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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Graf Hohenthal-Königs brück, Graf Einsiedel-Reibersdorf, Bischof Dittrich, Verpflichteten die Capitalzahlungcn mit der Wirkung der Befreiung nur vor der Grund- und Hypothekenbehörde des berechtigten oder Verpflichteten Grundstücks geschehen." Die Depu- tation dieser Kammer rathet an, dieser Abänderung beizu treten, und ich frage: ob die Kammer sich mit der Deputation in dieser Hin sicht einigen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schön fels: Ich habe nun noch die Frage an die Kammer zu richten: ob Sieder §. 30 g. in der beschlossenen Maaße beizupflichten gesonnen sind? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Dieselbe Frage richte ich an bie Kammer in Bezug auf §. 30 b. und frage: ob Sie derselben in der beschlossenen Maaße Ihre Zu stimmung ertheilen wollen? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: §.31. Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind die Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen beauftragt. Der Bericht sagt hierzu: „Zu §. 31. Wird zur unver änderten Annahme empfohlen." Präsident v. Schönfels: Es scheint Niemand über §.31 sprechen zu wollen, ich frage daher: ob Sie nach Anrathen Ihrer Deputation dieser Paragraphe dieZustimmung ertheilen wollen? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hennig: Die Deputation be antragt: den Gesetzentwurf mit den beschlossenen Abänderun gen und Zusätzen anzunehmen. v. No stitz-Wallwitz: Ich bitte um's Wort! Obgleich ich und mehrere andere Mitglieder der geehrten Kammer gegen einige Abänderungen und Zusätze des Berichts der geehrten Deputation der ersten Kammer uns erklärt haben, so werde ich demungeachtet für den Gesetzentwurf stimmen, weil ich glaube, daß dies einer Vereinbarung beider Kammern mit einander über den Gesetzentwurf nur zum Nutzen dienen könne. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun zur Abstim mung übergehen bezüglich des Gesetzentwurfs, wie er soeben berathen worden ist, und bitte die darauf zu richtende Frage mit Namen zu beantworten. Die Deputation beantragt, den Gesetzentwurf mit den beschlossenen Abänderungen und Zu sätzen anzunehmen, und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie sich in dieser Beziehung mit ihrer Deputation einigen wolle? Es antworten mit I a: Wicepräsident Gottschald, Secretair v. Polenz, Secretair Starke, v. Tuch, v. Biedermann, Graf v. Schönburg, Bürgermeister Wimmer, v. Metzsch, v. Nostitz-Wallwitz, ' v. Römer, v. Miltitz, v. Lüttichau, v. Friesen, v. Welch v. Schönberg-Bibran, v. Watzdorf, Regierungsrath v. Zehmen, Graf Einsiedel-Wolkenburg, Es antworten Graf Solms-Wildenfels, Präsident v. Schön fels Vorlage gegen 2 Stimmen in ! nommen worden. v. Schönberg-Purschenstekn, Meinhold, v. Posern, v. Erdmannsdorf, Bürgevmeister Müller, Bürgermeister Hennig, Bürgermeister Löhr, v. Beschwitz, v. Egidy, v. Carlowitz, v. Könneritz, v. Nostitz und Jänckendorf, Präsident v. Schönfels. mit Nein: v. Heynitz. : Es ist demzufolge die Gesetz ter beschlossenen Maaße ange- Referent Bürgermeister Hennig: Endlich ist noch mehrer Petitionen zu gedenken, welche beiderBe- rathung des Entwurfs mit zur Prüfung gekommen sind. Die Deputation erlaubt sich, sich deshalb auf den jenseitigen Bericht Seite 361 zu beziehen und solchen zu dem ihrigen zu machen; nur mit dem einzigen Unterschiede, daß der erste Theil der Petition sub 4 durchgängig auf sich zu beruhen hat. Es wird nun der Bericht der jenseitigen Kammer von Seite 360 an vorzulesen sein, dafern nicht vielleicht die Kam mer auf die Vorlesung verzichtet. Präsident v. Schönfels: Sofern Niemand sich aus drücklich verwendet für die Vorlesung dieses Berichtes der zweiten Kammer, würde ich annehmen können, daß es nicht der Wunsch der Kammer sei, daß dieser Bericht vorgetragen werde. Ich würde nun zur letzten Abstimmung kommen, und zwar in Bezug auf die Petitionen. Referent Bürgermeister Hennig: Die Deputation be antragt, dem jenseitigen Beschlüsse in Bezug auf die Petitio nen beizutreten, nur mit dem einzigen Unterschiede... Präsident v. Schönfels: Ich darf wohl voraussetzen, daß der desfallstge Bericht der zweiten Kammer von den ge ehrten Mitgliedern dieser Kammer ebenso gekannt ist, als der Bericht der Deputation der ersten Kammer. *) In dieser Voraussetzung werde ich also die Frage vereinfachen und sie dahin richten, ob Sie sich mit den Beschlüssen, wie sie sich im BerichtederzweitenKammervorsinden, einverstehcn wollen. Die Deputation Ihrer Kammer rathet hierzu an, mit dem einzigen Unterschiede, daß der erste Eheil der Petition sub4 durchgängig auf sich beruhen soll. Ich würde nun die Frage stellen: ob Sie sich in Bezug aufdiesesämmtlichen Petitionen mit Ihrer Deputation einverstehen wollen? — Gegen 1 Stimme ist der Antrag derDcputation angenommen worden. *) Dieser Theil des Berichts der ersten Deputation der zweiten Kammer s. L.-M. II. K. Nr. 59 S. 1266 fg.
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