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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 336. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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dritte Antrag des V. Großmann mit 17 gegen 13 Stimmen abgelehM. Da inzwischen die Zeit, schon ziemlich vorgerückt und der zu Anfang der Session bereits vom Präsidenten alö sehr dringlich bezeichnete.Gegenstand noch abzuthun ist, so bricht man hier die weitew Berathuug des vorliegenden Gegenstandes ab, und geht zu dem ennoch auf die heutige Lagesordnung gebrachten zweiten Esgknstav.de, der Verlesung der ständischen Schrift über den GeschcutVmf, die Erfüllung der Miiitairpfiicht bett., über. .Die Verlesung dieser Schrift hat in Abwesenheit des Re ferenten, v. Cmffus, Bürgermeister Ritterstädt übernom men, welcher jedoch vor dem Beginn dieses Geschäftes be- Neckt, dcß er hierbei noch einige Bemerkungen werde emzuschal- tcn haben. Eme solche findet zunächst aber der Staatsmimfier v. Ze z schwitz bei der in der Beilage zur Schüft enthaltenen zu ß. IZ. Les Gefttzentrsurfts abzügebendon ständischen Erklärung. Da der hier, so wie anderwärts gebrauchte Ausdruck : „allge? Mw.sr SMverkstuugöfonds" leicht zu MiZverständniffen An laß geben könnte, indem er zu der Germuthung berechtige, als gäbe es, süßer dem allgemeinen noch einen andern dergleichen Fonds, so trägt er darauf an, daß das Wort „allgemeiner" vor hem Worte: „Stellvertretungsfonds" überall weggenommen werden möge. Die Kammer ist, auf hierüber an sie gerichtete Frage, ern stem mrg mit dieser Aenderung emverstanoen. Bei der Erklärung zu tz. 12 b. bemerkt Bürgermeister Ritter st ädt, daß die Anfangsworte die ses Z. dmBsfchlüfferr der Kammern nicht völlig'entsprachen, NÄmshr Ms Len Worten: „die obere Leitung der Recmtirungs- «»Zslegknheiten in allgemeiner und besonderer Beziehung zu der Armee, ist dem Kriegsministerio übertragen" das Wort: „An gelegenheiten" entfernt werden möchte. Auch der Staatsmr'nister v. Sezschwitz findet bei der Er klärung Zu tz° 12 b. noch zu erinnern, daß es bestimmter und deutlicher den Beschluß der Kammer ausdrücken würde, wenn vor dem Worte „die Halste" noch das Wort: „wenigstens" ein gerückt würde. Da hier eme Abweichung von'dm frühem Beschlüssen der Kammem vorstegen würde, so erklärt man sich nm eventuell für dessen Annahme, in sofern die 2. Kammer sich hiermit ebenfalls ' einverstanden erklärt. s- Gei der Erklärung auf Z. 13. des Gesetzentwurfs bemerkt der« . Stsatsminister v. Jezschwitz, daß nach der Veränderung, i Welche Z. 12 b. rürtten habe, auch der Anfang des §, 13. einer! Amdemng nmtsrüegm und es heißen müsse: „Die Ergänzung erfolgt rc° rc. Die Kammer überzeugt sich von der Richtigkeit dieser Be merkung und crthcilt einhellig zu dieser Abänderung ihre Zustimmung. Hinsichtlich der Erklärung zu Z. 21 b. wird vom Referenten erinnert, daß darin der Ausdruck: „Inder Sammlung der Gesetze und Verordnungen" nachdem inzwischen schon eine Aenderung in dieser Hinsicht erfolgt sei, gegen die Wörter „In dem Gesetz - und Verordnungsblatt«" zu vertau schen sein werde. 'Zn der Erklärung auf tz, 40. des Gesetzentwurfs, glaubt der N efere n t, daß der hier hmzugckommene Zusatz: „unter Beobachtung der sonst gegebenen Vorschriften," zur Zeit noch nicht auf Beschluß der Kammern beruhe. Mein der Staatsminister v. Zczschwitz ergegnet, daß solcher sich allerdings aus der Verordnung ergebe und dem tz. 81. derselben vollkommen entspreche, womit sich denn auch die Kammer einverstanden erklärt. Wei der Erklärung zu Z. 68. ist nach der Eröffnung des Referenten noch über die Fassung des unter b. aufgs- fährten Satzes, welcher di« Vergütung für diejenigen Individuen bestimmt, welche gegen die Regel zwei Zahre länger als die gesetz liche Dienstzeit zu dienen genöthigt sind, von der Kammer Be schluß zu fassen, Sie wird von dem Referenten der Kammer unter Hinzufügung der nothigen Erläuterungen vor getragen, dagegen aber von Niemanden «ine Ausstellung gemacht. Da solche früher bis zu Abfassung der Schrift noch ausge setzt geblieben, so richtet der Präsident deshalb eine Frage an die Kammer, und diese ist einstimmig hiermit einver standen. Zn Beziehung auf die Erklärung zu Z. 68. d. erinnert der Referent, daß ihm die Fassung nicht ganz entsprechend scheine. Es heißt hier, wo von den Vortheilen und Begünsti gungen derjenigen Individuen die Rede ist, welche in der Armee bereits 16 Zahre gedient haben r „wenn sie bereits 16 Zahre im eignen Namen in der Armee gedient haben, nicht aber wenn dieß für Andere als Stellver treter geschehen ist." , Der Referent'schlägt dagegen die Worte vor: „wenn sie bereits 16 Jahre, jedoch nicht als Stellvertreter in der Armee gedient haben." — Die Kammer ist auch hiermit einstimmig einverstanden, jedoch nur unter Voraussetzung der Zustimmung der 2. Kammer. Wei der Erklärung zu tz. 45. der Verordnung bemerkt der Referent, daß aus dem Antrag« 1. o. die Worte „oder Beisitzer" wegfallen müßten, da nach dem Beschlüsse der Kam mern km'sstandl'sche Deputate nicht mehr an den Reerutirungs- ßommisfionen Theil nehmen sollten. Nach beendigter Vorlesung der Schrift verlangt Niemand das Wort, es wird vielmehr solche mit den dabei beschlossenen Aenderungen einstimmig genehmigt. Es wird sodann dis Sitzung 'geschloffen. Dreihundertund sieben und dreißigste öffentliche Sitzung der 2. Kammer, am 17. Nctober 1834. Mündlicher Vertrag über daß Ausgabebudjet unter VL, bas Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts betreffend. Die Sitzung beginnt nach 10 Nhr mit Verlesung des über die
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