Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. Ik Kammer. 2. Dresden, am 28. Juli 1858. Zweite öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 24. Juli 1850. Inhalt: Reglstrandenvortrag. — Vorrrag von Seiten des Direktoriums über die noch fehlenden M itglieoer der Kammer. — Berathung darüber und Beschlußfassung. — Wahl eines Mitgliedes zur Redaetionsveputation der Landtagöatten. Die Sitzung beginnt kurz vor halb 11 Uhr in Gegen wart der Staatsminister v. Zfchinsky und v.Friesen, sowie des Regierungscommissars Schmalz und in Gegen wart von 52 Mitgliedern mit Vorlesung des über die letzte Sitzung vom Secretair Kasten aufgenommenen Protokolls, welches ohne Widerspruch genehmigt und von den Abgeord neten Unger und Thiermann mit vollzogen wird. Präsident ü. Haase: Es ist nur eine Nummer zur N e- gi strande gekommen; ich bitte den Herrn Secretair, sie vorzutragen. (Nr. 14.) Allerhöchstes Decret vom 22. Juli 1850, die Ernennung der Präsidenten beider Kammern und der Stell vertreter derselben betreffend. Präsident v. Haase: Die geehrte Kammer hat schon früher Kenntniß von dem Inhalte dieser Eingabe erhalten, daher letztere blos zu den Acten zu nehmen ist. — Es steht zwar, meine Herren, auf der heutigen Tagesordnung als erster Gegenstand die Wahl eines Mitgliedes der Redac ttonsdeputation und als zweiter der Vortrag des Direkto riums in Betreff der abwesenden Mitglieder der Kammer, da aber der letztere sehr wichtig und dringend ist, auch der erstere füglich noch ausgesetzt werden kann, so wird zuerst der erwähnte Vortrag an die Kammer erstattet werden. Sollte nachher heute noch Zeit übrig bleiben, so werden wir zu der gedachten Wahl übergehen. Ich ersuche den Herrn Secre- tair, mit Erstattung des Vortrags zu beginnen. Referent Secretair Scheibner: Ich habe Ihnen, meine Hochzuverehrenden Herren, nach der eben geschehenen Ankün-1 . D. K. (1. AboMeMMt») digung im Auftrage des Direktoriums über die noch fehlenden Mitglieder dieser Kammer Vortrag zu erstatten. Bevor ick diesen mündlichen Vortrag beginne, wird es wohl kaum un terlassen werden können, den Standpunkt näher zu bezeich nen, von dem aus das Directorium die vorliegende Frage betrachtet hat. Das Directorium ist nämlich der Meinung, daß die Frage über die Competcnz der Ständeversammlung und insbesondere über die Competenz der zweiten Kammer jetzt und hier bei dieser Gelegenheit ganz unberührt gelassen und daher dieser Ansicht des Direktoriums gemäß gar nicht in den Kreis der Erörterung gezogen werde, und zwar um des willen, weil, wie Ihnen nach dem gestrigen Beschlüsse bekannt ist, diese Competenzfrage eben gestern, soweit nöthig, an die erste Deputation zurPrüfung, Erörterung und Berichterstat tung verwiesen worden ist. Ich halte mich nun hiernächst für verpflichtet, Ihnen anzugeben, welche allgemeinen leiten den Grundsätze das Directorium bei Beurtheilung der ein schlagenden Fragen beobachtet hat. Das Directorium hat nämlich die 26 und 29 der gestern angenommenen Land tagsordnung als zur Richtschnur dienend angesehen; ferner betrachtet es §. 69 der Verfassungsurkunde und §. 18 des Wahlgesetzes als hier einschlagend. Es wird nicht überflüssig sein, wenn ich die betreffenden Stellen vorlese, damit wir im Voraus den Standpunkt einzunehmen wissen, von welchem aus diese Angelegenheit zu betrachten ist. §. 26 der Landtagsord nung heißt im letztem Abschnitte, der hier vornehmlich in Frage kommt: „Der Kammer wird nach erfolgter Eröffnung derselben (tz. 37) von dem Präsidenten angezeigt, welche ihrer Mitglieder noch abwesend seien, auch werden ihr die deshalb eingegangencn Entschuldigungsschreiben vorgetragen. Sie hat hierauf zu entscheiden, ob und auf welche Zeit Urlaub er- theilt, oder ob selbiger abgeschlagen werden soll, und letzteren Falls eine kurze Frist zum Erscheinen festzusetzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so liegt dem Präsidenten ob, die Kam mer aufmerksam zu machen." Ferner heißt es nun in tz. 29: „Die Kammer kann zu jederZeit, wenn sic es für nöthig erach tet, an die Stelle abwesender, oder aus irgend einem sonstigen Grunde bei ihren Sitzungen nicht erscheinender Mitglieder die Stellvertreter einberufen, oder hinsichtlich derer, welche durch Bevollmächtigte erscheinen, die Sendung anderer Be vollmächtigten veranlassen." Es lautet ß. 69 der Verfassungs urkunde folgendermaaßen: „Für jedes Mitglied der zweiten 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder