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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Ächtet die Gewährung einer solchen für billig, da auch die übrigen Kirchengesellschaften für ihr Kirchenwesen Unter stützungen aus der Staatskasse beziehen und die Deutschka tholiken als selbstständige Kirchengesellschaft anerkannt und den übrigen Confessionen gleichgestellt sind. Im Uebrigen dürste das Postulat, wenn man das Verhaltniß der Mitglie derzahl der verschiedenen Kirchengesellschaften in das Auge faßt, auch in dieser Beziehung wohl als gerechtfertigt erschei nen, denn im vorliegenden Budget sind zu Kirchen- und Schulzwecken 148,510 Lhlr. für 1,799,121 evangelisch-lutherische Glau bensgenossen (Pos. 66), 11,311 - für 32,544 römisch-katholische (Pos. 67 s.) und 400 - für 1098 deutsch-katholische Glaubensge ¬ nossen (Pos. 67 b.) und endlich 400 - für 988 Israeliten pvstulirt. Die Deputation nimmt keinen Anstand, die Be willigung des von der jenseitigen Kammer genehmigten Po stulats an 400 Khlr. zu Pos. 66b. zu befürworten. Präsident v.S chönfels: Zunächst hat Herr v. Posern, dann Herr v. Heynitz das Wort. WPosern: Bin ich recht unterrichtet, so haben auf dem zu Leipzig abgehaltenen und dann später ins Ausland verleg ten Concil die sächsischen Deutschkatholiken ihre Unirung mit den freien Gemeinden ausgesprochen. Ist dies der Fall, dann gehören sie wohl nicht mehr unter die vom Staate anerkannten und mit andern Confessionen gleichgestellten Religionsgesellschaften. Sie gehören zu denen, welche ihren Glauben, wie das Chamäleon die Farbe wechseln, zu denen, von welchen man nicht weiß, woran man mit ihnen ist, was sie eigentlich glauben und ob sie überhaupt noch etwas glau ben, was an das Christenthum irgend noch erinnert. Ist dies also der Fall, so glaube ich, würden wir auch keine Verpflich tung haben, diese, wenn auch geringe Summe für sie zu be willigen, ja eine ernste heilige Verpflichtung sogar, es nicht zu thun! Regierungscommissar v. Hübel: Es ist allerdings ge gründet, daß die deutschkatholischen Gemeinden und die freien Gemeinden in einer Versammlung den Versuch einer Union gemacht haben. Es wurde diese Versammlung um Pfingsten vorigen Jahres in Leipzig gehalten, da polizeilich gegen die selbe eingeschritten wurde, in Cöthen fortgesetzt und von den deutschkatholischen Gemeinden Sachsens beschickt. In dieser Versammlung kam der Beschluß einer Union zu Stande. Da nun, wie gedacht, die deutschkatholischen Gemeinden Sachsens durch Abgeordnete an diesen Verhandlungen Theil genommen hatten, da unter den Abgeordneten zwei Mitglie der des deutschkatholischen Landeskirchenvorstandes sich befan den, von denen einer auch Vorstand der Dresdner deutsch katholischen Gemeinde ist und zu den einflußreichen Leitern dieser Gemeinde gehört, da diese beiden Vorstände die Wahl Zu dem Ausfühmngsausschuffe dieser Union angenommen hatten, und der dmtschkatholifchs Landeskirchenvorstand kurz darauf eines dieser Mitglieder zum Vorsitzenden wählte, so fand sich das Ministerium in der Lage, über diese Angelegen heit nähere Erkundigung einzuziehen. Durch die Zeitungen war auch bekannt worden, daß die deutschkatholische Gemeinde in Dresden und die Deutschkatholiken zu Freiberg die Be schlüsse ihrer Abgeordneten zu der Versammlung in Leipzig und Cöthen ratihabirt hatten. Man erforderte daher Bericht von dem Landeskirchenvorstande. Dieser fand für angemessen, von allen deutschkatholischen GemeindenSachsens eine specielle Erklärung einzuholen, ob sie nach den Beschlüssen ihrer Ab geordneten an der Union festhalten wollten, und berichtete später, unter Einsendung der von den Gemeinden abgegebenen Erklärungen, daß zwar die Gemeinde zu Dresden der Union sich habe anschließen wollen, daß aber ihre Aeltesten in der nächsten Gemeindeversammlung Vorschlägen würden, unter den gegenwärtigen Umständen von der Union zurückzu treten. Die Deutschkatholiken zu Freiberg erklärten, daß sie von der Union zurücktreten würden, und die d eutschkatholische Gemeinde zu Leipzig, daß sie in dieser Angelegenheit noch keinen Beschluß gefaßt hätte. Alle andern deutschkatholischen Gemeinden sprachen aber bestimmt ihr Mißfallen über die beschlossene Union aus und erklärten, daß sie mit den freien Gemeinden in keine nähere Verbindung treten wollten. Unter diesen Umständen mußte das Ministerium diese Angelegenheit für erledigt ansehen, dasselbe war aber allerdings der Ansicht, daß die Deutschkatholiken, wenn sie in eine Union mit den freien Gemeinden treten sollten, die das Ministerium für Religionsgesellschaften gar nicht ansehen kann, die Basis ver loren hätten, auf welcher sie die staatliche Anerkennung er langt haben. Präsident v. Schönfels: Herr v. Heynitz hat das Wort. v. Heynitz: Ich verzichte auf das -Wort, da ich das sagen oder vielmehr fragen wollte, was Herr v. Posern aus gesprochen hat. v. Egidy: Ich befinde mich in demselben Falle und verzichte aufs Wort. Graf zu Solms-Wildenfels: In pemniärer Hin sicht scheint zwar diese Position von sehr wenig Belang z» sein, besonders in einem Lande, welches so reich ist, daß es Millionen mit großer Bereitwilligkeit für das Eisenbahn wesen verwilligt; in anderer als pecuniarer Hinsicht scheint mir aber dieser Punkt sehr wichtig zu sein. Ich wenigstens habe mir die Frage nicht beantworten können, warum wir den Deutschkatholiken eine Remuneration geben sollten. Sie sind geduldet, sie sind vielleicht auch anerkannt, ich weiß es nicht; allein das weiß ich, daß sie bis jetzt dem Lande noch keinen Nutzen gestiftet haben. Warum wollen wir sie des wegen belohnen? und wo sollen wir aufhören, wenn wir ein mal anfangen, derartige neuauftauchende Setten zu belohnen oder etwas fürste zu bewilligen? Am Ende könnten auch
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