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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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selben über diese Petition in der 75. SitzungBericht erstattet. Dieselbe hat geglaubt, das Gesuch der Petenten wenigstens der Hauptsache nach als beachtenswert!) empfehlen zu kön nen, und zwar um so mehr, als es allerdings wünschenswert!) erscheine, daß aus der.Mitte der Kreisvereine sowohl über den commiffarischen Bericht, als auch über die v. Runde'sche Monographie die Stimmen Sachverständiger vernommen werden, zumal da die Kreisvereine meist einen weiten Um fang hätten, und, wie z. B. der Dresdner Kreisverein, über Gegenden ganzverschiedenartiger klimatischer und tellurischer Verhältnisse fich vexbreittw Dagegen hat die gedachte Deputation über den unter b. und beziehentlich unter <r. gesüßten Theis des Schlußgesuchs sich nicht allenthalben beifällig ausgesprochen, datheils die landwirthschastlichen Specialvcreine' nm auf kleine Landes- drstricte sich erstrecken, mithin nur aus einem engen Gesichts kreise den Gegenstand zu beurtheilen vermöchten, theils auch jeder Zweigverein, insofern er sich einem Kreisvereine ange- schlvssen habe, in letzterem durch'sein eigenes Directorium bereits gesetzlich vertreten sei) und demnach ein Gutachten der Kreisvereine ohne Gehör der verschiedenen Specialvereine nicht vorauszufetzen sei, ja eigentlich gar nicht gedacht wer den könne, da verfassungsmäßig die Kreisvereine lediglich aus den Direktorien der einzelnen Specialvereine zusammen gesetzt seien. Diedritte Deputation der zweiten Kammer hat demnach^ ihrer Kammer apgerathen: die- erwähnte Petition in der Hauptsache, jedoch abgesehenvon den die landwirthschastlichen Special vereine betreffenden, Punkten des Schlußantrags unter In und beziehentlich unter o., der Staats regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen, im Uebrigen aber, und weil diePetition an die Stände versammlung gerichtet ist, erstere zunächst an die jenseitige Kammer abzugeben. Dieser Antrag, Mit welchem sich auch der königliche Com- missar einverstanden erklärt hatte, fand, nachdem mehre Redner in der zweiten Kammer einerseits die Beschwerden des Obergebirges über zu hohe Grundabschätzung näher, gus- zuführen, andere dagegen die Unerheblichkeit und beziehentlich Unrichtigkeit derselben nachzuweisen versucht hatten, gegen 2 Stimmen Annahme, wobei namentlich die Rücksicht über wog, daß er nicht in das Materielle jener Fragen eingeht, sondern nur die Einholung mehrer Gutachten und die wei tere Erörterung der Frage bezweckt. Die geehrte erste Kammer wird sich aus früheren Bor gängen erinnern, daß namentlich am außerordentlichen Land tage 1848 die schon früher laut gewordenen Klagen über zu hohe Abschätzung des oberen Gebirges bei der Grundsteuer in einer großen Zahl von Petitionen und Beschwerden her vortraten. Die Kammern des Jahres 1848 beschlossen, diese Peti tionen, insofern sie eine Berücksichtigung dieses Verhältnisses bei der damaligen Einkommensteuer wünschten^ oder einen ausdrücklichen Antrag auf Revision des Grundsteuersystems enthielten., auf sich beruhen zu lassen, dagegen aber sud3, das Gesuch um eine progressive Steuerabmin- derung fürdie Gebirgsgegenden nach denHühenverhältnissen amd mit Zugrundelegung der klimatischen Abstufungen der Wtaatsregierung zur sorgfältigen Erwägung anheimzugeben, Md sud4, dieselbe zu ersuchen, über die Näthlichkeitiund Ausführbarkeit dieses Vorschlages genaue Erörterungen an zustellen und das Resultat der nächsten Ständkversümmlung mitzutheilen. In Gemäßheit der hierauf im Lattdtagsab- schiede erfolgten Zusage ward einebefondere Commission sach verständiger Landwirthe mit diesen Erörterungen'beauftragt, welche in einem umfänglichen Berichte unter dem 8i Decem- ber-1849 das Ergebniß derselben dem Finanzministerium vor gelegthat. Bon den zuletzt aufgelösten Kammern war hierauf unter dem 13. Februar 1850 (Land.-Acten I. Abth. 2- Bd. S. 383) der von mehreren Abgeordneten eingebrachte und von der Kammer einhellig angenommene Antrag: daß sowohl der Bericht als die Separatgutachten der gedachten,' zur Erörterung über die Ungleichheit der Besteuerung des Gebirges gegen das Nieder lande niedergefttzteNt Eommission durch den Druck vervielfältigt und an die Mitglieder der Stände versammlung., so wie-, der landwirthschastlichen Vereine vertheilt werde, um in dieser wichtigen, alle Eheste des Landes' berührenden Angelegenheit ein möglichst gründliches Gutachten mit mit Rück sicht auf die verschiedenen Verhältnisse abgeben zu können; an die königliche Staatsregierung gebracht worden. Mittelst königlichen Dekrets vom 7. März 1850 erfolgte hierauf die-Mittheilung des von den betreffenden Commissaren erstatteten- in der Petition der Abgg. Elbel und Lhiersch und Genossen erwähnten Berichts, über welchen sie die Gut achten der landwirthschastlichen Vereine eingeholt zu sehen wünschen. Würde nun auch die unterzeichnete Deputation, wenn von den Petenten auf sofortige Revision des Grundsteuer systems angetragen worden wäre, — auf welche allerdings ihr weiteres Ziel gerichtet scheint, — der Petition haben ent gegentreten müssen - einestheils, weil weder aus den kom missarischen Erhebungen eine wirkliche Ueberschätzung des obetn Gebirges bei der Grundsteuer in der behauptete,» Allgemeinheit gegenüber dem Unterlande hervorgeht, noch auch zur Zeit die Unrichtigkeit der Abfchätzungsgrund- sätze, wenigstens was ihre Hauptgrundzüge betrifft, erwie sen ist, anderntheils aber überhaupt ein öfterer Wechsel in den Grundsätzen für die Grundsteuerregulirung so vielfache Bedenken hat, daß man nur bei ganz entschieden nachgewie sener wesentlicher Unrichtigkeit derselben eineAenderung für gerechtfertigt würde erachten können, so hat doch die unterzeichnete Deputation die obenerwähnten von der jen seitigen Kammer gefaßten Beschlüsse jedenfalls wenigstens für unverfänglich zu erachten gehabt und sich denselben am schließen zu können geglaubt. Dieselben laufen, wie bereits referirt worden, lediglich daraus hinaus: 1) über den mehrgedachten commiffarischen Bericht, so wie über die denselben Gegenstand betreffende Schrift des v.Runde das Gutachten der landwirth- schaftlichen Kreis vereine erfordern, und 2) diese Gutachten, sodann dem Drucke übergeben und an die Mitglieder der nächsten Ständeversammlung verthesten zu lassen. Jedenfalls erscheint die sorgfältigste Erörterung der so vielfach' laut gewordenen, von den Petenten wiederholten
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