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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen ü b e r die B e r h an dl UN g e n d es Lan d t ags. I. Kammer. 63. —- — —. > -" ' - >5 Dresden, am 10, Februak 1851. Achtundsechszigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 5. Februar 1851. Inhalt: Urlaubsgesuch. — Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über einige strafrechtliche Bestimmungen bes treffend. — Allgemeine Berathung. — Besondere Berathung und Beschlußfassung über Artikel 1—7. — Schlußabstimmung. Die Sitzung beginnt 5 Minuten nach A12 Uhr in Ge genwart des Staatsministers v. Zschi nsky und des Negie- rungscommiffars v. Krug, sowie von 41 Mitgliedern mit Vor lesung des über die letzte Sitzung vomSecretair Starke auf genommenen Protokolls. Dasselbe wird genehmigt und von v. Welch und v. Schönberg-Bibran rnit unterzeichnet. Präsidentv. Schönfels: Ein Negistrandenvortrag kann heute nicht stattsinden aus Mangel an Material; dagegen habe ich ein-Urlaubsgesuch der Kammer vorzutragen, und zwar das des Herrn Bischofs Dittrich. Derselbe wünscht Urlaub wegen unaufschieblicher Ämtsgeschäfte bis zum 8. dieses Monats, und ich habe die Frage zu stellen: ob die Kam mer dieses Gesuch zu genehmigen gemeint sei? — Einstim- mig Ja. Präsidentv. Schönfels: Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen, und wir können sogleich zur . Tagesordnung übergehen, auf welcher sich,befindet der Bericht der ersten De putation, d?N Gesetzentwurf, einige strafrechtliche Bestimm mungen betreffend, und ich habe den Herrn Staatsminister v. Nostitz und Jänchendorf zu ersuchen, den Rednerstuhl zu betreten und diesen Vortrag zu bewirken. Referent v. Nostitz und Jänckendorf: Das vorlie gende allerhöchste Decret lautet folgendermaaßen: Se. KöniglicheMajestät lassen den getreuen Stän den im Anschlüsse einen Gesetzentwurf, einige strafrechtliche Bestimmungen enthaltend, nebst Motiven zugehen, sehen ihrer Erklärung hierüber ent- I. K. (4. Abonnement.) gegen und verbleiben denselben in Huld und Gnaden stets wohl beigethan. , Dresden/den 13. Januar 1851: Fri ed rich August. (1.6.) v. Ferdinand Zschinsky. Der allgemeine Lheil der Motive zur Gesetzvorlage lautet folgendermaaßen: Nach §. 27 des den Ständen im Entwurf vorgelegten Gesetzes zum Schutze gegen den Mißbrauch der Presse sollen die durch ein Preßcrzeugniß verübten Verbrechen nach der be stehenden Strafgesetzgebung bestraft tberden. Sofern nun diese Verbrechen in Majestätsbeleidigung und hiermit verwandten Verunglimpfungen, ferner in Ver breitung unzüchtiger Schriften oder Darstellungen, oder in der Verleitung zu irgend einem im Criminalgesetzbuche beson ders benannten Verbrechen, oder dem Versuche dieser Verlei tung bestehen, gewährt das Criminalgesetzbuch selbst im Art. 99,103,92,300 und im Art. 36, in Verbindung mit an deren besonderen Bestimmungen, hierzu ein genügsames Anhalten. Allein eben so verderblich ist der mehr indirekte Einfluß, welchen die Presse in der Hand einer auf Umsturz des Ver stehenden hinarbeitenden Partei dadurch äusübt, daß sie all- mälig die Bande des Gehorsams - lockert, rechts- und ver fassungswidrige Lehren und Grundsätze verbreitet, die Ach tung vor den Organen der Staatsgewalt und die Ehrfurcht vor dem Heiligen untergräbt, l und hierdurch die Gemüther auf Das, was das eigentliche Ziel dieser Bestrebungen ist, -dergestalt vorbereitet, daß es zuletzt, wie die Erfahrung der jüngst verflossenen Jahre gezeigt hat, nur eines äußeren Anlasses bedarf, um die längst geschürte Glut zur Hellen Flamme anzufachen. Auch das Criminalgesetzbuch hat dies keineswegs außer Acht gelassen. Allein theils wohl im Vertrauen auf die Macht des Rechtes und der Wahrheit, theils darauf rechnend, daß durch die Censur die gröbsten Ausschreitungen dieser Art verhindert werden würden, hat es sich, abgesehen von einigen besonderen Bestimmungen, die, auch für Preßver gehengelten (Art. 84,108,110,115,189,193), mit den all-- gemeinen im Art. 94 und 96 ausgedrückten Sätzen begnügt, die sich in der Praxis, schon wegen der Allgemeinheit und Un bestimmtheit ihrer Fassung, als unzureichend erwiesen haben. Aehnliche Verhältnisse walten auch in andern Ländern ob,-und in mehrere der neuerdings erschienenen Preßgesetze sind daher auch materielle Strafdrohungen wegen der durch die Presse verübten Verbrechen und Vergehen mit ausgenom men worden. , 33
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