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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 91.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Nach meiner Meinung in dieser Hinsicht nichts mehr angehen können. Abg. Meise l: Es wird vielleicht erwartet werden, da bereits successive mehrere Mitglieder der Deputation Retraite geschlagen haben, daß es mir auch so gehen werde"; ich kün dige aber im Woraus an, daß dies meineAbsicht nicht ist, weil ich mich, auch nach sdem, was bis jetzt gegen das Deputa- lionsgutachten gesagt worden ist, nicht überzeugen kann, daß die Deputation unrecht gethan hat, dieses Postulat zurAb- werfung zu empfehlen, und daß alle Mitglieder der Depu tation den Bericht vielleicht nicht mit der gehörigen Aufmerk samkeit durchgegangen haben. Es könnte fast so herauskom- rnen, als befleißigten sich Deputationsmitglieder hie und da, ein Postulat zur Ablehnung zu empfehlen, nur um der Kam mer und der Ocffentlichkeit zu genügen, daß cs ihnen aber nicht eigentlich Ernst damitist, oder daß sie in der Deputation nicht genau Alles geprüft haben, wenn man, wie es oft der Fall ist, im Lauf der Debatte von dem früheren Gutachten ab geht. Ich gebe zu, daß Fälle vorkommen können, wo man Veranlassung hat, seine Ueberzeugung zu andern; aber ver gegenwärtige ist für mich wenigstens nicht ein solcher. Es ist zur Wertheidigung dieser Position angeführt worden, daß be reits ein Vertrag von der Regierung abgeschlossen worden, zu dessen Erfüllung die geforderte Summe nothwendig sei, was mir aber nicht ausreichend geschienen hat, sondern gerade -als Angriffspunkt dienen möchte, um eben den Beweis zu führen, daß man wohl vermeiden kann, diese 50,000 Khlr. zu bewilligen. Es ist namentlich hcrvorgehoben worden, man würde ja in Verlegenheit kommen, weil mit Gewehrfabrikan- Len Contracte abgeschlossen wären. Der Herr Referent hat schon gesagt, daß die Verlegenheit vielleicht nicht so groß sein würde. Ich lasse dahingestellt, ob auf dem von ihm angegebe nen Wege ein Auskunstsmittel dagegen zu finden ist oder nicht; es ist aber auch von einer andern Seite schon darauf hinge wiesen worden, daß die Sache sich auf eine ganz einfache Weise ausgleichen ließe, denn dieGewehre sind am Ende wie der anzubringen. Wenn von dem Ministertische aus gesagt worden ist, man könne doch den Ruin der Leute, mit denen die Regierung contrahirt hätte, unmöglich wollen, so bin ich der Regierung sehrdankbar fürdiesen Ausspruch und wünschte nur, daß sie in allen ähnlichen Fällen von demselben Principe ausginge. Es läßt sich aber nachweisen, daß sie sich wohl ent schließt, zu sagen: den Einzelnen können wir nicht berücksich tigen, und wenn der auch zu Grunde geht, das Ganze aber nur Nutzen davon hat, dann hält sich die Regierung für ge rechtfertigt. Wie gesagt, es wäre sehr wünschenswerth, wenn jenes Princip feststände und von der Regierung in allen Fäl len befolgt würde; es ist dies aber nicht der Fall, und ich kann es also auch nicht hier als Grund gelten lassen, daß man die 50,000 Khlr. bewilligen müßte. Ich weiß auch nicht, ob der Fabrikant, bei dem die Gewehre bestellt sind, deshalb zu Grunde gehen würde, wenn man sie ihm später abnähme oder das Abkommen träfe, daß er eine Entschädigung er hielte und nicht den vollen Nutzen, den er erwartet hat. Es ist aber nicht zu verlangen, daß aus dem angeführten Grunde die Steuerpflichtigen noch größere Lasten tragen sollen. Jener Grund kann also bei mir nicht gelten, ich muß vielmehr dagegen noch anführen: hier handelt es sich um viele Kaufende, welche darunter leiden, dort aber nur um einen Einzigen. Wenn man gesagt hat, die Waffen müßten in der angedeuteten Weise hergestellt und angeschafft werden, so gehe ich darüber hinweg, da ich mich darauf nicht einlassen kann, in technischer Beziehung nachweisen zu wollen, ob eine andere Art von Geschoß in noch besserer Construction her gestellt werden könne oder nicht. ' Im gegenwärtigen Augen blicke handelt eH sich aber darum, ob die Waffen in der verlangten Quantität anzuschaffen nothwendig sei. Marr hat sich deshalb immer auf Bundesbeschlüffe bezogen, doch ist von einer Seite bereits nachgewiesen worden, daß die Gültigkeit dieser Bezugnahme sehr zweifelhaft sei. Auch ich kann mich nicht entsinnen, daß der Bundestag beschlossen hätte, die sächsische Armee solle auf 25,000 Mann vermehrt werden. Dem liegen also andere Beschlüsse zu Grunde, die sind aber nicht angezogen worden. Auch ich will nicht weiter darauf eingehen, nur kann das für mich kein Grund sein, zu bewilligen. Ich stimme vollkommen den Abgeordneten bei, welche sagten, man müsse den Soldaten, wenn man ihn einmal ausrüste, auch in jeder Beziehung tüchtig und voll ständig ausrüsten, denn es stünden sein Leben und seine Ge sundheit auf dem Spiele. Das räume auch ich ein; allein es handelt sich hier nicht um die Tüchtigkeit der Waffen, son dern darum, ob es für jetzt noch möglich sei, die Anschaffung von weiteren 3000 Gewehren auszusetzeir und diese also für jetzt noch zu entbehren oder nicht. Daß aber diese Möglich keit vorhanden sei, darüber hege ich wenigstens keinen Zwei fel. Was das formelle Versehen anlangt, so habe ich schon vorgestern Gelegenheit gehabt zu erklären, daß dies nicht der Grund für mich sei, die Bewilligung zu verweigern. Ich lasse das ganz bei Seite. Ich würde deshalb, weil beim Ab schlüsse der Contracte die Kammern versammelt gewesen sind, das Kriegsministerium aber denselben jene nicht vorlegte, die Bewilligung nicht verweigern, wohl aber thue ich es des wegen, weil ich mich nicht habe überzeugen können, daß für das Land ein Nachtheil erwüchse , wenn man vor der Hand eine geringere Quantität solcher Gewehre anschafft. Hab man darauf Bezug genommen, daß in den fraglichen 50,000 Khalern nur ein Kheil der für die Gewehre geforderten Summe begriffen sei, während man das Andere schon bewil ligt habe, so antworte ich darauf: ist denn der Kheil, welcher von dieser Summe dazu verwendet werden soll, so genau und ausdrücklich bezeichnet? MeinerAnsicht nach ist es nicht nach gewiesen, denn sonst müßte das Ministerium angeben, was für Geldpakete in den Cassen liegen und welche für diesen Zweck davon genommen werden sollen. Es ist genug, nach- zuweisen, daß von den geforderten Summen überhaupt so viel gekürzt werden könne, als die nunmehr zu unterlassende
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