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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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müsse er zuvörderst dessen Acußerung dahin berichtigen, daß jene Anordnung schon im Jahre 1805 erlassen worden sei, weil sich der Kirchenrath schon damals gedrängt gefühlt habe, die Michaelisconsirmationen zu gestatten. Daß sie aber ein wah res Bedmfniß gewesen, das zeige sich schon daraus, daß auch jetzt noch dergleichen Anträge um deren Gestattung aus mehrer» Ephorieett eingingcn. Ohne Autorisation habe man freilich dergleichen Dispensationen zur Zeit noch nicht unentgeldlich er- thcilen können. Was das v. Welcrische Amendement betreffe, so würde er es unbedenklich finden, demselben seine Zustim mung zu geben; das von Hrn. v. Nolenz erhobene Bedenken endlich werde, wie er glaube, seine Erledigung in der Bemer kung finden, daß der Schulvorstand nicht aus Einer Person be stehe, und zudem auch dm geistlichen Schulinspector in sich be greifen solle. v. Großmann: Wenn auch die Confirmationen hier und da noch zu Michaelis stattfinden müßten, so sollte doch die Osterzcit als die Regel stehen bleiben. Bürgermeister Wehner: Er sehe die Sache bloß von der praktischen Seite an und glaube von diesem Gesichtspunkte aus behaupten zu können, daß eine doppelte Ausnahmezeit höchst wünschenswcrth, ja nothwendig sei, weil die meisten Aeltern doch immer ihre Kinder gern zeitig der Schule übergeben woll ten. Was aber den Confümationsuntenicht betreffe, so komme wohl alles nur darauf an, ob die Kinder dazu reif waren oder nicht. Gäbe cs nur eine Zeit für selbigen, so werde dicß we niger streng berücksichtigt werden und außerdem der Lehrer sich Lei der großem Zahl von Confirmanden gewiß nicht genug mit den einzelnen Kindern beschäftigen können. Ueöngms würde aber such da, wo zeither schon eine doppelte Consirmation der Kinder statt gefunden, eine in dieser Beziehung vorzunehmende Amdemng und deren Beschränkung auf eine nur einmalige Con- fttMStionszsit, besonders in Fabrikorten gewiß einen sehr übel» Eindruck machen. Ihn spreche daher das Deputationsgutach ten allerdings vollkommen an. v. Carlowitz: Es ssmde das Dep.-Gutachten durch Alles, was bisher dagegen angeführt worden, durchaus nicht widerlegt. Hr. v. Welsk stehe m seinem Anträge demselben überhaupt sehr nahe. Er mache nach solchem nur das zur Regel, was die Deput. als Ausnahme ftstgesteüt wissen wolle. Er drehe also den Satz bloß um, gestatte aber doch auch eine doppelte Aufnahmeznt. Die andern Redner hingegen trennten sich nicht bloß von den Ansichten der Regierung, sondern auch von der Ansicht der 2. Kammer, so wie der Deputation. Allein so wenig er auch be zweifle, daß ein einmaliger Reccptionstecmin allerdings mehr im Interesse der Schullehrer liegen werde, so glaube er doch, daß dieses Interesse ganz unbedingt gegen das Interesse der Schüler zurücktreten müsse; denn abgesehen davon, daß man ja ohnehin schon die Aufnahme murr Kinder doch nie gänzlich werbe entfernen können, so würde auch gewiß eine solche De- siwiMMg für Schüler und Aeltern gleich nächtheilig sein. Den religiösen Gesichtspunkt anlangend, so scheine ihm Zwar der DstMmnin allerdings auch der angemessenere zu fein, allein viele Praktische Gründe sprächen zugleich dafür, daß die Confir- mationen auch zu Michael statt fanden. Auch diese Zeit werde den Geistlichen zu vielen fruchtbaren und erbaulichen Betrach tungen Anlaß geben können, und zu oft werde sich die Feierlich keit doch auch nicht wiederholen, wenn sie nur zweimal im Jahre statt finde. Ein Vorwurf der Inkonsequenz trcffs endlich die Deputation gewiß am wenigsten, da sie die Zeit der Aufnahme in die Schule mit der Zeit der Consirmation und Entlassung der Schüler in Einklang zu bringen gesucht. Habe man übrigens noch gegen die Genehmigung des Schulvorstandes zur Consir mation Bedenken erhoben, so müsse er daran erinnern, daß der Schulvorstand nicht bloß aus Gemeindegliedem, sondern auch aus dem Geistlichen bestehe, und daß die Deputation diese Ge nehmigung überdieß auch noch von der Kircheninspection abhän gig machen wolle. Seer. Hartz: DaßdieReceptionszeit sich nach der Zeit der Consirmation richten müsse, darüber scheine man in der Kammer einig zu sein. Nun habe zwar früher nur eine einmalige Con- sirmation statt gefunden, allein bas Bedürfniß Habe, wieder Hr. Cultusminister erwähnt, vorlängst schon rin Anderes drin gend verlangt, so daß man nicht auswcichen können. Man sei daher bereits von der frühem Bestimmung abgegangen und habe auch zu Michael Consirmationm gestattet. Da frage cs sich nun, ob man jetzt dis einmal gegebene Freiheit wieder zu- rücknehmen wolle ? Nach seiner Ansicht würde hierzu nur Ein Grund vorhanden sein können, der nämlich, wenn die Aichar- liszeik als eine zur Consirmation ganz unschickliche anzusehen wäre. Das könne er jedoch keinesmcgss annehmen und so finde er sich denn veranlaßt, mit voller Ueberzeugung nm für das Deputütionsgutachten zu stimmen. Amtshauptmann v. Ws lck entgegnet auf das, was Herr v. Carlowitz gegen seinen Antrag geäußert, daß er bei seinem Vorschläge auch nicht auf das Entfernteste das Interesse der Lehrer, sondern lediglich die Rücksicht auf den Gang und das Gedeihen des Unterrichts im Auge gehabt habe, daher also auch jener Acußerung ganz widersprechen müsse, daß er ober auch eben so wenig die vom Herrn Bürgermeister Wehner geltend ge machten Rücksichten auf die Fabrikorte, da solche doch wohl un bezweifelt jener höheren unbedingt nachstehen müßten, hierbei in Anschlag habe bringen können. Referent, Prinz Johann bemerkt; Alle Gründe, die man bisher für die einmalige Consirmationszeit angeführt habe, könne man an sehr vielen Dtten umgekehrt auch für dis zwei malige anführen. Es zeige sich also recht deutlich, daß hierbei Alles nur von den Localitätcn abhange, und daß daher die De putation bei ihren Vorschlägen gewiß von dem allein richtigen Gesichtspunkte ausgegangen sei. Zndeß könne auch er im Ganzen nichts gegen den Vorschlag des Herrn v. Welck haben, da nach solchem wenigstens dem Schulvorstande die Genehmi gung eines Andern mit Autorisation der Loealmspcckion gestattet sein solle. Bemerken müsse er jedv^, daß jedenfalls bei einem einmaligen Consirmationstermine auch das Diöpensationswesm wieder Platz ergreifen werde.
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