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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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zu überzeugen, daß diese Last auch schon früher in der sächsi schen Armee war, und daß sie in neuerer Zeit nicht wesentlich verändert worden ist, erlaube ich mir, Ihnen von dem Jahre 1810 etwas vorzulesen, was Sie überzeugen wird, daß sich die Pensionslast in diesem Augenblicke gegen die frühere Stärke der Armee von 1810 eigentlich nicht vermehrt, sondern im Gegentheil vermindert hat. Bekanntlich besteht die dermalige Stärke der Armee in 26,000 Mann außer der Kriegsreserve, die für und in diesem Augenblicke noch eine unbekannte Größe ist. Im Jahre 1810 bestand aber die activeArmee aus 30 bis 31,000 Mann. Die Pensionsprovisionen im Jahre 1810 be trugen nach einer Anzeige der Generalkriegscasse jährlich 335,268 Lhlr. Sie werden dadurch dieUeberzeugung gewin nen, daß wenigstens in den letzten 41 Jahren die Pensionslast eigentlich für das Land nicht gestiegen ist, sondern sie ist blos dadurch gestiegen, daß allerdings Sachsen viel kleiner gewor den ist, also mithin die Steuerpflichtigen mehr dazu beizutra gen haben. Man hat aber namentlich in derjenseitigen Kam mer einen Grundsatz aufstellen wollen, den ich vollkommen bestreiten muß; man hat nämlich von mehren Seiten her ge äußert: weil die Armee stärker geworden wäre, möchte man die Penstonirung der Offiziere schwächen. Nun, meine Her ren, es ist wohl Jeder von uns überzeugt, d er Offizier, der einmal dient, der kann für die Stärke der Armee nicht, aber wenn er dient, hat er jedenfalls dieselben Ansprüche;» machen, die Armee mag groß oder klein sein. Ich behalte mir vor, bei einzelnen Paragraphen und Punkten noch hier und da eine Bemerkung machen zu dürfen. Referent Prinz I o h a n n: Ich bin gewiß nicht geson nen, mich gegen die möglichste Schonung der Militairperso- nen zu erklären, aber ganz richtig kann ich das Exempel nicht finden, was der Herr Minister v. Nostitz aufstellt, denn die Erhöhung der Armee wirkt erst in späterer Zeit. Wir können also, wenn wir jetzt von der Pensionslast sprechen, den gegen wärtigen Bestand der Armee, der erst feit drei Jahren besteht, nicht annebmen, sondern wir müssen den Bestand zum Grunde legen, der seit 1815 besteht, und im Verhältnis! zu dieser Zeit wird allerdings die Höhe der Pensionen weit stärker sein, als in Bezug auf die Armee von 31,000 Mann, wie sie vor 1815 war. v.Heynitz: Ich kann mich im Allgemeinen nur den Aeußerungen des geehrten Sprechers vor mir, des Herrn Ge neral v. Nostitz, anschließen. Ich höre mit Bedauern bera- then über die Verminderung der Pensionen des Militairs in einem Augenblicke, wo das Vaterland dem Militair so wesent liche Verdienste dankt, wie das jetzt bei uns der Fall ist. Ich muß sagen, ich glaube, daß der Stand, vernicht nur seine Zeit, sondern in jedem Augenblicke der Gefahr sein Leben dem Vaterlande zum Opfer bringt, wohl rücksichtlich der Pensioni- rung mehr Berücksichtigung verdient, als andere Staats diener, die mit weit weniger Aufopferung ihre Pflicht zu er füllen die Möglichkeit haben. Ich muß also gestehen, daß ich wenigstens bis jetzt der Meinung bin, mich gegen das Gesetz zu erklären. Secretair Starke: Ich bin durchaus nicht gemeint, den Maaßnahmen der hohen Staatsregierung in Bezug auf die jetzige Vorlage entgegenzutreten ; eben so wenig beabsichtige ich irgend wie die vorgeschlagenen Pensionssätze zu mindern; nur in Bezug auf die von dem Herrn Generalleutnant v. Nostitz aufgestellte Berechnung erlaube ich mir die Bemer kung, daß sie insofern eine Berichtigung zu verdienen scheint, als, wenn es sich darin um das Ja§r1810, mithin um eine Zeit handelt, wo das Land fast noch einmal so groß war, wie gegenwärtig, eine Parallele zwischen der damaligen und gegenwärtigen Pensivnssumme nicht gezogen werden kann. Denn wenn gegen jene Zeit sich auch die Pensionssumme an scheinend nicht vergrößert, sondern sogar vermindert hat, so war doch damals die Zahl der Steuerpflichtigen, die sie über tragen mußten, eine weit bedeutendere, als es gegenwärtig der Fall ist. v. Erdmannsdorf: Ich freue mich sehr, vernommen zu haben, daß ich an dem Herrn v. Heynitz einen Collegen habe, der gleich mirN ein sagen wird, denn ich fühle mich aller dings berufen, dies zu thun. Wenn ich sage, daß ich mich freue, einen Collegen zu haben, so geschieht es deshalb, damit es mir nicht wieder so geht, wie bei dem Pensionsgesetz für die Civilstaatsdiener, wo ich in der Kammer ganz allein, wie eine Distel im Blumenbeete, dastand. Meine Herren! Wir sollen durch vorliegendes Gesetz die Militairp'ensionen nicht unerheblich herabsetzen; das halte ich aber für höchst nach theilig, für höchst gefährlich! Es handelt sich meiner Ansicht nach nur darum: brauchen wir Soldaten, oder brauchen wir sie nicht? Wenn wir sie aber brauchen, so müssen wir sie gut bezahlen; denn, das habeich schon damals bei demCivilstaats- dienergesetz gesagt, wir sind auf dem Holzwege, wenn wir an der Besoldung unserer Beamten sparen wollen. Noch mehr ist dies der Fall bei den Soldaten. Wollen wir uns eine Ar mee erhalten, die zu jeder Zeit, wie es bisher gewesen, die Zierde und der Stolz des Vaterlandes ist, so ist es auch das erste Erforderniß, daß wir dafür sorgen, daß die im Dienste invalid gewordenen Offiziere und Unteroffiziere nicht schließ lich Noth leiden müssen und den Undank des Vaterlandes er fahren, statt daß sieZdessen Dank erfahren sollten. Ich kann mich durchaus nicht einverstanden erklären, selbst nicht mit den Bestimmungen des Gesetzes, und werde deshalb dagegen stimmen. Referent Prinz Johann: Wenn der geehrte Sprecher die Unteroffiziere mit anzog, so muß ich dagegen bemerken, daß die Unteroffiziere gerade durch dieses Gesetz sich wesentlich verbessern. Grafzu Solms -Wildenfels: Ich bin vollkommen der Meinung der Herren v. Heynitz und v. Crdmannsdorf. Ich werde mich ihnen ganz anschließen und glaube nur erklären zu müssen, daß es nichtsmöglich ist, irgend einen Ort zu fin-
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