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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Hastigkeit der Localitäten liegen. Ferner erlaube ich mir eine beiläufige Bemerkung zu machen, beiläufig insofern, als ganz beiläufig in diesem Punkte die Hauptsumme ausgespro chen wird, welche die Reorganisation der Gerichte kosten wird. Es wird diese auf 1,032,393 Thaler angegeben, ich glaube, daß das wohl wahrscheinlich kaum dieHälfte dessen sein wird, was sie wirklich kosten wird, und weit entfernt, mir anmaßen zu wollen, der hohen Staatsregierung einen Rath zu erthei- len, wollte ich mir blos die Bitte auszusprechen erlauben, daß gerade in dieser Beziehung das Ministerium die Gewogenheit haben möchte, möglichst vorsichtig in Ueberwachung der An schläge zu sein, welche von den Baubehörden gemacht werden. Man glaubt gar nicht, in welcher Weise mit den Voranschlä gen verfahren wird, und es sollte mir leid thun, wenn auch .Seiten des Justizministeriums in Zukunft die Nothwcndig- keit, die unverschuldete Nothwendigkert einträte, ein Nachpo stulat später zu verlangen. Staatsminister v. Zschinsky: Es wird gewiß dafür gesorgt werden, daß dieGefängnisse so fest als möglich gebaut werden, es ist bei den Anschlägen bereits die nöthige Rücksicht darauf genommen worden. Ob es aber zu ermöglichen sein wird, daß in Zukunft keine Gefangenen mehr entweichen, das muß ich dahingestellt sein lassen. Was die letzte Entweichung von zwei Gefangenen anlangt, deren der geehrte Sprecher gedachte, so ist es mir unbegreiflich, wie dieselbe hat bewerk stelligt werden können, da auch ein Commando Soldaten sich in Voigtsberg befindet und Wachen dort ausgestellt sind. — Endlich kann ich dem Sprecher die Versicherung geben, daß das Justizministerium dafür sorgen wird, daß so wohlfeil als nur immer möglich gebaut werde. Ich habe schon vor längerer Zeit mich deshalb mit dem Finanzministerium in Communication gesetzt und gegen letzteres in demselben Sinne mich ausgesprochen, wie die Deputation in dem An träge Seite !65 sich ausspricht. Das Finanzministerium aber hat bereits sein Einverständniß damit zu erkennen gegeben. v. Welck: Ich muß mir im Allgemeinen die Bemerkung erlauben, daß ich allerdings immer noch gehofft habe, die hohe Staatsregierung werde sich davon überzeugen, daß der Plan zur Reorganisation der Gerichte, wie er jetzt vorliegt, Lheils in seiner Ausführung ein so kostspieliger ist, daß der Nutzen, den er hervorbringen wird, kaum im Verhältnisse zu diesem bedeutenden Kosten stehen wird, theils auch, daß er überhaupt in der Ausführung nicht die Vortheile gewahren wird, die man von ihm sich anfänglich wohlvcrsprochen haben kann. Ich bin überzeugt, daß namentlich für die Gerichts befohlenen bei dem großen Umfange, der den einzelnen Bezir ken gegeben werden soll, höchst drückende Jnconvenienzen und Verhältnisse werden herbeigeführt werden, und daß vor Allem auf eine größere Beschränkung der einzelnen Gerichtssprengel Bedacht zu nehmen sein wird, um eben diese Einrichtung für -ie Gerkchtsbefohlenen heilsam und wahrhaft nützlich zu machen. Was den Kostenpunkt betrifft, so ist er vor der Hand noch gar nicht vollständig zu übersehen, ich glaube aber annehmen zu können, daß mit der Summe, die im Allge meinen jetzt auf 1,032,000 und etliche Thaler angegeben wird, nicht auszukommen sein wird. In jenem Plan selbst ist auch die Trennung der Verwaltung von der Justiz in den untern Instanzen mit inbegriffen, diese Trennung wird aber zur nothwendigen Folge haben, daß die Gerichtsbeamten mit den Verhältnissen ihrer Gerichtsbefohlenen fast in gar keine nähere Berührung mehr kommen können, eben weil die Gerichts sprengel viel zu groß sind und die Verwaltungsgegenstände gerade die sind, die die Behörden mit den Untergebenen in die nächste Beziehung bringen, eine Beziehung, von der es eben wünschenswert!) ist, -aß sie zwischen den Gerichtsbefoh lenen und den Gerichten fortwährend stattsinden möge. Nun ist wohl dann und wann das Gerücht aufgetaucht, daß das hohe Ministerium selbst eine diesen Ansichten entsprechende Ueberzeugung gefaßt habe, indeß habe ich leider noch nichts Bestimmtes darüber in Erfahrung bringen können. Was aber demnächst das Verfahren betrifft, welches zeither nament lich in Bezug auf die Beibringung von Beiträgen der Com- munen zu der Herstellung der nöthigen Gerichtsgebäude ein geschlagen worden ist, so muß ich mich, und ich glaube im Sinne Vieler, allerdings sehr gegen die Zweckmäßigkeit dieses Verfahrens aussprechen. Einzelne Communen sind mitun ter zu Verwilligungen inducirt worden, die sehr drückend für sie sind. Es ist dies natürlicherweise eine mißliche Sache mit einem solchen Verfahren, denn je größer das Talent und die Rednergabe des Dirigenten einer solchen Verhandlung ist, um so leichter ist es auch, daß sich die betreffenden Com munen zu solchen Bewilligungen herbeilassen werden. Denn ihnen wird in der Mehrzahl immer eine Uebersicht über das Ganze, sowie auch die nöthige Beurtheilung -erNothwendig- keit derartiger Bewilligungen im spcciellen Fall abgehen. Es ist den Communen wohl auch mitunter gesagt worden, daß, wenn sie sich zu solchen Beiträgen nicht verstünden, sie kann keine Hoffnung hätten, einen Einzelrichter in ihren Ort zu bekommen, und so ist es geschehen, daß Verwilligungen erfolgt sind, die jetzt schon sehr schwer bereut werden. Ich glaube, daß dieses Verfahren nicht ganz der Würde des hohen Ministeriums entsprechend gewesen ist. Staatsminister v. Zschinsky: Nach sorgfältiger Er wägung aller Umstände sowohl im Justizministerium als auch in derBehufs derReorganisation der Unterbehörden von dem Justizministerium niedergesetzten Commission habe ich mich für Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848 ent schieden. Es ging nach jenen Berathungen die Meinung da hin, daß die in diesem Gesetze aufgestellten obersten Grund sätze gut seien. Ich habe jedoch hierauf auch noch einen Commiffar in die benachbarten Länder gesendet, um zu hören, ob die dortige Einrichtung, welche daselbst ganz nach Anlei tung des Gesetzes vom 23. November 1848 getroffen worden
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