der 1. Kammer vorn 13 Oktober 1834, die Be rathung über das höchste Dekret auf die ständischen Schriften wegen der Gesetzentwürfe über die Competenzverhältniff«, sowie über die höher» Justizbehörden und den Jnstanzenzuq betr.; wird verlesen und an die 1. Deputation abgegeben. 3) Der Abg. v. Carlowitz bittet um Urlaub vom 16. — 18. l. MtS.; bewilligt. 4) Hr. A.'Blochmann überreicht eine gedruckte, „kurze Entgegnung auf die pom Abg. Runde aufgestellten Be merkungen über die Anwendbarkeit der von ihm (dem Verfasser) entworfenen G-schäftsanweisung über Abschätzung der Felder, Wiesen und Weiden zum Behuf einer neuen Grundsteuer" in mehreren Exemplaren zur Vertheilung. ZN Bezug auf diese Eingabe entfpknyt sich eine Debatte, indem Vicepräsident v.Haase unpassend hält, auf diese Weise einen solchen Gegenstand zur Kenntniß der Kammermit glieder zu bringen, und nicht wünscht, daß diese Vertheilung stattsinde. Darauf entgegnet Abg. S a ch ße: Da ich mich in dem Fall
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