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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Regierung doch nothwcndig bedarf, um Gesuche auf Un terstützung, das Bedürfniß und die Nothwendigkeit voraus gesetzt, berücksichtigen zu können. Hatte die Deputation ihrer seits anders verfahren, als es geschehen ist, so würde sie sich einer Inkonsequenz schuldig gemacht haben; denn es sind ja nicht blos Unterstützungen für christliche Gemeinden, sondern auch für die israelitische Gemeinde , namentlich in Bezug auf Schulzwecke, aufdasBudgetgebrachtund von derDeputation befürwortet worden, weil auch hier dieselbe Voraussetzung fiattfand, nämlich die Anerkennung, das gesetzliche Funda ment. Ich für meinen Theil wenigstens fühle mich daher genöthigt, mich noch immer für die-Bewilligung dieses Po stulats zu verwenden, weil ich cs auch nur als ein Disposi- tionsquantum auf den Bedarfsfall ansehe. Bürgermeister Müller: Ich will blos wiederholend bemerken, daß, wie auch bereits derköniglicheHerrCommissar erwähnt hat, ohne daß er jedoch einen Namen anführte, die deutschkatholische Gemeinde in Chemnitz mit aller Bestimmt heit den Beitritt zu der U n i o n abgelehnt hat. Daß ihr dies wahrer Ernst sein muß, davon bin ich meinesthcils innigst überzeugt, und zwar um deswillen, weil in Chemnitz sich eben falls eine freie Gemeinde gebildet hatte, welche vorzüglich aus dem Grunde polizeilich aufgelöst worden ist, weil sie das Princip an die Spitze gestellt hatte: „Das Verhältniß des Menschen zu einem — sage einem — Gotte bildete das Princip der alten Kirche, das Berhältniß des Menschen zum Menschen ist das Princip der neuen Kirche," und sich doch bei Wegnahme dieser Schriften eine Verbindung mitdenDeutsch- katholiken nichtjergeben hat. Wohl mit Recht hat die Polizei behörde in Chemnitz damals bei der Regierung mit aller Ent schiedenheit darauf angetragen, daß durchaus ein solchesVer- halten der freien.Gemeinde nicht länger zu dulden sei. Es ist ihr auch gelungen, in dieser Beziehung vollständig ein schreiten zu können, sie hat die Genehmigung dazu von der Regierung erhalten, und es istdasNöthige gethan worden. Aber die Versicherung kann ich Ihnen geben, meine Herren, daß sich auch nicht eine einzige Spur davon gezeigt hat, daß die deutschkatholische Gemeinde mit jener sogenannten freien Gemeinde gemeinsch aftliche Sache mache. Regierungscommiffar v. Hübel: Es ist dieses Postu lat angegriffen worden, weil die, welche davon unterstützt werden sollen, dessen nicht bedürftig, auch nicht würdig seien. Gewiß hat die Regierung, wenn sie ein Postulat an die Kam mern stellt, beide Rücksichten zu erwägen. Die Frage aber, ob eine Kirchengemeinde der Unterstützung würdig sei, muß das Ministerium für bejaht annehmen durch die gesetzliche An erkennung dieser Rcligionsgesellschaft. Haben sich einzelne Mitglieder dieser Gemeinde einer Unterstützung unwürdig gemacht, haben sie die Basis Verlassen, auf welche die staat liche Anerkennung erfolgt ist, so kann dies nicht gegen die ganzeKirchengesellschaftenLscheiden; fürdkefesprichtdie staat liche Anerkennung. Neber hie Bedürftigkeit der deutsch katholischen Gemeinden kann ich kaum mehr sagen, als in den Motiven^zu dem Postulate bereits dargelegt worden iss. Die Mitglieder der deutschkatholischen Gemeinden gehören den ärmern Ständen an, und es muß ihnen schwer fallen, ihr Kirchenwesen zu unterhalten, da sie jedes Kirchenvermögens entbehren. Eine gründliche Erörterung ihrer Bedürftigkeit kann nicht angestellt werden, weil die Deutschkatholiken irr vielen Orten zerstreut leben; es würde also eine gründliche Er örterung auf die Bcrmögensverhältniffe jedes Einzelnen ein gehen müssen. Es ist schon bemerkt worden, daß von dieser hier postulirten Summe hauptsächlich die Gemeinden in Chemnitz,°und Gelenau unterstützt werden sollen. In Gelenau gehören.'die Mitglieder der deutschkatholischen Gemeinde größtcntheils zu den Häuslern und Hausgenossen, soviel ich weiß, sind sehr wenige Gutsbesitzer zu der deutschkatholischen Gemeinde übergegangcn, in Chemnitz aber gehören sie zum größten Lheile dem Arbciterstande an, und es konnte das, Ministerium demnach nicht bezweifeln, daß eine Unterstützung für diese beiden Gemeinden nothwcndig sei. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort wünscht, um über Position 67 o. noch das Wort zu er greifen, so schließe ich die Debatte und ertheilc dem Henn Referenten das Schlußwort. Referent Bürgermeister Löhr: Der Deputationsvor schlag ist namentlich aus zwei Gründen angegriffen worden. Einmal hat manAn Zweifel gestellt, daß bezüglich derDeutsch- katholiken die Nothwendigkeit sie zu unterstützen vorliege; man hält sie nicht für bedürftig. Und dann befürchtet man die Consequenzen für künftig etwa sich bildende Religionsge sellschaften. Anlangend zuerst die Frage der Bedürftigkeit der Deutschkatholiken, so ist in der Regierungsvorlage aus drücklich darauf hingewiesen, daß die Deutschkatholiken kein Kirchenvermögen besitzen, daß ihre Geistlichen keine Stolge- bühren beziehen, und daß die Deutschkatholiken nicht im Stande seien, durch freiwillige Gaben die Bedürfnisse ihres Cultus aufzubringcn. Meine Herren! Das, glaube ich, muß hinreichen. Wir haben für die evangelisch-lutherische Kirche sehr bedeutende Summen verwilligt, wir haben für den Cultus der römischen Katholiken nicht weniger geneh migt; auch dort hat man die Frage der Bedürftigkeit nur im Allgemeinen beurtheilt, auch dort hat man nicht für nöthkg gefunden, nähere Erörterungen anzustellen und die Bewilli gung auf Zahlenverhältniffe im Einzelnen zu gründen. Ich glaube, die rakio ist auf beiden Seiten eine ganz gleiche. WaS ferner die Conseqüenz, welche man fürchtet, anbelangt, so ist nicht zu besorgen, daß jede Kirchengesellschaft, welche sich etwa bilden wird, eine Unterstützung vom Staate fordern werde. Wir haben schon jetzt eine bestehende Kirchengesell schaft, die keine Unterstützung vom Staate hat: das ist die reformirte Kirchengesellschaft, sie besteht und bedarf der Un terstützung des Staates nicht. Warum sollte dies bei einer künftig sich bildenden Kirchengesellschaft nicht möglich fein?
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