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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. N Kammer. ^71. Vierundsiebenzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 15. Januar 1851. Inhalt: Bemerkung zum Protocvll. — Registrandenvonrag. — Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzent wurf, die Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Pensionen der Militairpersonen und deren Hinterlassenen vom 17. December 1837 betreffend. — Nochmalige Schlußab stimmung über §. 2. — Besondere Berathung und wiederholte Schlußabstcmmung über §. io. (Abschnitt ^.) — Besondere Berathung und Beschlußfassung über§. 11—2V. (AbschnittL.)— Schlußabstimmung. — Berathung des Berichts der zweiten De putation über Position 7 des außerordentlichen Ausgabebudgets zu außerordentlichen Anschaffungen für die Armee, in Folge der allgemeinen Contingentserhöhung. — Beschlußfassung, die Ab stimmung über Position 7 des außerordentlichen Budgets auszu setzen, bis nach erlangter Vorlage über sammtliche betreffende Ausgaben. — Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes zur ersten Deputation. — Wahlablehnung von Seiten des Abg. Art. — Erneuerte Wahl. Die Sitzung beginnt 5 Minuten nach Voll Uhr im Bei sein von 56 Kammermitgliedern, sowie in Anwesenheit der Regierungscommissare Richter und v. Zeschau. Präsident v. Haase: Meine Herren, der Herr Secrekair wird Ihnen das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Secretair Kasten verliest dieses Protocvll.) Hat Jemand über das vorgetragene Protocvll etwas zu bemerken? Regierungscommissar Richter: Bei §.8 hat der Abg. Heyn in der gestrigen Sitzung die Anfrage gestellt, obJemand, der in Wartegeld gestanden habe, bei der darauf folgenden Pensionirung die Jahre, während welcher er in Wartegeld gestanden, angerechnet bekomme? Die Antwort, die ihm darauf von mir ertheilt worden ist, scheint mir nach dem, was ich aus dem soeben verlesenen Protocolle entnommen habe, nicht vollkommen ausreichend zu sein. Ich habe die Frage so verstanden, als wolle der Abg. Heyn überhaupt nur über den H. K. (4. Abonnement.) 1851 Grundsatz belehrt sein, weil er sich ausdrückte: „ob Jemand, der in Wartegeld gestanden habe u. s. w." Ich habe daher auch meine Antwort im Allgemeinen blos auf den bestehenden Grundsatz eingerichtet, daß allerdings die in Wartegeld voll brachten Jahre eines Staatsdieners nach dem Staatsdiener gesetze in Anrechnung gebracht würden. Ich ersehe aber jetzt, daß der Abg. Heyn mehr im Speciellen auf dieMilitairstaats- diencr seine Frage gerichtet hat, und muß daher heute noch er läuternd hinzusetzen, daß der Grundsatz, dessen ich gestern ge dacht habe, allerdings beide Dienerclaffen, Militair- und Civilstaatsdiener, umfaßt, in der Anwendung aber beiden Militairstaatsdienern eine Beschränkung besteht. Nach §. 11 des Militairpensionsgesctzcs muß derMilitairstaatsdiener, wel- cherüber zwei Jahrein Wartegeldgestanvcn hat, dieZeit, welche über die zwei Jahre hinausgeht, sich bei der Pensionirung ab rechnen lassen. Es besteht also in Beziehung auf die An wendung des Grundsatzes bei den Militairstaatsdienern eine Beschränkung. Präsidentv. Haase: Er wird diese Erklärung zu Pro tokoll genommen werden. Abg.Heyn: Ich will zu dem, was der Herr Reg icru ngs- commiffar soeben gesagt hat, erläuternd noch hinzufügen, und wenigstens zurBeruhigung hinzufügen, daß meinediesfallsige gestrige Anfrage sich nicht allein auf die Militair-, sondern auch gleichzeitig mit aufdie Civilstaatsdiener bezogen hat, denn ich wünsche nicht, daß eine Inkonsequenz zwischen diesen bei den Staatsdienern obwalten soll. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter etwas zu dem Protocolle bemerkt, so würden nunmehr die Abgg. Huth und Hilbert mit mir das Protocvll unterzeichnen. Wir kom men nunmehr auf den Vortrag aus der Hauptregistrande. (Nr. 348.) Petition des Abg. Sachße um Antrag an die hohe Staatsregierung, „bei oder nach Einführung der Classi fication in der Immobiliarversicherung auch die Mobiliarver- sicherung wieder zur Staatsanstalt zu erheben, auch in Er wägung zu ziehen, ob nicht dieBeschränkung des Jmmobiliar- versicherns auf fünf Sechstel des Zeitwertes wiederum zur Geltung zu bringen sei." Präsident v. Haase: Der Abg. Sachße hat das Wort. Abg. Sa chßc: Besorgen Sie nicht, daß ich den Inhalt der Petition Ihnen vortrage, das wäre viel zu aufhältlich, da 2Y Dresden, am 21. Januar
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