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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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wäre, man hätte unsere alte, ehrwürdige undfthr zweckmäßige Schulordnung von 1773 beibehalten; man wußte aber ihren^ WertWamals nicht zu^schatzen undkannte ihn nicht, und man' gab ein neues Gesetz, weil man ein neues Gesetz haben wollte/ Ich bin immer der Meinung gewesen, cs wäre besser gewesen, man hatte es damals bei den Quellen, aufwelchendas Einkom men her Schullehrer beruht, bei dem Schulgelde nämlich und! dem Einkommen aus Stiftungen, bewenden lassen und hätte, wo^ine Zulage nöthig gewesen wäre, das aus Staatsmitteln, bewilligt und zugelegt. Die ganze Sache und die ganze Frage kam mir von jeher immer mehr als eine Bewilligungsfrage vor, und nur aus Staatsmitteln Hätte man das zulegen sollen, was vielleicht hin und wieder fehlte; allein alle dis-' ciplinellen Vorschriften und alle Vorschriften über die eigent-' lichen innern Schulangelegenheiten, die waren in der Schul ordnung von 1773 zehnmal besser, wie in dem Gesetze von .1835. Indessen das ist einmal eine abgethane Sache, und das Gesetz besteht. Man ging auch damals, wie so oft und heut zu Lage immer noch, nicht den-Weg der praktischen Zweckmäßigkeit, sondern den Weg der Systeme, derDoctrin, einen Weg, auf dem man am Ende dahin gelangt, die ganze Staatsverwaltung zu einem lobten Mechanismus zu machen, zu einer Maschine, die aus bloßen Buchstaben und Zahlen zu sammengesetzt ist, zuzder wir aber leider immer das Del her geben müssen, um sie im Gange zu erhalten. Ob es besser geworden ist durchjdas Gesetz von 1835,'nun, das wage ich nicht zu beantworten und wage nicht, etwas Bestimmtes darüher zu behaupten. Wennichdas nichtkann, wenn mirdie Beweise zu einer bestimmten Behauptung fehlen, so helfe ich mir dann gewöhnlich mit Fragen, und so frage ich denn auch hier Jeden, der das Schulwesen von oben und von unten kennt: ist es seit dem Gesetze von 1835 in unferm Schulwesen besser geworden ?^.Der Herr Superintendent0. Großmann Hat uns schon gesagt, nein,, es-sei nicht besser geworden. Ich frage, ist es mit der Conduite, mit der Fähigkeit, mit der wahren Tüchtigkeit der Schullehrer besser geworden? Ich sage nicht Nein, aber die Staatsregierung sagt Nein ; denn sie sagt selbst, es müßte besser werden , und legt uns deshalb ein Gesetz zu Erreichung zweier Zwecke vor. Ich frage: ist es milder Ge sittung, milder wahren, gründlichen Schulbildung der Kin der besser geworden? Ich sage hierauf: dgs weiß ich nicht, und bitte Jeden in Stadt und Land und an dem Orte, wo er lebt, sich diese Frage selbst zu beantworten. Ich fragedriltens: ist es mit der Stimmung der Gemeinden gegen das Schul' wesen, gegen die Schullehrer besser geworden, sind sie mit den Schullehrern in ein besseres Verhaltniß getreten, wie früher vor dem Gesetze von 1835? Hierauf habe ich allerdings selbst eine Antwort, ich sage Nein, die Stimmung ist entschieden ungünstiger geworden gegen die Schule. In allen Gemein den, die ich kenne, — ich kenne deren viele, — ist die Stim mung der Gemeinden gegen die Schullehrer, gegen die Schule und alle Schulangelegenheiten leider eine sehr ungünstige ge worden. Nur aus dem Erfolge beurtheilt man gewöhnlich die Zweckmäßigkeit aller menschlichen Einrichtungen und Un ternehmungen, also möchte ich aus diesem Erfolge wohl auch schließen, daß das Gesetz von 1835 ein zweckmäßiges nicht ge wesen sei. Ich muß das erwähnen, weil das jetzige Gesetz ein Zusatz zu demselben ist und auf demselben Wegs fort schreitet, der dem Gesetze vom 1835 zur Grundlage dient. Dies soll mich jedoch nicht abhalten, dem Anträge der Staats regierung, soweit er eine Verbesserung der Gehalte betrifft, beizustimmen,, denn schon im Jahre 1835 und vor 1835 habe ich das erklärt und eine Verbesserung hierin für nothwendig gehalten. Also auch jetzt gebe ich zu, daß die Absicht der Staatsregierung eine sehr gute.sei, aber-, wie ich spater noch sagen werde, nur nicht auf dem Wege, den wir betreten wollen, nicht auf dem gesetzlichen Wege. Entsteht nun hier immer die Frage: was ist zu wenig, und was ist genüg, was ist aus reichend ? so sind das alles leider immer relative Begriffe, über die Jeder seine Ansicht hat- - Mein geehrter Nachbar, Herr Bürgermeister Müller, wolle mich nicht.tadeln, wenn ich sage, daß auch seine Berechnung, diö nach den Zahlen ganz richtig ist, doch immer einerelativeist und dieWahrheitnichterschöpft. Genügsamkeit und Zufriedenheit, die beruhen nun eben auf anderen Regeln, wie die Finanzwissenschaft und die National- öconomie. Der Vi'oar ok IVakoüelck hatte vielleicht nicht ein mal soviel, wie der Minimalgehalt eines Schullehrers ist, und er war zufrieden, lebte glücklich und war kein Democrat. Ein anderer Pfarrer in Cumberland lebte mit einer zahlreichen Familie lange glücklich und zufrieden mit einem Gehalte, den ich lieber nicht nennen will, Sie würden nur darüber lächeln und es nicht glauben. Wenn Sie aber diese Geschichte lesen wollen, und überhaupt eine MengeBeispiele von Genügsam keit und von Häuslicher Zufriedenheit mit sehr wenig Mitteln und Einkommen in sehr anziehenden Erzählungen dargestellt lesen wollen, so empfehle ich Ihnen Schubert's neue Biogra phien undErzählungen, den.vierten Band, der eben erschienen ist. -Wenigstens beweist das, daß man mit sehr Wenigem glücklich und zufrieden und ausreichend leben kann. Ich will mich aber dabei nicht langer aufhalten, weil ich mit solchen Empfehlungen üffd Gründen die Schullehrer nicht abspeisen will, und nochmals erkläre, ich gönne ihnen das, was ihnen bewilligt werden soll, sie sollen es haben. Ich spreche mich also für die Bewilligung, die das Gesetz in Anspruch nimmt, und für die Vorlage zum Budget aus, obgleich ich gestehen muß, ich kann die Seitenzahlen jetzt nicht alle aufsuchen, wo die richtige Summe angegeben ist, da die Hauptzahlen so schwankend sind und so oft wechseln, daß ich auch nach dem von der zweiten Kammer erstatteten Berichte eigentlich nicht weiß, welche Summe verlangt wird. Indessen halte ich mich an die eine Zahl unseres eigenen Berichts, und glaube, daß die Summe, Seite 474 desselben, 28,500 Lhaler, eigentlich die Summe ist, die die Regierung in Anspruch nimmt, die ich denn auch mit Vergnügen bewillige und mit Vertrauen in die Hande der Regierung lege. Ich stimme auch dem ganz bei, was ein hochgeehrter Redner sagte: wenn wir es einmal bewil-
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