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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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glaube daher, daß es höchst wünschenswcrth ist, diesen Punktd. in Artikel 5 wenigstens.einer Modifikation zu unterwerfen. v. Po fern: Auch ich will nichtläugnen, daß ich mich hinsichtlich der Abstimmung über Artikel 5 b. in nicht geriü- gem Zweifel beftndefdenn offen gestanden, als ich diesen Watz zuerst las, sagte ich mix: wenn diese Bestimmung in den Zah- xen 1848 und 1849 bestanden hätte, warst du wohl auch am Ende kn das Gefängniß gewandert,' und ich glaube doch zu Len treuen und guten Unterthanen Sr. Majestät zu gehören. Auf der andern Seite will ich aber auch nicht läugnen, daß nur eine Bestimmung im Gesetz hierüber nöthig erscheint, es wir jedoch und Andern, die ich darum gefragt, nicht gelungen ist, eine andere, bessere, den Fall treffende und doch den Mißbrauch hindernde Fassung aufzufinden, und daß, wenn wir eine.gute, gerechte, unparteiische Regierung haben, der ganze Satz ohne Gefahr stehen bleiben kann. Aber, meine Herren,' wer bürgt UNs dafür, daß wir immer eine gute Regierung haben werden? Können wir uns stets auf die Unparteilichkeit der erkennenden Behörden verlassen, zumal in Zeiten der aufgeregten Parteileidenschaften? werden sie nicht in beliebter Weise nach rechts streng, nach links aber lax verfahren und erkennen? Ich werde mich aber dennoch alleweil noch nicht darüber aussprechen, ob ich gegen oder für den Punkt b. stimmen werde, ich will abwarten, ob nicht vielleicht noch belehrende Aeußerungen aus unserer Mitte und besonders von dem Ministertische aus an uns ergehen, und bis dahin will ich mein Endurtheil noch m suspenso lassen. v. Erd man ns do rf: Ich werde mich auch gegen den Punkt b. erklären, und zwar hauptsächlich aus einem Motiv, welches ein geehrter Vorredner schon angedeutet hat.. Denken Sie zurück, meins Herren, an «die Zeit der seligen Censur: hat die der Regierung etwas geholfen? Ich sage Nein! .Was haben wir für Erfahrungen bei der. Censur gemacht? Daß, was der geehrte Sprecher vor mir schon andeutete, sie nach rechts furchtbar streng, nach links sehr lax gehandhabt wurde. Es sind Falle vorgekommen, wo offenbarstrafwürdige Sachen gegen die Regierung geschrieben wurden, man hat sie stehen lassen, sie nicht gestrichen, und wenn man gegen diese straf würdigen und verwerflichen Aussprüche der Presse etwas ant worten wollte, so wurde es gestrichen. Ich fürchte, es wird mit dieser Bestimmung gerade wieder so werden; ich fürchte daher, sie wird ein eben so gefährliches Instrument für die Regierung sein, wie die Censur es war, sie wird sich stets in der unangenehmen Lage befinden, nicht zu wissen: soll in dem einzelnen Falle von der gesetzlichen Bestimmung Gebrauch gemacht werden oder nicht? Das sind die Gründe, welche mich gegen Punkt b: bestimmen. v. Friesen: Obgleich bei der Berathung dieses Gesetzes nicht unmittelbar betheiligt, kann ich doch als Deputations mitglied attestiren, daß die Deputation alles Mögliche ver ¬ sucht hat, um eine bessere Fassung aufzusinden; es sind alle möglichen Wendungen und Ausdrücke, welche unsere so reich haltige deutsche Sprache an die Hand giebt, alle Distinktionen der Logik, der Psychologie und der Casuistik aufgesucht wor den, um eine entsprechendere, sicherstellendere Fassung zu fin den, aber cs wollte nicht gelingen. Die Staatsregierung hat in den zwei Conferenzen, die sie mit der Deputation hatte, uns dasselbe versichert, daß es ihr nämlich nach sorgfältiger wiederholter Prüfung ebenfalls nicht gelungen, das, was man beabsichtigt, anders auszudrücken und besser darzustellen.. Dadurch gelangte nun endlich die Deputation zu der Meinung, man möge sich bei dieser Fassung beruhigen und man könne sich dabei beruhigen, es habe im Grunde keine Gefahr, denn man könne die Handlungen der Regierung oder öffentlicher Behörden oder staatsrechtlich bestehender Corperationen recht gut einer Kritik und auch einer tadelNdenKritik unterwerfen, ohne sich doch die Erdichtung oder geflissentliche Entstellung von Thatsachett zu erlauben, ohne den genannten Organen Beweggründe oder Absichten unterzülegen, oder ihnen Eigen schaften bcizülegen, welche Haß oder Verachtung gegen die selben zu erregen geeignet seien. Man habe es also ganz in der Hand, sich vor den nachtheiligen Folgen des Gesetzes zu schützen. Soll ich nun meine persönliche Meinung über diesen Artikel aussprechen, so kann ich allerdings die Besorgnisse, die ausgesprochen worden sind, nicht für ganz unbegründet er klären, aber ich muß am Schlüsse doch immer zu der Ueber- zeugung gelangen, daß der Artikel keine Gefahr bringt, daß er anwendbar bleiben wird. Ich betrachte ihn übrigens als .eine natürliche Folge des Mißbrauchs der Presse und des Mißbrauchs der Freiheit überhaupt; es ist ganz natürlich, wo Mißbrauch eintritt, da folgen auch Einschränkungen, die nothwendig sind, wenn es auch manchmal scheint, als ob sie gefährlich waren und zu weit gingen. Wir befinden uns nun einmal jetzt in dem Zustande, Wo die richterliche und ge setzliche Gewalt vielleicht etwas mehr gestützt werden muß, wie früher,, denn die Uebertreibungen der Preßfreiheit waren zu arg; auf Mißbrauch folgt die Einschränkung, auf Taumel und Rausch folgt der Jammet, und auf das U folgt gleich das W, das ist die Ordnung im ABC. Es konnte nicht anders kommen, als wie es gekommen ist. Es ist nicht zu läugnen, es kann einmal so kommen, daß unter dieser Bestimmung vielleicht auch Unschuldige leiden werden, daß vielleicht auch gute Blätter sich' durch diesen Arrikel eingeschränkt und in Gefahr gebracht sehen werden; es kann sein, daß die richter lichen Behörden, auch die Verwaltungsbehörden, in der Be schlagnahme und in der Denünciation einmal zu weit gehen und auch ein ehrlicher und redlicher -Mann, der es gut meint, dadurch m Gefahr und Kosten und vielleicht sogar in Strafe gebracht werden könnte. Aber wer leidet unter den gesetzlichen Einschränkungen gewöhnlich? Etwa blos der Schuldige? Nein, sehr oft auch die, die es nicht veranlaßt haben. Wer bezahlt die Steuern, die durch Tumult und Auf-
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