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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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ist dieses in dem angezogenerr jenseitigen Berichte mit großer Wahrscheinlichkeit nachgewiesen, — so ist es bei den großen Opfern, welche Sachsen für seine Eisenbahnen gebracht, deren Ende die Steuerpflichtigen mit sehnsuchtsvollen Blicken ent gegensetzen, nicht nur angemessen, die von der Staatsregie« rung geforderte Bewilligung zur Zeit abzulehnen, sondern es kann auch consequenter Weise dieVorlage desselben Projectes in unveränderter Weise nicht beantragt werden. Anders würde sich allerdings die Sachlage gestalten, wenn der Bau auf dem böhmischen Territorium nicht der dies seitigen Regierung zur Last fallen sollte. In einem solchen Falle würden sich die zu diesem Zweck zu bringenden Opfer bedeutend vermindern, und man würde sich sächsischerseits dann kaum entbrechen können, den Bau von Zittau bis zur Landesgrenze auf Staatskosten auszuführen. Hrernächst würde aber auch eine Zittau-ReichenbergerBahn an Wichtig keit außerordentlich gewinnen, wenn die k. k. österreichische Regierung den Entschluß fassen sollte, eine Eisenbahn von Pardubitz nach Reichenberg zu bauen. So ungünstig auch eine solche Bahnlinie, als Concur- renzbahn, nothwendig auf den Ertrag der sächsisch-böhmischen Bahn wirken müßte, so wenig deren Herstellung, von dieser Seite betrachtet, auch wünschenswerth erscheint, so würde man sich doch für den Fall, daß dieser Bau von der k. k. öster reichischen Regierung beschlossen werden sollte, nicht entbre chen können, den Anschluß nach Zittau hin zu vermitteln. Es würde nämlich sodann diese Linie auf dem kürzesten Wege -en Verkehr voll Wien aus mit den Nord- und Ostseehäfen, unter Umgehung von Prag, vermitteln, und auf diese Weise auch eine Zittau-Reichenberger Bahn eine höhere Bedeutung gewinnen, und aufhören, hauptsächlich nur im Interesse der Stadt Reichenberg zu existiren. Für einen solchen Fall Sach sen den bedeutenden Kransiloverkehr zu sichern, würden sach- sischerseits auch die Steuerpflichtigen neue Opfer bringen müssen, die bei Erbauung einer vorzugsweise nur den localen Interessen derStadtReichenberg dienenden isolirten Reichen berg-Zittauer Bahn allerdings im höchsten Grade bedenklich fallen müssen. Nächstdem muß aber auch die allgemeine Finanzlage des Landes sowohl, als auch die specielle Ordnung unserer gegen wärtigen sinanziellenBedürfnisse dringend davon abmahnen, anderweite Millionen auf Erbauung einer Zittau-Reichen- bergerBahn in der nächsten Zukunft zu verwenden. Abgesehen nämlich von dem allgemeinen Grunde, daß es nicht rathlich erscheint, die durch den Bau von Eisenbahnen bereits so be deutend gesteigerte Staatsschuld noch mehr zu erhöhen und den Credit des Landes noch höher, als schon geschehen, anzu spannen, scheint besonders eine weitere Verwendung von Staatsgeldern zu Eisenbahnbauten in nächster Zukunft im höchsten Grade bedenklich. Bekanntlich soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. Januar d. I. eine Anleihe von 15 Mil lionen zum Zweck der Cvnsolidirung derHanddarlehnsschuld, so wie zu andern Staatsbedürfnissen, hauptsächlich zum Be huf von Eisenbahnbauten, contrahirt werden. Zn diese Anleihe ist aber der mit 2 Millionen veranschlagte Bedarf für eine Zittau-Reichenberger Bahn nicht mit eingerechnet. Sollte daher ein solcher Bau in diesem oder nächstem Jahre zur Ausführung gelangen, so würde dies die höchst beklagens- werthe Folge haben, daß nächst der gegenwärtigen, den Cre dit des Landes bereits bedeutend anspannenden Anleihe in nächster Zukunft eine neue contrahirt werden müßte. Von allen dahin führenden Schritten muß aber dringend abge mahnt werden. Geleitet von diesen Betrachtungen, kann der Unterzeich nete den von der zweiten Kammer beschlossenen und von der Majorität der Deputation der ersten Kammer befürworteten Antrag nicht ohne Modifikation zur Annahme empfehlen. Er beantragt vielmehr, denselben in folgender Fassung an zunehmen: Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, von der Berathung desjenigen Theils des königlichen De- cretes vom 1. August v. I., welcher sich auf die Zittau-Neichenberger Eisenbahn bezieht, für jetzt abzusehen, jedoch den wichtigen Gegenstand fort während im Auge zu behalten und der nächsten Standeversammlung für den Fall, daß der Bau einer Eisenbahn in der Richtung nach Pardubitz hin, oder auch nur der eines Schienenweges von Reichenberg bis zur sächsischen Grenze, in der Richtung nach Zittau hin, k.k. österreichischer Seits in Aussicht stehen sollte, eine neue Vorlage mit Beifügung eines speciellen. Kostenanschlags des Bahnbaues zugehen zu lassen, die zu dem letztem Zweck erforderlichen Geldmittel aber zu bewilligen. Präsident v. Schönfels: Nachdem nun die Regierungs vorlage, der Bericht und das Separatvotum vorgetragen wor den sind, wären wir da angelangt, wo wir in eine geheime Sitzung überzugehen hätten, um dieBerathung über diefeGe- genstände vorzunehmen. Bevor wirjedoch dies bewirken, habe ich der geehrten Kammer noch zwei Mittheilungen zu machen. Die erste betrifft ein soeben im Laufe der Sitzung eingegan genes königliches Decret, es ist die 275. Registrandennummer. (Nr. 275.) Allerhöchstes Decret vom 13. Januar 1851, den Gesetzentwurf über einige strafrechtliche Bestimmungen betreffend. (Wird vorgelesen.) Präsident v. Schönfels: Es dütfte darüber kein Zwei fel obwalten, an welche Deputation dieses allerhöchste Decret zu gelangen habe. Es ist dies unfehlbar die erste Deputation, und ich werde, wenn Seiten der geehrten Kammer nichts da gegen eingewendet wird, dieses allerhöchste Decret an die erste Deputation verweisen. Der zweite Gegenstand, der noch mit- zutheilen ist, betrifft den Brand in dem Städtchen Wiesenthal. Der Herr Secretair v. Polenz wird die Güte haben, der Kam mer hierüber Mittheilung zu machen. Secretair v. Po lenz: Nach den Nachrichten, welche in Dresden eingelaufen sind, hat das Städtchen Oberwiesenthal ein höchst bedauerlicher Unfall durch Brand betroffen. Damir die Lage des Ortes bekannt ist, der in einer der ungünstigsten Gegenden des Vaterlandes liegt und sehr wenig Nahrungs quellen hat, so scheint es mir allerdings auch Pflicht der Mit glieder der ersten Kammer zu sein, sich bei der diesfallsigen Unterstützung zu betheiligen, welche voneinem Hülfsausschuffe
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