Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nur bitten, diesen Ausdruck etwas zu mildern, denn so pflege ich von Gesetzen in der Rede nicht zu sprechen. , v. Zeh men: Der Inhalt meiner Worte betrifft auch die Berichtigung einer Thatsache, insofern meinVorschlag vom Herrn Regierungscommissax, wie mir schien, falsch aufgefaßt, worden ist. Er nannte ihn den unzureichendsten von allen und stellte den Grundsatz auf, daß man dem Schullehrer stande so viel geben muffe, wenn man einmal seine Lage ver bessern wolle, als er haben müsse, um zufrieden gestellt zu sein. Der letztere Grundsatz geht nach meiner Ansicht aller dings etwas weit. Die Begriffe „unzureichend" und „z u- frieden sein" sind relativ, und wenn mein Vorschlag am meisten der Absicht entgegengetreten ist, mit einem kühnen Griffe in den Staatsseckel die Sache mit Einemmal abzu machen, so ist das allerdings richtig; dagegen materiell kann ich meinen Vorschlag durchaus nicht für unzureichend er klären. Derselbe stellt sich so heraus, daß ein Lehrer auf den Minimalstellen mit dem 25. Altersjahre bis 140 Thaler Gehalt, mit dem 30, bis 160 Thaler Gehalt erhalten soll. Bis dahin ist er ganz gleich mit dem Vorschläge der zweiten Kammer. Es soll aber allerdings nach meinem Vorschläge nur erst dann eine weitere Steigerung eintreten, wenn der Lehrer das 40. Jqhr erreicht hat, ohne auf eine bessere Stelle gelangt zu sein, und da soll sich sein Gehalt auf 200 Thaler steigern. Dies enthält also eine Steigerung der Gehalte, nicht um blos 20 oder 40 Thaler, wie der Herr Regierungs- commiffar erwähnte, sondern bei einer Stelle von 120 Thaler Dotation — 80 Thaler Zulage, bei einer Stelle von 130 Thaler Dotation — 70 Thaler Zulage und so fort. Es sind also die Verbesserungen viel bedeutender nach meinem Vor schläge, als nach dem, was von dem Herrn Negierungscommis- sar dargestellt worden ist. Dabei ist noch nicht zu rechnen, was der Staat zulegen muß, mm viele Stellen nur auf 120 Thaler zu bringen. Bis jetzt hat man überall Kirchenschul lehrer auf kleinen Stellen mit 120 Thaler Einkommen als Leute betrachtet, die zwar natürlich kein glänzendes Aus kommen haben, aber, da sie meist aus jungen Männern bestehen, doch erträglich leben können, also den Gehalt von 200 Thaler wohl als einen solchen ansehen können, womit sie Lei freier Wohnung und freiem Garten wohl auszukommen im Stande sind. Wenn ich aber den Lehrern, die bis über ihr 40. Jahr auf ihrer kleinen Stelle sitzen bleiben, ohne darüber hinauszukymmen, einen Gehalt von 200 Thaler ge geben wissen will, so werden sie dadurch so gestellt, wie sie es nur immer erwarten können. Denn wer 40 Jahre und darüber auf der untersten Stelle sitzen bleibt, der leidet meist entweder am Mangel an Intelligenz oder am Mangel an Thätigkeit, und weder für den einen noch für den andern kann der Staat .eintreten. Also nach meinem Vorschläge ist die Verbesserung des Gehaltes der Schullehrer eine so wesent liche, als sie sie früher nicht zu erwarten hatten. Der von der Regierung angedeutete Sporn reicht nicht aus. Denn daß die Regierung droht, die Gehaltszulage sofort wieder ein ziehen zu wollen, wenn die Lehrer, die sie damit bedacht hat, etwas, es sei auch noch so gering, begangen haben, das kann ich nicht als solchen gelten lassen. Es würde ein solcher Mann in seiner Lage sofort völlig ruinirt werden, und wir können doch nicht wünschen, einen ruinirten Lehrer auf einer solchen Stelle sitzen zu haben. Es muß also in den jüngeren Jahren, wo ein Lehrer überhaupt noch fähig ist, sich fortzu bilden, ein zweiter Sporn für sein Streben gegeben werden, ein Sporn, der allerdings dann nicht mehr wirken kann, wenn der Lehrer über das 40. Jahr hinaus ist. Ist er aber einmal sitzen geblieben auf der kleinen Stelle bis über dieses Alter hinaus, dann trägt er meistens auch die Schuld seiner gedrückten Lage selbst. Ich kann also diesen Vorwurf gegen meinen Vorschlag nicht für richtig erachten. Bei meinem Vorschläge ging meine Ansicht überhaupt mehr dahin, daß durch Zulagen allein nicht zu helfen ist, und das ist der we sentlichste Punkt. (Der Regierungscommiffar v. Hübel verläßt den Saal.) Präsident v. Schönfels: Nachdem nun diese That- fachen hinreichend berichtigt sind, werde ich zur Unterstützungs frage bezüglich des v. Welck'scheN Antrags übergehen. Staatsminister v. Beust: Ich bitte die geehrte Kammer um Vergebung, wenn ich bei meiner Heiserkeit nicht verstan den werden sollte. Der Herr Negierungscommissar ist ab wesend; ich weiß nicht, welcher Ausdrücke er sich bedient hat, ich kann mich aber darauf beschranken, anzuerkennen, daß, soviel mir erinnerlich ist, Herr Kammerherr v. Friesen sich nicht eines solchen Wortes in Bezug auf das Gesetz von 1835 bedient hat, als tauge es nichts., Was die Bemerkung des Herrn Commissars zu dem Vorschläge des Herrn Regierungs raches V.Zehmen betrifft, so ist es vielleicht auch nicht feine Ab sicht gewesen, gerade in der Weise sich darüber auszudrücken, wie es von dem Herrn Antragsteller verstanden worden ist. Unzureichend muß freilich der Regierung die Summe von 200 Thaler erscheinen nach dem früher von ihr genommenen Standpunkte, wo sie nicht allein die Summe von 220, son dern die von 240 Thaler als Maximalbetrag angenommen hat, und es ist natürlich, daß der Gedanke entstehen muß, daß, so gut man von220Thaler heruntergeht, man mit dem selben Rechte auch noch tiefer heruntergehen kann, ohne daß dadurch scheinbar der Zweck des Gesetzes gefährdet würde, was doch in der That der Fall ist, wenn hier nicht gewisse Grenzen innegehalten werden. Ich glaube auch nicht, daß der Herr Commissar in der Weise sich ausgesprochen haben kann, daß es die Absicht der Regierung sein könnte, nach Be finden die Gehaltszulagen wiedereinzuziehen. Dagegen giebt die ausdrücklicheBestimmung des Gesetzentwurfs an die Hand, daß die Zulage nur an einen würdigen Lehrer bewilligt wer den soll, also dieblos gesetzliche Aussicht aufZulage reicht noch nicht hin, um den Lehrer derselben theilhaftig "werden zu lassen, sondern er muß sich derselben würdig bewiesen haben, und insofern ist allerdings em Sporn vorhanden, daß der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder