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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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der Grund, daß die Aeltern ihre Kinder ein halbes Jahr früher aus der Schule erhalten können, was für viele unter ihnen sehr wichtig ist; dagegen wird jedoch angeführt, daß die Dienstzeit bei der Landwitthschafr in der Regel zu Ostern anfange und da her der Austritt der Kinder zu Michaelis nichts helfe; indeß sich anderer Sekts wieder erinnern laßt, daß nach den neuen gesetzli chen Bestimmungen die regelmäßige Antrittszeit des landwirth- schaftlichen Gesindes zu Neujahr sein soll und es überdieß noch manche Verhältnisse giebt, auf welche jenes Argument nicht paßt. Nach allen diesen erscheint es der Deputation, als ob hier allein dir Localverhältnisse entscheiden könnten. Auf dem Lande und in kleinen Dörfern dürste vielleicht z. B. die einmalige, in den Städten und andern großenOrten die zweimalige Aufnahme und Entlassung sich empfehlen. Es scheint uns daher am sachgemä- ßesten, den doppelten Termin.als dem praktischen Bedürfnisse am meisten entsprechend und um Differenzen möglichst zu vermei den, als Regel festzustellen, jedoch den Commune« unter Gench- Tnigung nachzulasscn, von dieser Bestimmung abzugehen. Os winde dem gemäß bei dem vorliegenden Z. die Fassung Per zwei ten Kammer zwar anzuuchmcn, jedoch nach dem Worte „be werkstelligen" einzuschalten sein: „Es bleibt jedoch dem Schul vorstand unter Genehmigung der Local-Jnspection gestattet, Line einmalige Aufnahme eintreten zu lassen. Nur solche Kin der rc," Referent, Prinz Johan» bemerkt hierbei nach Vorlesung des Deputationsgutachtcns, daß die Deputation beide Zeiten, die der Aufnahme und die der Entlassung für connex habe anst- hcn und sie züsammrnstellen müssen, weil entgegengesetzten Fal les immer ein ganzes Jahr dazwischen liegen würde. Die Frage über die einmalige oder doppelte Confirmationszeit Hingegen habe man mehr den Localoorstanden zu überlassen für gut ge funden. v. Polenz: Er theile ganz die Ansicht der Depu tation, daß ein zweimaliger Termin festgesetzt werde, weil eß besser sei, daß ein Kind, welches noch nicht auf der Stufe stehe, um zu der .Consirmation gelangen zu können, ein- halbes Jahr länger in der Schule bleibe, als daß es unreif und vor der Zeit zu diesem Schritte gelassen werde. Für bedenklich ! müsse er eß aber halten , wenn die Zulassung guf das Uriheil des Schulvorstandes gestellt werden solle. v. Heynitz erklärt, daß er sich nur für eine einmalige Confirmationszeit, deshalb aber auch nur für Line einmalige AüfnHmezcit aussprechen könne. Die Confirmationszeit nehme dir NDgkcit des Lehrers zu sehr in Anspruch, als daß sie sich zweimal im Jahrs wiederholen dürfe. Dann sei aber auch Ostern die schicklichste Zeit zur Consirmation, theils überhaupt wegen der Feierlichkeit des Festes, theils weil sich diese Zeit am besten zu den Geschäften des Landlebens paffe. Kinder, welche vor dem WiMex confirmirt würden, blieben in der Regel immer unbeschäftigt, denn diejenigen Beschäftigungen, dis ihnen i übertragen werden könnten, fänden auf dem Lande nur im Sommer statt. Die Michaeliszeit zur Aufnahme der Kinder in der Schule könne er also schon um deswillen ebenfalls nie für eine schickliche halten, sie sei es aber auch in so fern nicht, als dadurch Mch Anfangs dieSchrrlyersäumNffe wüchM'begründet werden. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Man müsse eS der Deputation vielen Dank wissen, daß sie diesen Ausweg gefun den, der dem Geiste des Gesetzes nicht entgegen sei, und sich doch für die Localverhältniffe vieler Orte und namentlich der Dörfer bei weitem mehr schicke. Gerade die kleinen Kinder be dürften meist mehr Sorgfalt und Aufmerksamkeit des LehrerS als die größer» Kinder, welche sie eher entbehren könnten. Ueb- rigens werde die Andacht bei der Consirmation gewiß nur vermehrt werden, wenn sich der Cvrüs nicht zu sehr ver größere. Amtshauptmann v. Welck: Er glaube, der häufige Wech sel des Corus in der Schule könne nur schädlich sein. Auch werde solcher ohnehin schon statt finden, ohne daß man ihn noch durch eine doppelte Aufnahmezeik besonders hervorzurufen brauche, da bereits i.m Gesetze Ausnahmen von der Regel gestattet wären. Für ihn sei die Rücksicht auf den Unterricht immer die wichtigste und dieser werde, durch eine doppelte Aufnahmezeit gewiß nicht wenig gehindert. Deshalb erlaube er sich denn auch den An trag zu stellen, daß der §. 22. dahin abgeandert werde: „die Ausnahme neuer Schüler und Schülerinnen ist jährlich nur Einmal und zu Einer Zeit, nämlich bald nach Ostern, als mit welcher Zeit das neue Schuljahr beginnt, zu bewerk stelligen. Es bleibt jedoch dem Schulvorstand unter Geneh migung der Localinspection gestattet, eine zweimalige Auf nahme eintreten zu lassen. Nur solche rc." Dieser Antrag erhält zahlreiche Unterstützung. v. Großmann: Die Bestimmung über den Termin der Aufnahme in die Schule hängt mit der über den Entlaffungster- min eng zusammen; diese aber mit der Frage: ob die Copsirma« tion ein- oder zweimal im Jahre statt finden soll. Diese Frage ist von vielseiliger Wichtigkeit für die Kirche, für die Schule und für den Staat; sie verdient unstreitig die ernsteste Erwägung. Allein -nach wiederholter Prüfung der Gründe von beiden Seiten, vermag ich mich nur für die einmalige Consirmation zu ent scheiden. Für die einmalige Consirmation streitet erstens schon die Ver.muthüngz denn sie ist durch den Gebrauch der alten Kirche geheiligt und hat das Zeugniß des höchsten Werthums für sich. In der alten Kirche fand die Consirmation in der Regel zur Psingstzeir statt. Man sah in der Handauflegung gleichsam ein« Mittheilung des heiligen Geistes und es zeigt sich dieser Ritus in unserer Kirche noch cm manchen Orten. Die doppelte Consirma- tion ist aber such nach den Vergangen in andern Ländern keines- weges empfohlen. In Sachsen hat man sie ebenfalls bereits seit dem Jahre 1811 einzuführen versucht; doch hat sie im Ganzen wenig Anklang gefunden und wird höchst selten oder gar nicht be nutzt. Namentlich findet in Dresden und Leipzig nur eine ein malige Consirmation statt, und eS ist, wenn sich schon in diesen beiden Städten die größte Masse dürftiger Aeltern vorfindet, kein Anspruch auf die doppelte Consirmation vorgckorumen. Aber es fordert zweitens auch.das Interesse der Religion und
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