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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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lungen, wie z. B. derBibliothek, künftig wirk-l sam verstärkt werden könnte." Ich habedieFrage an die Kammer zu richten, ob sie diesen Antrag ihrer Depu tation gleich der zweiten Kammer, wie ich es verstand, anzu nehmen gesonnen sei? Referent v. Nostitz-Wallwitz: Es ist dies der neue Antrag. Präsident v. Schönfels: Es ist dies demnach nur ein Antrag der diesseitigen Deputation, nicht aber ein Antrag der zweiten Kammer. Nun wäre dieser Jrrthum aufgeklärt. Den Antrag habe ich verlesen, daher habe ich nur zu fragen: o b die Kammer gemeint sei, denselben anzunehmen? '— Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Auf Seite 158 tragt die Deputation darauf an, den Gehalt des Oberbiblio thekars statt mit der postulirten Summe von 1200 Thaler jährlich Mur mit 1100 Thaler zu be willigen, und ich frage: ob die Kammer sich hierin der Deputation anschließen will? — Einstim mig Ja. Präsident v. Schönfels: Ferner beantragt die Depu tation, dem dermaligen Director aller Samm lungen 800 Thaler etatmäßig und 200 Thaler transitorisch zu bewilligen. Ich frage: ob die Kammer sich in dieser Beziehung mit der Depu tation einverstehen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich habe nun die Frage zu stellen auf die Gesammtsumme dieser Position, die nun nach Annahme derAnträge im Einzelnen dahin geht, 22,277 Thlr. etatmäßig und 1023 Thlr. transitorisch zu bewil ligen. Ich ssrage: ob die Kammer diese Summen in der vorgeschlügenen Weise zu bewilligen ge meint sei? — Einstimmig Ja. Präsidentv. Schönfels: Endlich hatbeidieserPosition die Deputation noch folgenden Antrag gestellt, und zwar im Einverständnis! mit der zweiten Kammer: „ Die Staats - regierung wolle nach Vollendung des Museum baues der Ständeversamlung ein neues Regu lativ über die Beaufsichtigung und Verwaltung der wissenschaftlichen und Kunstsammlungen nebst einem Etat des dabei zu verwendenden Be amtenpersonals und seiner Gehalte vorlegen." Die Finanzdeputation ladet die erste Kammer ein, diesem Anträge bekzutreten, und ich frage : ob sie hierzu geneigt sei? — Einstimmig Ja. Referent v. Nostitz-Wallwitz: Pos. 2. a. Zu Verzinsung und Tilgung der Staats schulden. Es werden jährlich erfordertt 260,641 Thlr. 5 Nqr. zu Verzinsung der Steuerschuld vom Jahre 1830 an 8,872,225 Thlr. L 3 Procent auf jedes Iaht det Finanz- periode, 183,876 - 25 - zuVerzinfUngderStaatsschuldfcheins vom Jahre 1844 an 3,808,850 Thlr. ü5 Procent, 400,000 - —- - zu Verzinsung der 1847 creirtew 10 Millionen Staatsschuldscheine L 4 Proeent, 67,500 - zu Verzinsung einer zu erwartenden Anleihe, 912,018 Thlr.—Ngr. in Summa. Es ist hierbei mitBezugnahme auf Pos. 17 des Budgets der jährlichen Staatseinkünfte zu bemerken, daß hierunter 50,000 Thlr. Erfüllung der Zinsen von 2z Millionen 3 pro- centige Steuerscheine begriffen sind, die von der Staatsregie rung zur Cassation vorgeschlageu, nach Ansicht der Kammern, aber beizubehalten sind. Die Ausgabe erhöht sich dadurch hier um 50,000 Thlr., wogegen aber für denselben Zweck im Einnahmebudget 50,000 Thlr. zuwuchsen. Pos. 2 b. ZuTil'gung der.Staatsschulden. 197,654 Thlr. Die Tilgung erfolgt nach 1 Procent der Anleihesumme nebst Zinsenzuschlagund ist.nurzu bemerken, daß die Tilgung der Anleihe vom.Jahre 1847 an 10 Millionen Thaler erst mit dem'l.Äpril 1852 beginnt. . V Pos.2e. Zu Verzinsung der Hauptstaatscassenschuldem Diese bestehen in 6,395 Thlr. I Ngr. 8 Pf. für Zinsen der Caprtalkm des königlichen Hauses. 9,600 - — - 3 -ifür Capitalien milder Stif- 616 - 20 - — - j tungen. 270,000 - — - —- - für Handdarlehne, 188- 7 - 9 - füreinige baareingezahLteCau-' tionen rc. 286,800Lhlr. —Ngr.—Pf. Pos. 2 S. Zinsen für Eisen bah n actien. 180,000 Thlr. zu Verzinsung von 45,000 Stück Actien der sächsisch-bayerfchen Bahn zu 4 Procent. Zu bemerken ist hierbei, daß die Tilgung dieser Actien vom 1. April 1856 mit-^Procent beginnt und dann dieActien nur noch mit 3 Procent zu verzinsen sind. Das ganze Postulat der Position 2 a. bis ä. beruhet auf gesetzlichen Bestimmungen und Vertragen, weshalb eine Ab minderung unzulässig ist. Die Finanzdeputation empfiehlt die Bewilligung mit
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