Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
steht der Regierung und der Kammer jedenfalls frei, sowie ein Abgeordneter nicht kommt, sofort den Stellvertreter einzu berufen. Das ist meine Ansicht, und die scheint dahin zu füh ren, daß wir legal constituirt sind, wenn nicht die erhobenen Zweifel gegen unsere Competenz überhaupt später Geltung erlangen sollten. Präsident v. Haase: Wenn Niemand das Wort ver langt, so ertheile ich das Schlußwort dem Referenten. Referent Secrelair Scheibner: Sie kennen die Ansicht desDirectoriums, auch der Antrag des Direktoriums bei diesem Falle ist Ihnen mitgetbeilt worden, ich brauche daher nichts darüber zu sagen. Nur einen Punkt wollte ich erwähnen, -en der Abgeordnete Riedel auch bemerkte, nämlich den kn Bezug auf den Staatsgerichtshof. Der Staatsgerichtshof ist in dieser Frage durchaus nicht kompetent, und überhaupt da nicht, wo Regierung und Kammern mit einander einver standen sind. Er ist es nur da, wo dieses Einverständniß nicht stattfindet. Uebrigens steht unter allen Umständen die Entscheidung über die Stellvertreter der Kammer zu. Also Sie können dem Direktorium beistimmen oder nicht, es wird dies von dem freien und unabhängigen Belieben der Kammer abhängen. Präsident v. Haase: Ich frage also die Kammer: läßt es die Kammer bei der von der Regierung bewirkten Einbe rufung des Stellvertreters Päßler bewenden? — Einstim mig Ja. Präsident v. Haase: Alles Uebrige wird später ent schieden werden, wenn die erste Deputation ihren Vortrag erstattet. Referent Secretair Scheibner: Der Abg. v. Abend - roth hat sich mit Bezug auf seine Krankheitsverhältnisse wegen seines Nichtserscheinens entschuldigt und das Ministe rium gebeten, an seiner Stelle seinen Stellvertreter einzube rufen, welcher auch in der Person des Herrn v. Arnim be reits eingetreten ist. Diese Frage gleicht der früheren Frage, und das Direktorium ist auch in Bezug darauf der Ansicht, daß es bei der Einberufung sein Bewenden habe. Präsident 0. Haase: Ist die Kammer auch hierin mit dem Direktorium einverstanden? — Einstimmig Ja. - - ' , 'N Referent Secretair Scheibner: Der frühere Abg. aus dem Winkel hat nach einer,Mittheilung der Regierung, was auch früher bekannt gewesen ist, fein Gut verkauft, und es ist an seiner, Stelle derAbg. v. Einsiedel aufGrandstein einberusen worden. Es gehört dieser Fall ebenfalls unter jene Fälle, welche wir die repentinen genannt haben, insofern . vor kurzer Zeit nicht vorauszuschcn war, daß die Stände versammlung von 1848 einberufen werden sollte, und als seit der Einberufung bis jetzt eine Zeit zur Neuwahl nicht gewe sen ist. Das Direktorium schlägt Ihnen daher vor, es bei der Einberufung der Abg. v. Einsiedel bewenden zu lassen. . rr. §. Präsident v. Haase: Ist die Kammer hiermit einver standen?— Einstimmig Ja. Referent Secretair Scheibner: Ferner habe ich anzu zeigen, daß der frühere Abg. v. Beust aufKhoßfell aus der Kammer ausgeschieden ist, und zwar aus Gründen, welche auch in den betreffenden Mittheilungen angegeben sind. Es ist an seiner Stelle Herr Golleaüf Mylau einberufen wor den, und da der Fall ganz zweifellos ist, so hat das Direkto rium Vorschlägen müssen, eS auch bei dieser Einberufung be wenden zu lassen. Präsident V. Haase: Will die Kammer es dabei bewen den lassen? — Einstimmig Ja. Referent Secretair Scheibner: Heinrich Brockhaus aus Leipzig hat ebenso wie sein Stellvertreter, der Stadtrath Fleischer, gegen die Statthaftigkeit der Einberufung zum Landtage Bedenken erhoben und dies der Regierung ange zeigt. Das Direktorium ist der Meinung, daß nach Entschei dung der Competenzfrage durch die Kammer selbst die nöthi- gen Maaßregeln in Bezug auch auf diesen Fall werden getroffen werden; es wird daher wohl einstweilen dieser Fall auf sich beruhen können. Präsident v. Haase: Es ist hier kein besonderer Be schluß zu fassen, vielmehr ist das Direktorium der Ansicht, daß hinsichtlich des Abgeordneten sowohl als hinsichtlich des Stellvertreters späterhin die nöthigen Maaßregeln ergriffen werden, wenn von Seiten der ersten Deputation über die Competenzfrage Bericht erstattet worden ist. Uebrigens, wenn die Mitglieder der Kammer damit einverstanden sind, könnte die erste Deputation beauftragt werden, diesen Fall noch besonders bei ihrer Berichterstattung ins Auge zu fassen. Referent Secretair Scheibner: Ferner hat derAbg. Rewitzer aus Chemnitz nach einer Mittheilung des Ge- sammtministeriums vom 16. Juli das Erscheinen auf dem Landtage abgelehnt, weil ihm gegen die Statthaftigkeit der Einberufung zum Landtage Zweifel beigegangen sind. Es ist dieser Fall dem Geißlerschen Falle ganz gleich, und das Direktorium hat Ihnen auch hier'vorzuschlagen, die Einbe rufung des Stellvertreters Advocat Kö lz zu Chemnitz schon jetzt zu bewirken. Präsident v. Haase: Hat Jemand kn Bezug hierauf zu sprechen? Das Direktorium ist also der Ansicht, daß in Bezug auf den Haüptabgeordneten das Nähere erfolge und beschlossen werde, wenn von Seiten der ersten Deputationder Bericht über die Competenzfrage sowie über das erste Decret, welches wir erhalten haben und das mit selbiger in Verbindung steht, erstattet fein wird, im Urbrigen aber den Stellvertreter des Abg. Rewitzer, den Advocaten Kölz, jetzt «inzuberufen. Ist die Kammer damit einverstanden? -^- Einstimmig Ja. Referent Secretair Scheibner: Der frühere Bürger meister Helbig zu Borna hat die Wählbarkeit in seinem Be-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder