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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^89. Dresden, am 14. April 1851. Zweiundneunzigfte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 31. März 1851. Inhalt: Registrandenvortrag. — Vortrag und Eingabe, Nr. 410 der Re- gistrande betr. — Besprechung darüber. — Vortrag und Ge nehmigung der ständischen Schrift, die Theilbarkeit des Grund und Bodens betr., desgleichen über den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die -Pensionsverhältnisse der Civilstaatsdiener betr.— Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, die Ausübung der Jagd betr. — Anderweite be sondere Berathung und Beschlußfassung über §.18. — Besondere Berathung und Beschlußfassung über §. 19—29. — Schluß abstimmung. Die Sitzung beginnt Voll Uhr in Anwesenheit der Herren Staatsminister v. Friesen und v. Beust, des Regierungscomwissars V. Hü bei, sowie von 37 Mitgliedern mit dem Bortrage der Registrande. (Nr. 407.) Prvtocollauszug der zweiten Kammer vom 29. Marz 1851, die Genehmigung der ständischen Schrift über den Gesetzentwurf, das Pensionswesen der Civilstaats diener betreffend, enthaltend. Präsident v. Schönfels: Geht an die erste Deputation unfehlbar zurück. (Nr. 408.) Protocollauszüge derselben vom 27. März 1851, die Beschlüsse derselben Über verschiedene bei den Be. rathungen über das Budget hcrvorgetretene Differenzpunkte betreffend. Präsident v. Schö nfels: Ueber die Frage derDifferenz ist bereits diesseits Vortrag erstattet worden. Die zweite Kammer hat ebenfalls darüber Beschluß gefaßt, und es ge langen nun diese Beschlüsse zu den Acten, um bei der abzu lassende ständischen Schrift berücksichtigt zu werden. (Nr. 409.) Allerhöchstes Decret vom 30. Marz 1851, den Landtagsschluß betreffend. Das allerhöchste Decret lautet so: Nachdem Se. Königliche Majestätaus denAller- höchstdenselben über den Fortgang der ständischen Ge- I. K. (6. Abonnement ) schäfte innerhalb der letzten Wochen erstatteten neuerlichen Vorträgen ersehen haben, daß die wünschenswerthe Erledigung der dem versammelten Landtage noch vorliegenden wichtigen Gesetzentwürfe eine etwas längere Frist, als in dem Decrete vom 14. dieses Monats bestimmt worden, in Anspruch nimmt, haben Allerhöchstdieselben beschlossen, den auf den 3. April dieses Jahres festgesetzten Landtagsschluß anderweit auf den 9. desselben Monats hinauszuschieben. Indem dies den getreuen Ständen hierdurch eröffnet wird, bleiben Se. Königliche Majestät denselben in Huld und Gnaden stets wohl beigethan. Dresden, am 30. März 1851. Friedrich August. (b. 8.) Richard Freiherr v. Friesen. Präsident v. Schönfels: Es wird dieses Decret der zweiten Kammer noch mitzutheilen sein. (Nr. 410.) Eingabe des Herrn Grafen zu Solms-Wilden fels und von 21 Mitgliedern der ersten Kammer, eine Ver wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der Ständever sammlung gegen eine etwa beabsichtigte Aufhebung der Stifter Meißen und Wurzen enthaltend. v. Schönberg-Bibran: Ich bitte um Erlaubniß, diese Eingabe, welche von 23 Mitgliedern dieser Kammer unterschrieben worden ist, mit Genehmigung des Herrn Prä sidenten vorlesen zu dürfen. Diese Eingabe lautet: An das geehrte Präsidium der ersten Kammer der Ständeversammlung. Durch die dem allerhöchsten Decrete vom 19. Juli 1850 beigegebenen Motive Seite 339 der Landtagsacten 1. Abth. wurde es uns bei diesem Landtage zuerst bekannt, daß die Staatsregierung eine völlige Aufhebung der Stifter Meißen und Wurzen beabsichtige, indem bei der nähern Bezeichnung derjenigen Veränderungen unserer Verfassungsurkunde vom 4. September 1831, welche in dem Plane der Staatsregie rung liegen, auch die Stelle enthalten war: „Zuvörderst sind die §. 63 unter Nr. 2 und 11 auf geführten Stifter, da deren völlige Aufhebung be vorsteht, weggeblieben." Bei der Berathung über den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurfder Verfassungsurkunde fand ein näheres Eingehen auf diesen Lheil der Regierungsvorlage nicht statt, theils weil Seiten der Majorität der berichterstattenden De putation der ersten Kammer eine Annahme der vorgeschla- 4
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