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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Lehrer sich durch sein Verhalten der Wohlthat des Gesetzes wirklich würdig mache. Es sei mir erlaubt, nur noch einigeWorte hinzuzufügen, da ich gestern nicht Gelegenheit hatte, zu sprechen, mag die geehrte Kammer den jetzt zur Berathung gekommenen Vorschlag des Herrn Referenten annehmen oder nicht. Ich glaube aus der gestrigen Debatte die freudige Ueberzeugung schöpfen zu können, daß die hohe Kammer die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit des eingebrachten Gesetzentwurfs voll ständig anerkennt, die Ansichten von der Sache trennen sich nur darüber, welche Mittel zu ergreifen seien, um den Zweck des Gesetzes zu erreichen, welcheWegeeinzuschlagen seien, ohne daß dadurch zu Gefahr und Uebelständen anderer Art Anlaß gegeben wird. Das Gesetz hat zwei Gegenstände, einmal die Ver besserung der Lehrergehalte, und dann die Verschärfung der Disciplin. Diese beiden Gegenstände gehen Hand in Hand, wie schon vielseitig anerkannt worden ist. Es dürfte aber eine bloße Beschränkung der Absicht des Gesetzes auf diese zwei Punkte nicht hinreichen, um dessen Auffassung in ein durch aus klares und vollständiges Licht zu stellen. Handelte es sich wesentlich hierbei um nichts Anderes, als darum, die Klagen einiger, durch ihre Lage gedrückten Lehrer verstummen zu machen und zu gleicher Zeit der Regierung die Mittel zu ge währen, um in einzelnen Fällen mit mehr Raschheit und Energie einschreiten zu können, dann würde ich allerdings die Frage für gerechtfertigt halten, ob der Aufwand, welcher durch die neue Maaßregel in der Gesetzvorlage in Aussicht gestellt wird, in einem richtigen Verhältnisse stehe zu dem Zwecke, den man damit erreichen will. Es handelt sich aber um etwas Höheres, es handelt sich darum, daß man die Aufgabe des Lehrerstandes gegenüber der neuen Zeit und ihren Verhält nissen würdige. Ich werde dabei unwillkürlich zurückgeführt auf die Aeußerung, welche gestern siel, ob wohl das Gesetz von 1835 genügt habe. Es wurde daran die Frage geknüpft, ob es seit dem besser geworden sei. Es wäre gleichzeitig auch wohl die Frage erlaubt, ob es denn besser geworden sein würde, wenn das Gesetz nicht erschienen wäre, ob es vielleicht nicht noch schlechter geworden seimwürde, wenn das Gesetz nicht erschie nen wäre. Es haben sich in allen Zweigen der Verwaltung, in allen Verhältnissen haben sich große Mißstände gezeigt in den letzten 20 Jahren, welche nicht Consequenzen der gege benen Gesetzesind, sondern denen gegenüber man nur behaup ten kann, daß die gegebenen Gesetze ihren Zweck nicht erreich en. Das Gesetz von 1835 mag daher unvollkommen gewesen sein, allein soviel darf daraus schwerlich gefolgert werden, daß jene Mißstände sich verringert haben würden, wenn man nicht in Folge jenes Gesetzes dahin verschütten wäre, dieLage der Schullehrer zu verbessern und namentlich ihre Bildungs stufe zu erhöhen. Es mag das wohl ein Anlaß sein, auf die frühere Zeit zurückzugehen, wo Alles patriarchalischer war und die alte Schulordnung vollkommen ausreichte. Esstnd das schließlich aber doch müßige Betrachtungen, ebenso wie die es sind, wenn Man anZeiten zurückdenkt, da es noch keineEisenbah- nen gab und in vielen Beziehungen die Menschen vielleicht stiller und glücklicher lebten, wie jetzt, und die öffentlichen Verhältnisse, namentlich der Staatswirthschaft, viel weniger verwickelt waren, als sie es heutzutage sein mögen. Diese Einrichtungen und Zustände sind nicht die Folge der Gesetze, die Gesetze haben nichts dafür thun können, sie müssen die Verhältnisse nehmen, wie sie sind. In ähnlicher Weise ver hält es sich auch hier mit den Rücksichten, welche auf den Leh rerstand und dessen Bildung zu nehmen sind. Es sind in die ser Beziehung in der jenseitigen Kammer Aeußerungen gefal len, welche den Lehrerstand selbst gewissermaaßen als Urheber dieser Uebelstände bezeichneten, denen jetzt eben durch eine Verbesserung ihrerLage abgeholfen werden solle. Allein wenn ich auch vollkommen zugebe, daß der Lehrerstand unter den gegebenen Verhältnissen sehr nachtheilig wirken kann und zum Lheil gewirkt hat, so darf man ihn deshalb doch schwer lich als den Urheber jener Zustände bezeichnen. In Folge der Erleichterung des Verkehres, in Folge der Vervielfältigung der Preßerzeugnisse auf dem wohlfeilsten Wege, in Folge der unausgesetzten Bestrebungen einer Par tei, welche aufUmsturz der politischen nicht nur, sondern auch der socialen Zustände und Verhältnisse hinarbeitet, ist es dahin gekommen, daß selbst in den kleinsten Orten Sympa thien für letztere erweckt worden sind, und daß wenigstens die Anschauung der meisten Individuen sich verändert hat. Dem zufolge ist nun auch der Stand eines Volksschullehrers jetzt ein ganz anderer, als etwa vor 30 oder 40Jahren. Den jetzi gen Verhältnissen gegenüber ist für denselben allerdings ein höherer Bildungsgrad unerläßlich, zu gleicher Zeit wird aber auch von ihm verlangt, daß er den zerstörenden Elementen, welche in die Gemeinden gebracht werden, festen Sinn, strenge Gewissenhaftigkeit und Religiosität entgegen stelle. So sind allerdings die Ansprüche gegen frühxx bedeutend gestei gert, und es kommt vor Allem darauf.an, däß.zn dqn Lehrer stand, welcher, wie aus Obigem hervorgehh sinpsso erhöhte Bedeutung gegen früher gewonnen hat, so bald a!s möglich ein besserer Geist einziehe, als er in den letzten Jahren hie und da angetroffen worden ist. In dieser Beziehung mag man sich aber nicht entschlagen, einen Blick auf die dermalige Lage dieses Standes zu werfen. Schon vor dem Jahre 1848 sind öfter Klagen über die Gehalte der Lehrer laut geworden, welche namentlich dadurch entstanden, daß man in Folge der gesetzlichen Vorschriften einen höheren Bildungsgrad von ihnen verlange, dennoch aber eineangemesseneEntschädigung dafür nicht gebe, daß sie manchen Nebenverdienst gegen frü her verlieren und mit der erhöhten Bildung die Nahrungssorgen doppelt empfinden müßten. Diesen Vorstellungen entsprachen auch dieAntrage,welcheimJahre l846gestelltwurden. Es sind nun namentlich im Jahre 1848 in dem Lehrerstande bedeutende Hoffnungen rege gemacht worden, welche aber nicht erfüllt
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