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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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werden konnten und daher der Enttäuschung und Entmuthi- gung Platz machen mußten. Es hatten sich ferner auch Lehrer an den damaligen und spateren politischen Ereignissen bethei- ligt, dienachtheiligen Folgen davon für diese sind nicht außen geblieben, und der ganze Stand ist bis auf einen gewissen Grad dadurch discreditirt worden. Das hat Alles in diesem Stande eine große Entmuthigung erzeugen müssen. Wenn nun unter diesen Umstanden demselben eine größere Verschär fung der Disciplinarvorschriften in Aussicht gestellt wird, In Folge deren eine sofortige Entlassung sehr leicht eintreten kann, so wird sich diese Entmuthigung noch sehr steigern, wenn nicht zugleich die Zusicherung gegeben wird, daß die Lehrer von nun an wenigstens eine gesicherte Existenz haben werden, so weit dies von ihrem Verhalten abhängt. Wenn' dies nicht geschieht, so ist allerdings zu befürchten, daß die jenige Partei, welche in den letzten Jahren sich der Lehrer vielfach bemächtigt hat, und deren Haupttendenz es ist, sich dieservorzugswekse zubemächtigen, wieunbedachteAeußerun- gen in der Paulskirche hinlänglich dargethan haben, sich wie der darauf legen wird, den Lehrerstand für sich und gegen Regierung und Staat einzunehmen, welche ihnen doch keine gesicherte Existenz bieten könnten. In dieser Beziehung halte ich allerdings dafür, daß das Majoritatsgutachten, welches anscheinend und den vorwal tenden Ansichten nach auch ganz gewiß darauf ausgegangen ist, das hierfür gesteckte Ziel zu erreichen, dazu in der That nicht führen werde. Denn wenn unter diesen Umstanden dem Lehrcrstande im Allgemeinen nur die Aussicht eröffnet werden sollte, daß dem Ministerium für den Augenblick ein Fonds zur Disposition zum Besten der Schullehrer gegeben wird, so liegt darin allerdings gar keine Garantie dafür, daß nicht Regierung und Stände ihre Ansicht in kurzer Zeit wieder wechseln. Ferner ist es, wie schon gestern von einem hochge stellten Redner hervorgehoben wurde, für die Regierung selbst eher eine Verlegenheit als ein Vortheil, mit einer solchen discretionairen Gewalt'ausgestattet zu sein. Es kann nicht fehlen, daß die Lehrer, welche das Ministerium gerade nicht berücksichtigt, dann den Eingebungen Jener umso eher ausge setztsind, welche sich bemühen, sie gegen den Staat und die Regierung einzunehmen, wahrend, wenn ihnen diese Zulagen durch ein mit den Ständen vereinbartes Gesetz gesichert sind, sie dann bei dieser Sicherstellung ihrer ganzen Lage, bei sonst gutem Willen und strenger Beaufsichtigung — an welcher es die Regierung gewiß nicht fehlen lassen wird, — ihren Beruf erfüllen werden. Ich muß hierbei nochmals bemerken, daß ich mich mit der Ansicht doch nicht einverstehen kann, als seien diese ihnen gesetzlich gebotenen Zulagen ein Mittel, sie einzu schläfern und abzuhalten, sich mehr zu befleißigen und auf diese Weise sich ein besseres Loos zu bereiten. Die Aussicht, mil dem vierzigsten Jahre zu einem Gehalte von 220 oder 240 Thlr, zu kommen, ist doch in der That nicht so großartig, daß nicht ein Lehrer, welcher nur einigen Trieb in sich fühlt, mehr thun sollte, um aus eine bessere Stelle zu gelangen. Es ist ja dieser Gehalt nur eine Sicherstellung für diejenigen Leh rer, welchen es in diesem Alter selbst bei gutem Willen nicht möglich geworden ist, auf eine bessere Stelle zu gelangen, und so lange die Collaturrechte nicht in Einer Hand vereinigt sind, so lange wird es auch gar nicht zu vermeiden sein, daß einzelne Lehrer, trotz aller Anstrengung, nicht vorwärts kom men können, und diese würden außerdem auf jede andere Aussicht einer Verbesserung ihrer Lage verzichten müssen. Ich halte auch nicht dafür, daß durch die gesetzliche Normirung der Gehalte ein jus guaesitum für die Lehrer erworben werde. Es wird, wie schon bemerkt worden ist, dieses jus gusesitum schon dadurch sehr Modisicirt, daß durch das bloße Verbleiben im Amte bis zu einem gewissen Zeitpunkte der Anspruch auf Zulage nicht begründet wird, sondern daß diese immer davon abhängt, daß sie der Lehrer durch seine Würdigkeit in jeder Beziehung auch wirklich verdiene. Präsident v. Schönfels: Es haben sich noch die Herren Bürgermeister Müller und v. Nostitz-Wallwitz ge meldet. Ich darf aber wohl wiederholt die Hoffnung aus sprechen, daß sich die geehrten Herren nur über den Welck'schen Antrag verbreiten werden; denn wollten wir die Diskussion über das Materielle der Vorlage fortsetzen, so würden wir den Zweck jenes Antrags ganz verfehlen und denselben gänz lich unwirksam machen. Bürgermeister Müller: Ich kann freilich weder gegen noch für diesen Antrag sprechen, wenn nicht der Herr Präsi dent die Güte hat, mir die Erlaubniß entweder selbst zu er- theilen, oder, dafern nöthig, von der Kammer zu erwirken, zu gleich auf meinen Antrag Bezug nehmen zu können. Ich könnte es um deswillen nicht, weil ich den Antrag erläutern und modisiciren will. Präsident v. Schönfels: Nach dem, was ich bereits ausgesprochen Habs, kann ich dies nicht mehr gestatten, denn ich habe eben gesagt, auf das Materielle des Gegenstandes würde nicht mehr einzugehen sein, wenn wir nicht geradezu den Welck'schen Antrag gänzlich unwirksam machen wollten. Ich müßte es also von der Entscheidung derKammerabhängig machen, ob Herrn Bürgermeister Müller das Wort für diesen Fall zu gestatten sein. Bürgermeister Müller: Nein, Herr Präsident, ich bin von der Ansicht ausgegangen, daß, wenn mein Antrag an die Deputation mit verwiesen wird, ich ihn doch erst so intcr- pretiren und verständlich machen muß, wie ich ihn eben selbst gemeint und aufgefaßt habe. Präsident v. Schönfels: Das ist allerdings richtig, indeß kann ich für meine Person das Wort dazu nicht mehr geben. Prinz Johann: Ich würde mir einen Vorschlag erlau ben , welcher vielleicht dazu dienen könnte, Herrn Bürger meister Müller zu beruhigen. Ich bin zwar nicht für den Welck'schen Antrag und werde dagegen stimmen; wenn er aber angenommen werden sollte, so würde es sich wohl von
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