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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-12-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 62. Dresden, am 30. December 185V. Fünfundsechszigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 19. December 1850. Inhalt: Negistrarwenvortrag. — Urlaubsgesuch. — Nachträgliche Ab stimmung durch Namensaufruf über das königl. Decret, das Auswanderungswesen betreffend.— Verathung des Berichts der ersten Deputation über das königl. Decret, die Angelegenheiten der Presse betreffend. — Allgemeine Berathung. — Besondere Verathung über §. I.—27s. Die Sitzung beginnt 10^- Uhr in Gegenwart von 52 Mitgliedern mit Vorlesung des über die gestrige Sitzung durch Herrn SecretairBeutler verabfaßten Protocolles. Präsident v. Haase: Hat Jemand gegen das soeben vorgelesene Protokoll etwas zu erinnern? Da dies nicht der Fall ist, so ist es für genehmigt zu halten und von mir, sowie von den beiden Abgg. Herren Päßler und Hermann aus Auritz zu unterzeichnen. (Die Unterzeichnung erfolgt.) Die Kammer ist in diesem Augenblicke noch nicht beschluß fähig, meine Herren, da die Zahl der gegenwärtigen Mitglie der noch nicht fünfzig beträgt. (Nach einer Pause.) Wirkönnen nunmehr aufden Vortrag der Registrande übergehen, der Herr Secretair wird die Güte haben, uns die Nummern aus solcher zu geben. (Nr. 313.) Interpellation des Abg. Dehme an die Staatsregierung, die Belegung der Erbpachtssischereiwässer mit Grundsteuern betreffend. Präsident 0. Haase: Ich ersuche den Herrn Secretair, uns den Inhalt der Interpellation mitzutheilen. Secretair Sch ei bner: Diese Interpellation lautet: In der am 15. dieses Monats stattgefundenen öffentli chen Sitzung der zweiten Kammer wurde bei Berathung des Dekretes, „Nächträgezu denbisherigenAblösungsgesetzen be treffend", bei §. 16 desselben, welche von Ablösung der Erb- pachtscanones rc. auf einseitigen Antrag handelt, von mir in II. K. (3. Abonnement.) Erinnerung gebracht, daß das hohe Finanzministerium bereits im Jahre 1848 seine Geneigtheit zurAblösung der Erbpachts- canones zu erkennen gegeben, dabei aber, außer den im Ablö sungsgesetze vom Jahre 1832 enthaltenen Bestimmungen, auch noch die Uebernahme von Grundsteuern zur Bedingung gemacht habe, obgleich Bäche und Flüsse, welche hierbei na mentlich in Frage kamen, nach §.4 des Grundsteuergesetzes hiervon ausgeschlossen wären, hierauf aber die Anfrage an die Staatsregierung gerichtet: „ob dieselbe auch nach Verabschie dung des gegenwärtigen Ablösungsgesetzes noch der Ansicht sei, dergleichen Bäche und Flüsse, welche Erbpachtscanones zu entrichten haben, nach erfolgter Ablösung annoch mit Grundsteuern zu belegen?" Nachdem mir hierauf von dem anwesenden Herrn Staats minister des Innern die Antwort ertheilt wurde, daß er nicht im Stande sei, diese Anfrage genügend zu beantworten, da dieserGegenstand zumRessort des Finanzministeriums gehöre und durch eine Interpellation an dasselbe seine Erledigung finden werde, so sehe ich mich veranlaßt, hiervon Gebrauch zu machen und, auf die schon angeführten Umstände nochmals Bezug nehmend, an das hohe Finanzministerium die Frage zu richten: 1) ob diejenigen Bäche und Flüsse, welche jErbpacht- canoneszu entrichten haben, nach erfolgter künftiger Ablösung derselben auch noch mit Grundsteuern be legt werden sollen? 2) wenn dies die Absicht ist, auf welchen gesetzlichen Grund sich dann das hohe Ministerium zu stützen gedenkt? Das Präsidium ersuche ich mit dieser Interpellation geschäfts ordnungsmäßig verfahren zu wollen. Dresden, den 18. December 1850. Carl Ferdinand Dehme, Mitglied der zweiten Kammer. Präsidentv.Ha ase: Es würde diese Interpellation dem Herrn Minister der Finanzen schriftlich übergeben werden und dann, wenn derselbe sich bereit erklärt hat, sie zu beantworten, auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. (Nr. 314.) DasPräsidium derjenseitigenKammer theilt das den Schluß des gegenwärtigen ordentlichen Landtages betreffende allerhöchste Decret vom 14. j. M. in Abschrift mit. (Wird vorgetragen.) Präsident v. Haase: Wirb zu den Acten zu nehmen sein. (Nr. 315.) Anderweiter (schriftlicher)Bericht der zweiten 63
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