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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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nicht sowohl das formelleRecht, als hievon mir viel höher ge stellte moralische Verpflichtung, die der Staat zu einer Entschädigung hat; diese aber muß sich nothwendig in den Grenzen der Möglichkeit halten. Etwas Anderes habe ich nicht sagen wollen; hatte etwas Anderes in meinen Worten gelegen, was ich jedoch bezweifle, so ist das nicht meine Ab sicht gewesen. Staatsminister v. Friesen: Ich habe nur auf eine Aeu- ßerung des Herrn v. Friesen etwas zu erwidern. Der geehrte Redner sprach den Wunsch aus, daß das Gesetz über die Ent schädigung schon auf diesem Landtag zum Abschluß kommen möge, damit man nun endlich über die Discussion von Ab lösungsgesetzen hinwegkomme. Die Staatsregierung theilt den letztem Wunsch vollständig, denn die Discussion von Ablösungsgesetzen gehört auf keiner Seite zu den angenehmen Geschäften; aber trotzdem finde ich nicht, daß es möglich sein wird, auf diesem Landtag noch über ein solches Gesetz sich vollständig zu vereinigen. In der Lhat muß man auch den Verhältnissen etwas Rechnung tragen. Es ist unmöglich, auf diesem Landtage noch ein solches Gesetz zu Stande zu bringen, weil von Seiten der Staatsregrerung noch manche Erörterungen angestellt werden müßten, um bestimmt sagen zu können: Mit diesen Grundsätzen sind wir einverstanden. Ich glaube, es kann, was auch Se. Königliche Hoheit vor hin bemerkt haben, wenn jetzt einmal unter Zustimmung aller Gesetzgebungsfactoren der Grundsatz festgestellt wild, die künf tige Ständeversammlung sich nicht entbrechen, einem solchen Gesetze volle Geltung zu verschaffen und dasselbe nicht durch zu große Abmäklung in seinen einzelnen Theilen unwirksam zu machen. Präsident v. Schönfels: Ehe ich weiter in der Dis- cussion fortfahren lasse, so würde ich doch den Herrn Staats minister bitten, bezüglich seiner Anträge, die er vorhin stellte, sich noch etwas deutlicher zu erklären. Es ist mir der zweite Lheil nicht ganz klar geworden, und da es sich um einen wichtigen Gegenstand handelt, so würde ich doch bitten, mir die Anträge schriftlich zu übergeben. Der zweite Antrag ging dahin, nicht den zwanzigfachen Betrag in tz. 7 anzusetzen, sondern vielmehr dieHöhe der Entschädigung und die Ermitt lung derselben durch ein besonderes Gesetz zu bestimmen. Staatsminister v. Friesen: Ja, dieHöhe, sowie die Art und Weise ihrer Ermittelung durch ein besonderes Gesetz fest zustellen. Präsident v. Schönfels: Nun entsteht die Frage, ob der Herr Staatsminister wünscht, daß das als ein Antrag zur Abstimmung komme, oder ob das blos als ein Wunsch aus gesprochen worden ist? Staatsminister v. Friesen: Ich würde wünschen, daß darüber abgestimmt würde, weil es doch möglich ist, daß ein zelne Mitglieder dagegen sind. Prinz Johann: Ich bitte um eine Erläuterung, da es mir nicht ganz klar ist. Der Herr Staatsminister wünschte auch erst die Ermittelung dem künftigen Gesetze anheimzustel- len; ich glaube, das ist nicht erwünscht; denn soll einmal die Bestimmung der Höhe der Ablösung dem künftigen Gesetze überlassen werden, so muß man wenigstens wünschen, daß die Ermittelung sofort erfolge, und das schien auch die Absicht zu sein, daß die Ermittelung jetzt sofort erfolgen könnte. Staatsminister v. Friesen: Meine Ansicht geht dahin, daß die auf Seite 513 angegebenen Bestimmungen, die von der Deputation vorgeschlagen werden, als Antrag an die Staatsregierung gebracht werden. Das Gesetz, welches künftig vorgelegt würde, würde sich aber nicht blos auf die Summe der Entschädigung beschränken können, sondern sich auch noch auf einige andere Verhältnisse beziehen müssen. Prinz Johann: Der Herr Staatsminister wird damit einverstanden sein, daß, wenn bas Gesetz erlassen werden soll, es auf Grund der vorhergegangenen Ermittelung geschehen muß; die Ermittelung, die Aufforderung müßte sofort erfol gen, die Angabe müßte sofort erfolgen, nur dann könnte das Bedenken schwinden, das der Herr Staatsminister erwähnte, daß die Sache sich nicht übersehen ließe; wenn die Ermittel ung aber selbst bis nach dem, künftigen Gesetze verschoben wird, so läßt es sich wieder nicht übersehen. Also habe ich geglaubt, daß die Absicht des Herrn Staatsministers dahin ginge, die Ermittelung sofort eintreten zu lassen, das aber, was nach der Ermittelung geschehen soll, dem künftigen Ge setze vorzubehalten. Referent Bürgermeister Hennig: Am zweckmäßigsten würde es sein, wenn sich der Herr Staatsminister vielleicht damit einverstanden erklärte, daß man in der zweiten Zeile die Worte: „nach dem zwanzigfachen Betrage", wegließe; wenn sich der Herr Staatsminister damit einverstanden er klärte, würde ich einen besonderen Antrag auf Weglassung dieser Worte stellen. v. Nostitz und Jänckendorf: Ich kann mich nicht da von dispensiren, aus dem practischen Gesichtspunkte dieFrage zu stellen: was wird dann, wenn in Folge des jetzigen Ge setzes die fraglichen Rechte wegfallen und die künftige Stände versammlung keine oder eine unzureichende Entschädigung gewährt? — Eine Garantie für diese Entschädigung können wir nimmermehr haben. Denken wir uns diese Rechte besei tigt, die Frage über den Betrag der Entschädigung ausgesetzt! Dürfen wir die Berechtigten einem so schwankenden Zustande aussetzen?! Ich mußte diese Frage stellen, mein Gewissen, mein Mandat verpflichtet mich dazu! Staatsminister v. Friesen: Ich erlaube mir auf das, was Se. Königliche Hoheit bemerkt haben, etwas zu erwi dern. Es ist ganz unzweifelhaft, daß sofort, wenn man über die Grundsätze einig ist, von Seiten der Staatsregierung die Ermittelung eingeleitet werden muß, um beurtheilen zu können, wie hoch das Object ist und welche verschiedene Kate-
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