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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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v. Miltitz, Meinhvld, v. Heynitz, v. Erdmannsdorf, v. Lüttichau, Bürgermeister Müller, Regierungsraty v. Zehmen, Bürgermeister Hennig, Graf Einsiedel-Wolkenburg, Bürgermeister Löhr, v. Schönberg-Purschenstein, Präsident v. Schönfels. Mit Nein antworten: Domherr v. Zehmen, Graf Solms-Wildenfels, V. Luch, Graf Einsiedel-Reibersdorf, v. Friesen, v. Schönberg-Bibran, v. Posern, v. Beschwitz, v. Egidy, v. Carlowitz, v. Nostitz und Jänckendorf. Präsident v. Schünfels: Die gestellte Frage ist gegen 11 Stimmen bejaht worden, und es wäre somit der dritte Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Wir gelangen nun zum vierten. Es betrifft mündliche Vorträge der vierten Deputation, und zwar zuerst über eine Petition wegen Ge währung angeblicher Löhnungsrückstände. Herr v. Erd mannsdorf wird die Güte haben, den Vortrag zu erstatten. Referent v. Erdmannsdorf: Ihre Deputation, meine Herren, hat sich erlaubt, den Bericht der zweiten Kammer wörtlich zu adoptiren, weil es ihr nicht möglich gewesen, wieder die Sache besser, klarer und gründlicher darzulegen, als es der Bericht der jenseitigen Kammer thut; ich werde daher auch diesen und nicht einen von unserer Deputation gefertig ten vorlesen. (Nachdem der Vortrag desselben erfolgt ist. S. L.-M. II. Kammer Nr. 35 S. 708 Sp. 2 Z. 21 von oben bis S. 711 Sp. 2 Z. 9 von oben.) Die darin enthaltenen drei Anträge wurden in der zwei ten Kammer sämmtlich angenommen, und hierüber noch einer, der von dem Präsidenten v. Haase in Laufe der Discussion gestellt worden war. Nämlich es war von dem Regierungs- rommissar im Laufe der Debatte erwähnt worden, es sei nur noch ein kleiner Fonds für diese etwa noch bestehenden For derungen aus der Campagne von Rußland vorhanden; es wurde viel hin und wieder debattirt über die Höhe, welche wohl diese Entschädigungen einnehmen könnten, und da gesagt worden war, daß der Fonds noch etwas über 2000 Lhaler betrage, so fand sich der Präsident der zwei ten Kammer veranlaßt, einen Antrag zu stellen, nämlich daß zu dem Anträge aub v. noch der Zusatz hinzugefügt werde: „ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob der dazu vorhandene Zonds ausreicht oder nicht." Ihre Deputation kann Ihnen nur anrarhen, auch diesem Anträge beizutreten. Fürs Erste muß ich hervorheben, daß Rechtsgrundsätze den Petenten Anbedingt nicht zur Seite stehen; es ist zweimal von dem Kriegsministerium aufgerufen worden, daß die, welche An sprüche zu haben glauben, sich melden sollen bis zu einer ge wissen Frist, aber beide Male sind diese Fristen abgelaufen, «s ist also rechtlich nichts mehr zu verlangen; es haben auch § mehrere Petenten den Rechtsweg betreten und sind in allen Instanzen abfällig beschieden worden. Nichtsdestoweniger nimmt das hohe Kriegsministerium darauf Rücksicht, daß nicht allein jetzt, sondern noch mehr in den Jahren 1816 und 1820 allerdings die Verbreitung derartiger Bekanntmachun gen eine mangelhafte gewesen sein mag, und daher sehr leicht möglich, daß manche Petenten, da namentlich die Meisten im höheren Gebirge leben, keineKenntniß derBekanntmachungen erhalten haben mögen, daß es aber Hart erscheint, gegen einen alten Soldaten, der die schwere Campagnie in Rußland mit gemacht hat, von seinem Rechte Gebrauch zu machen. Das Kriegsministerium macht aber davon nicht Gebrauch, sondern wenn Forderungen an dasselbe kommen, die nur einiger- maaßen legitimirt erscheinen, so befriedigt es sie. Die Depu tation hat sich sorgfältig nach den Grundsätzen erkundigt, nach welchen dabei verfahren wird, und nach der Höhe der Zahlungen, die bis jetzt erfolgt sind; wenn aber ein Tadel gegen das hohe Ministerium ausgesprochen werden müßte, so wäre es vielmehr der entgegengesetzte von dem, den die Petenten aussprechen, denn die Deputation muß anerkennen, daß das Ministerium alles Mögliche thut, und wenn Jemand nur irgend genügende Zeugnisse beibringt, so wird auch dem Manne seine Forderung gewahrt. Man könnte also vielmehr einen Tadel darüber aussprechen, daß das Ministerium zum Nachtheile der Staatscassen allzu mild und bereitwillig ver fahre bei Prüfung dieser Anforderungen. Das hohe Mini sterium hat auch die Gefälligkeit gehabt, der Deputation sehr gründlichen Ausweis darüber zu geben, wie viele der heute wieder genannten Petenten bereits beim Ministerium gewesen sind. Ich habe vorerst zu wiederholen, daß 3 den Rechtsweg schon früher betreten hatten, aber abfällig beschieden worden sind, es sind außerdem 16 andere vom Kriegsministerium be schieden worden und 6 haben ihre Ansprüche vergütet erhalten: Mauersperger 1 Thlr. 4 Ngr. 3 Pf., Borstmann 13 Lhlr. 7Ngr.3Pf., Meyer4Thlr.21 Ngr., Dürrasch9Thlr.5Ngr., Siegelt 1 Lhlr. 12 Ngr. 6 Pf., Eichhorn 10 Lhlr. 20 Ngr. 1 Pf., zehn andere sind abfällig beschieden worden, weil ihre Ansprüche sich nicht auf die russische Campagne bezogen, son dern auf den Dienst in Frankreich. Das Kriegsministerium geht-nämlich von derselben Ansicht aus, wie die zweite Kam mer und auch Ihre Deputation, daß nämlich für diese Zeit den Leuten auch selbst nach den billigsten Grundsätzen eine Forderung durchaus nicht zur Seite steht. Nach alledem kann die Deputation ebenso wie die der zweiten Kammer Ihnen nur zu dem Beschlüsse rathen: „bei der hohen Staatsregie rung für nachträgliche Befriedigung derjenigen erweislichen Ansprüche der Petenten, welche aus dem russischen Feldzuge herrühren, sich zu verwenden", und zwar mit dem Zusatze: „ohne Rücksicht darauf zu nehmen, ob der dazu vorhandene' Fonds ausreicht oder nicht." Es läge mir nur noch ob, Rechen schaft darüber zu geben, warum die Deputation Ihnen vor schlägt, auch diesen Zusatz anzunehmen. Sie ging nämlich
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