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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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dulden müssen, noch kn Erwägung zu ziehen. Das Mandat von 1781 galt bisher maaßgebend hierunter, und wenn ich auch nicht behaupten mag, daß auf Grund dieses Mandats dieEragweite der Wegeunterhaltungspflicht unzweifelhaft er scheint, so ist dieses Gesetz doch benutzt worden, um die Betref fenden zur Erfüllung ihrer Wegebaupflicht so übel und böse zu vermögen. Dies hat jedoch auch seine Grenzen, und um so mehr, als sich die Momente, die jenem Gesetze zur Basis dien ten, zwischen sonst und jetzt ganz wesentlich geändert haben. Was nun den fraglichen Wegezug betrifft, so hat sich erst seit einigen Decennien ihm zur Seite und in dem Winkel, welcher zwischen der von WaldheimüberH'arthanach Colbitz führenden Chaussee und demComMunicationswegezwischen Leisnig und Colbitz liegt- der Betrieb der Braunkohlenwerke ganz außeror dentlich gesteigert, besonders seitdem er sich in eine systematische und bergmännisch^ organisirte Bearbeitung ausgebildet hat. Seit dieser Zeit hat dieser Weg einen ganz andern Character angenommen, als er früher hatte. Damals diente er nur zur Verbindung zwischen den kleinen Städten Colbitz und Leis nig nebst Nachbarschaft; jetzt muß er die Frequenz eines gro ßen Handels- und Lastverkehrs, der weit über die Grenzen der nächsten Umgebungen hinausgeht, tragen. ZchkönnteZhnen in Zahlen nachweisen, daß hier durch das Verführen der Braunkohle ein Verkehr eingetreten ist, wie vielleicht nirgend anderswo auf einem bloßen Communicationswege vorkom menmöchte. Ich, in dessen Verwaltungsbezirk der größere Lheil dieses Weges liegt, habe mich zwar auf Grund des Mandates, ich kann wohl sagen, oft mit Unterdrückung meines Billigkeitsgefühls genöthigt gesehen, vieBetheiligtett auf das Entschiedenste anzuhalten, diesen Weg seiner Frequenz ent sprechend in gehörigen Stand zu setzen, weil er so zu sagen zu einer Lebensader für die ganze dortige Gegend geworden war. Ich muß es rühmen, daß ich dabei meist auf Bereitwilligkeit gestoßen bin. Man thatseinMöglichstes, allein immerschwie riger wurde es und immer lästiger für die Adjacenten, diesen Weg, den sie zu ihrem Productenvertrieb nur sehr wenig be nutzen, auf dem sie also hauptsächlich fremdes Fuhrwerk sehen müssen, und den sie also für fremde Interessen erhalten sollen, in gutem Stand zu erhalten. Auch hier stellte sich der für die Wegebaupflichtigen so prägravirliche Uebelstand heraus, daß, je besser der Weg von Zeit zu Zeit , hergerichtet wurde, desto mehr befrachteten die Fuhrleute ihre Geschirre, zum alsbaldi gen Ruin des kaum gebesserten Weges. Es sind deshalb viele Beschwerden eingelaufen' und viele Arbeit und Mühe haben die diesfallsigen Verfügungen und Verhandlungen mir verursacht. Ich könnte Ihnen ganze Bände von ActeN darüber vorlegen. Der Weg war im Jahre 1849 wieder erbärmlich schlecht geworden, er bedurfte dringend der Verbesserung, Kaum konnte ich's über mich gewinnen, den betreffenden Ge meinden eine solche, die mit-einem Aufwande bon weit über lOOOTHalerveranschlagt war/ anzusinnen; endlich gelang es, aus dem Unterstützungsfonds, welcher dem Ministerium des Innern zu Gebote steht, eine ziemlich bedeutende Summe zu erhalten, unter deren Mithülfe eine ordentliche Verbesse rung des Weges ausführbar wurde. > Das fand vor'm Jahre statt und der Weg ist jetzt so leidlich. Es liegt aber die Be fürchtung vor, daß er bald wieder in Grund hinein verschlech tertfein wird, weil,Iwke schon erwähnt, je besser dergleichen Wege befunden werden, desto mehr aufgeladen und desto häu figer darauf gefahren wird. Es ist ausgemacht, daß es über die Kräfte der Baupflichtigen und Adjacenten gehen würde, wenn man ihnen zumuthen wollte, diesen sogenannten Com- municationsweg, der aber recht füglich die Benennung „Straße" verdient, und an den die Ansprüche häuptsächlich- imJntereffejener KohleNwerke — und es sind dieselben, wohl zu merken,königliche — über das mandatmäßige Maaß weit hinausgehen, lediglich Und allein und ohne nachhaltige Beihülfe tüchtig zu unterhalten. Es ist auch die Unbilligkeit, welchem dieser Anforderung liegenwürde, von der Regierung gefühlt und von derselben Veranlassung gegeben worden, zu erwägen, ob man nicht den Bauverpflichteten in geeigneter Weise, namentlich durch Concession zu Erhebung eines Wege geldes, dessen Ertrag zur fernem'Erhaltung des Weges zu benutzen sein würde, helfen könnte. Die Sache ist in sehr ernstliche Erwägung gekommen und dieVerhandlungen des halb sind in vollem Gange. Ich selbst habe in dieser Angele genheit mehrere Communicationen und Verhandlungen ge pflogen, dabeijedeGelegenheitbenutzt, im Interesse der Sache mich zu bewegen und Commissionsvorschlage und Andeu tungen, der weitern Sachbehandlung zu suppeditiren. Es ist aber Noch nicht möglich gewesen, in dieser Sache zur Ent schließung zuckommen, vorzugsweise deshalb, weil , es den Localverhaltniffen nach sehr schwierig ist, sichere Punkte auf- zusinden und zu bezeichnen, die ohne Belästigung des Publi kums den Zweck erreichen ließen, nämlich den Vertriebsver kehr zu Abentrichtung eines Wegegeldes auf dem richtigere Flecken zu fassen, so daß dabei die Gelegenheit zu Umgehung der Hebestelle und hinter ihr zum Wiedeveinbrechen aus den bessern Weg vermieden wird. Habe ich bisherAeugniß für di- Petenten, und zwar der reinsten Wahrheitsgemäß, abgelegt, so kann ich doch von meinem dermaligen Standpunkte in der Kämmet aus nicht umhin, zu berühren, daß streng, genom men der alternative Antrag der Petenten kaum zeitrichtig er scheint; ich erachte ihn vielmehrnur aus einer gewissen Furcht, oder vielmehr aus der Hoffnung hervorgegangen, daß, wenn durch die Kammer der S.taatsregierung der Antrag zur wei tern Erwägung empfohlen werde, dann ein sicheres Resultat zu erwarten stehe. Ich kann die Versicherung geben, daß die Staatsregierung, insbesondere die Kreisdirection, mit der größten Bereitwilligkeit dem petitorischen Anträge aufCon- cessiön eines Wegegeldes entgegengekommen ist. Die Sache liegt jetzt allerdings noch in der Hand der Bezirksbehörde und schwebt in den; Stadium der Erörterung und präparatorischen Bearbeitung, sie soll und wird aber, wenigstens soweit ich dabei mitzuwirken Gelegenheit haben werde, nicht ruhen, es liegt mir selbst daran, daß die Sache zur erfreulichen Erledi-
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