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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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ALI Summe von 8860 Thlr. Vor der Uebergabe ergab sich aber, daß dieses Gartengrundstück zum größten Theil zur sächsisch böhmischen Eisenbahn gezogen werden müsse. Bei dem dies- fallsigen Expropriationsverfahren hatsich blos die Frau Doctor Müller, die Verkäuferin, betheiligt, ohne den Maurerpolirer Schlegel dazuzuziehen, sie hat in die Abtretung gewilligt, die Expropriationssumme in Empfang genommen und die auf dem Grundstücke vorhandenen Gebäude in Folge eines Kaüf- contracts mitderEisenbahndirection abgetragen unddieKauf- summedafür ebenfalls in Empfang genommen. Siebeschwerte sich zwar über Verletzung insofern, als sie von der Expropria tionsbehörde nicht den Werth des Grundstücks erlangte, den sie nach dem Kaufcontracte von Schlegel stipulirt bekommen habe, sie fand sich daher, nachdem ihrediesfallsigeReclamation als unbegründet zurückgewiesen worden, veranlaßt, den Staatssiscus deshalb in Anspruch zu nehmen; sie verklagte diesenhei dem Appellationsgerichtzu Dresden, welche Behörde die Klage blos in Bezug auf die geforderten Verzugszinsen angebrachter Maaßen abwies, jedochim Bezug aufdie Haupt sache dem verklagten Fiscus den Beweis zuerkannte. Anders urtheilte die zweite Instanz, das Appellationsgericht zu Leip zig, dieses wies die ganze Klage angebrachter Maaßen ab, und dieses Erkenntniß ist von dem hiesigen Oberappellationsgericht vollständig bestätigt worden. In den Entscheidungsgründen wird sich hauptsächlich darauf bezogen, daß die Klägerin, Frau DoctorMüller, gar nicht berechtigt sei, den Staatssiscus in Anspruch zu nehmen, vielmehr würde der Abkäufer berech tigt gewesen sein, den Staatssiscus in Anspruch zu nehmen, weil mit dem Abschluß des Kaufes das perieulum rei auf den Abkäufer übergehe und, insofern die Maaßregel der Expropriation als ein easus zu betrachten sei, diesen Casus der Abkäufer als äominus zu tragen habe. Nach diesen Entscheidungsgründen, die dem Maurerpolirer Schlegel, dem Abkäufer, zufällig bekannt geworden sind, fürchtet er nun, daß die Frau Doctor Müller ihn in Anspruch nehmen und wegen Nachzahlung der durch die Expropria tionsbehörde nicht erlangten Summe an 2224 Lhaler 19 Neugr. 2 Pf. verklagen werde, weshalb er um Ver wendung bei her Staatsregierung bittet, daß er durch Abfin dung bald befreit werde. Indessen in den Acten liegen solche Momente vor, die es für die Frau Doctor Müller nicht rath- lich erscheinen lassen möchten, irgendwie gegen den Abkäufer klagend aufzutreten; denn sie stützt, ganz abgesehen von ihrer alleinigen Bet-Heiligung heim Expropriationsverfahren, ih.re Klage hauptsächlich auch darauf mit, daß, weil ihr Grundstück nunmehr größtentheils exproprurt Morden sei, die Perfectipn des Kaufes mit Schlegel verhindert worden sei. Die Depu tation erbittet sich nun die Erlaubniß, das Gutachten des Aus schusses der vorigen ersten Kammer, das sie gleich dem fünften Ausschüsse der vorigen zweiten Kammer zu dem ihrigen zu machen sich veranlaßt finden müssen, nunmehr folgen zu las sen und dann ihren Antrag daran zu knüpfen. Nach Darle- . I. K. (3. Abonnement.) gung des geschichtlichen Hergangs fahrt der Bericht der vori gen Kammern in folgender Weise fort: „Es ergiebtsich daraus zu Genüge, daß es sich sowohl bei demExpropriationsverfahren, als bei dem später anhängig gewesenen und jetzt rechtskräftig entschiedenen Streite lediglich zwischen dem Fiscus und der Frau Doctor Müllergehandelt hat und Schlegel selbst dabei gar nicht in Frage gekommen ist. Dies Alles ist also in Bezug auf Letzteren res inter allos oots. Wie daher Schlegel jene Stellen in den Entscheidungsgründen des Oberappellationsgerichtes gleichsam als eine Verurtheilung seiner selbst ansehen könne, ist nicht abzufehen. Schlegel würde, wenn ein reeller Grund zu einer Beschwerde oder auch nur einer Petition vorlkegen sollte, von der Frau Doctor MüllerzuErfüllung des Kaufes an gehalten worden sein müssen. Wenn er hierbei, was trotz jener Stelle der Entscheidungsgründe sehr zweifelhaft ist,—da dem Oberappellationsgerichte gar nicht das specielle Verhältniß Schlegels zu erörtern oblag, —im Rechtswege Unterleg en Ware, dann hatte er seine Schadloshaltung bei dem Fiscus, als dem die Expropriation Veranlassenden suchen können, und wenn auch das nicht im Rechtswege oder ohne diesen zu erlangen war, dann war allenfalls Zeit, aus Billigkeitsgrün den die Jntercession der Kammern in Anspruch zu nehmen. Von alledem liegt nichts vor, nicht einmal eine Andeutung, daßFrauDoctorMüller von Schlegel wirklich dieZahlungge- fordert habe, einzig und allein die aus einer in den Entschek- dungsgründen eines Urtels in einem zwischen dritten Personen ergangenen Rechtsstreite hergeleitete Befürchtung, daß man Zahlung von ihm verlangen könne." Beide Kammeraus schüsse haben darauf das Gesuch um ständische Jntercession dahin, daß vollständige Entschädigung gewährt werden möge, abfällig begutachtet und beide Kammern haben deren An trag gemäß die Petition Schlegels als zurBefürwortung un geeignet zurückgcwiesen. Ein neues Moment ist inmittelst nicht hinzugekommen, nur der einzigeUmstand ist nocherwäh- nungswerth, daß Schlegel sich nachher an das Finanzmini sterium mit einem Entschädigungsgesuch gewendet hat, aber von diesem nach angestellten Erörterungen ebenfalls zurück gewiesen worden ist. Das Gutachten JhrerDeputation geht nun dahin, es bei dem Beschlüsse der vorigen Kammern be wenden zu lassen. Präsident v. Schön fels: Ich würde zuvörderst zu fra genhaben, ob, da dieser Bericht ungedruckt ist, die Kammer auf die sofortige Berathung desselben eingehen will. Ach würde, wenn Niemand dagegensicherhebt, annehmen, daßdie Kammer gemeint sei,dieBerathung sofort eintretenzu lassen, und hatte zu erwarten, ob Jemand das Wort hierüber begehrt. Es scheint dies nicht der Fall zu sein, ich würde daher sofort zur Fragstellung übergehen.... Noch ist es Zeit, wenn Herr v. Welck.... v.Welck: Ich wollte mir nur die unmaaßgebliche Frage erlauben, ob die Deputation nicht den Beschluß, den sie zur 38
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