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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 28.9.1850
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
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hen wieder aufgehoben werden soll. Erhält dieser Gesetzent wurf die Genehmigung der Ständeversammlung, so würde der Aufwand für die Staatsanwaltschaft mir theilweife zu bewilligen sein. Es werden jedoch bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes schon zwei Dritttheile der Finanzperiode abge laufen sein, so daß nur für das Jahr 1651 eine Abminderung der Position möglich würde; ganz ausfallen könnte sie auch dann nicht, weil die sämmtlichen Beamten Staatsdiener qualität besitzen, so daß sie bei einer Quiescirung -Fr des Ge halts forrzubeziehen hätten. Der HerrJustizim'nisterbat derDeputation erklärt, daß der Oberstaatsanwalt mit Vorbereitung zur Umformung der Untergerichte beauftragt worden sei, wodurch derselbe voll ständig beschäftigt wäre. Die übrigen Beamten sollten aber, wenn das fragliche Gesetz angenommen würde, bei dem Mi nisterium und den Appellationsgerichten vorläufig Beschäfti gung erhalten, bei ersterm, dem Ministerium, hatten sich durch die Bearbeitung der Gesetzentwürfe über die Umände rung der Rechtspflege, bei letzteren, den obern Spruchgerich ten aber durch die Untersuchungen der vorjährigen Maiereig nisse die Geschäfte so sehr überhäuft, daß wenigstens eine vorübergehende Vermehrung der Arbeitskräfte erforderlich würde. Da es nun jedenfalls zweckmäßiger ist, die betreffen den Beamten mit vollem Gehalt zu beschäftigen, als sie einst weilen mit dem größer» Theile ihrer Bezüge in Ruhestand zu versetzen, so empfiehlt die Deputation der Kammer, diepo- stulirten 8830 Lhlr vorläufig transitorisch und nicht mit 8150 Thlr. etatmäßig und680Lhlr. transitorisch zu bewilligen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß seiner Zeit beim Rechenschaftsbericht eine specielle Be rechnung über die verwendeten Summen den Kam mern vorzulegen sei. Die Deputation glaubt, weil das Schicksal des Gesetz entwurfes vom 22. August d. I. noch nicht entschieden ist, durch diesen Vorschlag den Weg gefunden zu haben, der weder die Rechte der Staatsregierung noch der Stände verletzt. (Regierungscommissar v. Schröder tritt ein.) Präsident v. Haase: Es würde nun über diese Po sition zu sprechen sein und ich erwarte, ob Jemand das Wort begehrt. Vicepräsident v. Erregern: DerAnsatz für die Staats anwaltschaft erscheint diesmal zuerst auf dem Budget. Es wäre jedenfalls zu erwarten gewesen, daß dieser Ansatz in der zweiten Kammer mit Freuden begrüßt werden würde, denn ein Rückblick auf die Verhandlungen der früheren Landtage zeigt, daß namentlich die zweiteKammer dersächsischenStän deversammlung seit einem Jahrzehnt dahin strebt, die mit Einführung derStaatsanwaltschaftzusammenhängendewahre Verbesserung der Justizpflege herbeigeführt zu sehen. Es muß daher auf den ersten Blick auffallend erscheinen, daß ge rade gegen diesen Ansatz von unserer Deputation ein Einwand erhoben worden ist, wonach der Ansatz von einem ordentlichen zu einem transitorischen umgeschaffen werden soll. Es läßt sich aber nicht verkennen, daß die Gesetzvorlage, die im Be richte erwähnt worden ist, allerdings eine Veranlassung geben mußte, die Frage näher in Erwägung zu ziehen, ob nicht hier blos eine transitorische Bewilligung einzutreten habe. Ich kann aber der Schlußfolgerung unserer Deputation hierin nicht beipflichten. Ich will annehmen, daß das Gesetz, von dem es sich hier handelt, auch in der zweiten Kammer ohne die geringste Abänderung durchginge, so wäre dennoch nach meiner Ansicht keine Veranlassung vorhanden, diesen Ansatz zur Zeit blos transitorisch zu bewilligen; denn, meine,Herren, eine transitorische Bewilligung setzt allemal voraus, daß der Gegenstand, für den die Bewilligung gefordert wird, in näch ster Zukunft wieder zur Erledigung kommen soll. So würde aber die Sache mit der Staatsanwaltschaft selbst dann nicht stehen, wenn das Gesetz über Aufhebung der Bestimmungen hinsichtlich der Schwurgerichte bei Preßvergehen u. s. w. wirk lich unveränderte Annahme fände, denn es würde sich in die sem Falle immer nur darum handeln, daß die Staatsanwälte während einer kurzen Zeit keine Beschäftigung in dem ihnen angewiesenen Wirkungskreise fänden, keineswegs aber würde daraus folgen, daß dieses Institut für die Zukunft wieder zu beseitigen sei. Nach den Zusicherungen, die Seiten der Re gierung ertheilt worden sind und in die ich das festeste Ver trauen setze, würden die Geschäfte der Staatsanwälte blos auf kurze Zeit zur Erledigung gelangen; zu einem Zeitpunkte, der in die nächste Finanzperiode fallen müßte, würde sofort ihre Lhätigkeit wieder in Anspruch genommen werden. Es könnte sich also meines Erachtens blos darum handeln, wenn eine solche Zwischenzeit einträte, wo die Staatsanwälte keine Beschäftigung haben, denselben — und es würde das blos Sacheder Staatsregierung sein — eineihrem Berufe angemes sene andereBeschäftigung zu gewahren, wozu sich, wieauch im Berichte angedeutet ist, genügende Gelegenheit darbietet. Der größte Lheil der Finanzperiode, um die es sich jetzt handelt, ist bereits verflossen; in der nächsten Fknanzperiode ist jeden falls wieder ein Ansatz für die Staatsanwaltschaft notwen dig; ich glaube daher, ganz abgesehen von dem Schicksale des im Berichte erwähnten Gesetzes, daß es durchaus hier zweck mäßiger sein würde, unbedingt mit der Staatsregierung zu gehen und die Position für die Staatsanwaltschaft ohne allen Zusatz zu bewilligen. Noch habe ich eine specielle Bemerkung beizufügen. Im Berichte S. 49 wird erwähnt, daß die Er folge des neuen Verfahrens nicht zu den günstigsten gehören. Diesem Ausspruche muß ich bei'pflichten, so weit cs sich um die Erfahrungen handelt, die auf dieAussprüche der Schwur gerichte gestützt sind nach der Wahl der Geschworenen, wie sie jetzt stattsindet; aber ich glaube, unser Bericht hält sich zu allgemein. Wenn er von den Erfolgen des neuen Verfahrens im Allgemeinen spricht, so könnte man wohl glauben, daß die durch das öffentliche und mündliche Verfahren bedingte Wirk samkeit der Staatsanwaltschaft nicht zu günstigen Erfolgen geführt hätte; das kann man aber nicht sagen, denn im All gemeinen hat das neue Verfahren einen höchst günstigen Ein druck gemacht. Nur die Aussprüche der Geschworenen haben
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