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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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sehen, da es gewiß Men, wie ihm, höchst wünschenswerth fein werde, wenn bei allen dergleichen Bauten ganz besonders auf die Kräfte der Schulgemkindcn Rücksicht genommen werde. Er stellt daher den Antrag, daß dem von der Deputation vorge- schlagenen Anträge noch der Zusatz beigefügt werde: und hierbei allenthalben auf die Kräfte der Gemeinden Rück sicht zu nehmen. Dieser Antrag wird zahlreich unterstützt. Staatsminister v. Müller: Auch die Regierung habe keine andere Absicht, als nur da, wo großen Mangeln abzu- tigten Zweck erreichen, da cs auch andere Schulversäumnifse gebe. Staatsminister v. Müller stimmt dem vollkommen bei, zumal da auch aus den Motiven zu §. 21. des Gesetzentwurfs die Meinung der Regierung sich deutlich genug ergebe. Auch sei noch überdieß im §. 101. der Verordnung sehr genau be-, stimmt, was Alles hierbei berücksichtigt werden solle. Bürgermeister Ritter städt findet sich hierdurch überzeugt, daß auch seine bei dem gestellten Anträge gehegte Absicht bereits hinreichende Beachtung gefunden habe, und nimmt solchen des- helfcn sei, Verbesserungen eintreten zu lassen. Sie habe auch dieß durch §.18. des Gesetzentwurfs schon genugsam zu erkennen gegeben. Jndeß habe er auch nichts gegen die Erweiterung des Antrages der Deputation in der eben vorgeschlagenen Maße. ' Der Präsident richtet sodann zuvörderst die Frage auf die Annahme des von der Deputation gestellten Antrags, welche mit 27 Stimmen gegen 1 Stimme bejaht wird, sodann aber auf die Annahme der vom Seer. Hartz vorgeschlagenen Erweite rung desselben, für welche sich ebenfalls 27 Stimmen gegen 1 erklären. So ist man nun zur dritten Abtheilung 6. im II. Abschnitte des Gesetzentwurfs gelangt, bei welcher die Deputation es für angemessen hält, die Unterabtheilungen unter a. und b. in Weg-! fall zu bringen, und die Ueberschrift dieser Abtheilung dahin zu verändern, daß es heiße: „6. Bestimmungen über den Schul unterricht und die Consirmation." Hiermit ist man ohne weitere Discussion einhellig ein verstanden und kann daher zur Berathung des §. 21. (f.dens. in Nr. 478. d. Bl. S. 5207.) schreiten. Die Deputation bemerkt: Dieser §. ist von der zweiten Kammer in folgender kürzcrn Fassung angenommen worden: „Jedes Kind hat in der Regel die Schule acht Jahre lang un unterbrochen, im Sommer wie im Winter, zu besuchen." Auch uns scheint dieselbe der Ueberschrift entsprechend und angemessen, da das Hknwegfallenbe (das Receptions- und Ent lassungsalter) in spätem KZ. bestimmt wird. Bürgermeister Nitterstadt stellt zuvörderst noch den An trag, daß der empfohlenen Fassung des §. die Worte hinzugefügt werden möchten: „wobei jedoch die durch besondere Verordnung zu bestimmen den Zeiten der Schulferien mit einzurechnen sind und führt, nachdem solcher ausreichend unterstützt worden, zu dessen Begründung annoch an: Sein Zweck bei diesem An träge sei ein doppelter. Einmal könne er nicht glauben, daß S es die Absicht sei, die Ferien nicht mr'tzurechnen bei der achtjah-! n'gen Schulzeit, und da wünsche er denn, dieß durch den Zu satz deutlich zu machen. Sodann aber glaube er auch, daß es überhaupt wünschenswerth sek, wenn die Ferienzeiten künftig gehörig bestimmt würden. Referent, Prinz Johann bemerkt hiergegen, der Zusatz z werde eher zu Mißverständnissen Anlaß geben, als den beabsich halb wieder zurück. Die Kammer tritt hierauf dem Gutachten der Deputation einhellig bei. Zu §. 22. (s. dens. Nr. 478. d. Bl. S. 5208.) bemerkt die Deputation: Die zweite Kammer hat sich hier nach dem Vorschlag ihrer Deputation und gegen den Antrag der Staatsregierüng für eine zweimalige Aufnahme bestimmt und folgende Fassung gewählt: „ Die Aufnahme neuer Schüler und Schülerinnen ist zweimal im Jahre, nämlich bald nach Ostern und zu Michaelis zu bewerk stelligen. Nur solche Kinder, die durch den Umzug ihrer Aeltern, oder sonst erst im Laufe des Schuljahres in den Schulbezirk ge kommen sind, können auch zu jeder andern Zeit in die Schule ausgenommen werden." — Im genauen Zusammenhang mit der hier vorliegenden Frage steht die Frage über die einmalige oder zweimalige Consirmation, welche von der zweiten Kammer in Uebercinstimmüng mit der Staatsregierung zu Gunsten der zwei maligen Consirmation entschieden worden ist. — Die Deputa tion ist hierbei zuvörderst der Meinung, daß es angemessen sek, die Bestimmung über Anfang und Ende der Schulzeit in Ueber- einstimmung zu bringen und entweder beides einmal oder beides zweimal stattsinden zu lassen. Geschieht dieß nicht, so muß ent weder in Bezug auf das Alter beim Ein - oder Austritt, oder in Bezug auf die Zeit des Schulbesuchs eine große Ungleichheit zwi schen den Schulkindern Platz greisen. — Für und wider die ein malige oder zweimalige Aufnahme und Consirmation sind übri gens die mannigfaltigsten und gewichtigsten Gründe theils kn den eingegangenen Petitionen, theils in dem jenseitigen Bericht vor gebracht worden. Dieselben sind theils pädagogischer, theils re ligiöser Natur, theils beziehen sie sich auf die bürgerlichen Ver hältnisse. — In ersterer Rücksicht wird gegen den doppelten Termin angeführt, daß dadurch die Kinder durch die ganze Schulzeit hindurch auf einer zu verschiedenen Bildungsstufe blie ben, daß es nicht gut ist, wenn der Lehrer so ost den Elementar unterricht von neuem beginnen müsse, daß sich die Kinder gleich in: Anfang der Schulzeit wegen des ekntretenden Winters an die Schulversaumniffe gewöhnten, und daß der Vorbereitungsun terricht zu der Michaelis-Consirmation in die Zeit falle, wo der Landmann seine Kinder zu Hause am meisten brauche; dafür wird hingegen angeführt, daß die Zahl der Neuaufzunehmenden zu groß werden würde, und das Sommerhalbjahr vielleicht eher zu Schulversaumnissen Anlaß gebe, als der Winter, und daß gerade die Monate, in welche der Osterconfirmandenunterricht falle, in manchen Gegenden mindestens die allerunangenehmste und rauheste sei. — "In der zweiten Rücksicht macht man für die einmalige Consirmation geltend, daß die Osterzeit am meisten geeignet sei, den Geist zur Andacht zu stimmen, und daß bei dop pelter Consirmation wegen zu geringer Anzahl der Kinder die Feierlichkeit der Handlung leide. — In letzterer Rücksicht end lich spricht für die doppelte Aufnahme und Entlassung besonders
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