Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand weiter hierüber sprechen zu wollen, daher ich dem Herrn Referenten, sofern er es wünscht, das Schlußwort ertheile. Regierungscommissar v. Hübel: Ich habe natürlich der hohen Kammer ganz zu überlassen, ob sie es für nothwen- dig hält, diese Sache zur weitern Erörterung an die Deputa tion zurückzugeben. Nur auf eine Aeußerung des Herrn v. Erdmannsdorf und des letzten Sprechers muß ich bemerken, daß durch meine Erklärung die Sache nicht schwieriger, son dern einfacher geworden ist. Es lagen vor meiner Erklärung fünf verschiedene Vorschläge vor: die Gesetzvorlage, die Be schlüsse der zweiten Kammer, das Separatvotum, die Modi- sicatiynen des Herrn Bürgermeister Müller und der Zehmen'- sche Vorschlag. Ich habe nun erklärt, daß die Regierung nicht auf den in der Vorlage enthaltenen Sätzen bestehen will, sondernden Beitritt zu dem empfiehlt, was die zweite Kam mer beschlossen hat. Dadurch vermindern sich die gemachten Vorschläge auf vier, und es ist hierdurch die Sache einfacher geworden. Ein neuer Gesichtspunkt, der neue Erörterungen nothwendig machte, ist also wenigstens durch meine Erklärung Nicht gegeben worden. Referent v. Welck: Meine Herren! Sie sehen, daß wir in eine neue Rechnungsdifferenz gekommen sind, denn der Herr Regierungscommissar sagt, es'lagen fünf, ich glaube, es liegen sieben Vorschläge vor. Uebrigens muß ich dem Herrn v. Schönberg-Bibran ganz beistimmen; der Herr Regierungs commissar selbst hat erklärt, daß die Regierung die §.2 des Gesetzentwurfes zurückziehe, wir haben also sonach jetzt eigent lich gar kein Fundament mehr für die Berathung. Uebrk- gens erlaube ich mir die unumwundene Frage an sämmtliche Herren dieser Kammer, ob die Vorschläge, welche gestern und heute gemacht worden sind, Ihnen Allen so deutlich und klar im Gedächtniß vorliegen, daß Sie sich sofort mir voller Ueber- zeugung für den einen oder den andern entscheiden könnten? Ich erlaube mir diese Frage um so mehr, weil ich für meine Person offen bekenne, daß es bei mir nicht derFall ist, und ich glaube, daß der geehrten Kammer daran liegen muß, alle diese Vorschläge nochmals vorgelegt zu erhalten, wozu aber noch eine, wenn auch noch so kurze Berathung in der Deputation nothwendig ist. Wollten wir die Discussion jetzt gleich fort stellen, so fürchte ich, wir würden, wenigstens bei dem einen oder andern Punkte, zu einem übereilten Beschlüsse kommen. Präsident v. Schönfels: Bevor ich zur Fragstellung übergehe, wollte ich nur noch die von dem Herrn Referenten soeben gestellte Frage beantworten, und ich glaube mich vor zugsweise dazu berechtigt, weil ich in Bezug aufKlarheit oder Unklarheit in den zu berathenden Gegenständen der Fragstellung wegen stets ganz vorzüglich betheiligt bin. Ich habe ihm nun seine Frage dahin zu beantworten, daß ich mich in dieser Sache ganz in gleichem Fall mit ihm befinde, auch mir ist dieselbe durchaus noch nicht ganz klar, und insofern muß ich dringend wünschen, daß der Welck'sche Antrag günstige Aufnahme in der Kammer finden möchte. Derselbe lautet dahin: „Diese Angelegenheit zur nochmaligem Prüfung an die Deputation zurückzugeben, da mit diese im Stande sei, die verschiedenen An träge nochmals zu prüfen und darüber ferner Bericht zu erstatten," und ich habe die geehrte Kammer zu fragen: ob sie sich damit einverstehen will? —Geg^n 4 Stimmen Ja. Präsident v. Schönfels: Somit wäre die Berathung über diesen Gesetzentwurf für heute geschloffen, da aber noch einige andere Gegenstände der heutigen Tagesordnung vorliegen, so werden wir diese vornehmen. (Nach einer kurzen Pause.) Wir haben nun auf den zweiten Gegenstand derheutigen Tagesordnung überzugehen; das ist die Vornahme der Wahl der Mitglieder zum Staatsgerichtshofe, In dieser Beziehung erlaube ich mir, zuvörderst noch diebetreffende Pa-. ragraphe der Kammer ins Gedächtniß zu rufen. Es ist dies §. 143 der Verfassungsurkunde: „Der Staatsgerichtshof besteht aus einem Präsi denten, welcher von dem Könige aus den ersten Vor ständen der höhcrn Gerichte ernannt wird, und aus zwölf Richtern, wovon der König sechs aus den Mitgliedern jener Gerichte, und jede Kammer drei, nebst zwei Stellvertretern, außerhalb der Mitte der Standeversammlung, wählt. Unter den von den Standen gewählten Mitgliedern müssen mindestens zwei Rechtsgelehrte sein, welche auch, mit Vorbe halt der Einwilligung des Königs, aus den Staats dienern gewählt werden können. „Die Stelle des Präsidenten vertritt im Verhin derungsfälle der erste der vom Könige bestellten Richter. „Die Ernennung der Mitglieder erfolgt für die Periode von einem ordentlichen Landtage zuM an dern, und zwar jederzeit am Schluffe desselben. Im Falle einer Vertagung des Landtags oder der Auf lösung der zweiten Kammer bleibt der am Schluffe des vorigen ordentlichenLandlags bestcllteGerichts- hof bis wieder zum Schluffe der nächsten Stände versammlung fortbestchen." Soweit die Paragraphe, die hier einschlägt. Es würde nun zu dieserWahl zu verschreiten sein, und ich habe bezüglich der selben zu bemerken, daß hier, wie bei allen wichtigen Wahlen, die absolute Stimmenmehrheit entscheidet, und nur erst bei der dritten Wahl, wenn die beiden ersten erfolglos gewesen sein würden, relative Stimmenmehrheit eintritt. Ferner habe ich noch diejenigen Mitglieder Ihnen ins Gedächtniß zu rufen, die bei dem letzten ordentlichen Landtage von dieser Kammer gewählt worden sind. Es sind dies als wirkliche Mitglieder Herr Staatsminister a. D. v. Nostitz und Jänckendorf, Herr Appellationsgerichtspräsident v. Beck und der vormalige Director der GeneralablösungscommissionHerrv.Hartmann. Zu Stellvertretern hatte die Kammer gewählt: Herrn Regie rungsrath Querner in Budissin, Herr Stadtrichter 0. Winter in Leipzig. Ich würde nun die Herren ersuchen, auf einen Zettel drei Namen zu schreiben, und zwar die Namen Der-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder