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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 92. Dresden, am 26. April 1851. . Sechsundneunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 9. April 1851. Inhalt: Megistrandmvortrag. — Entschuldigung. — Vortrag und Geneh migung der ständischen Schrift, die Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs betreffend. — Berathung des Berichts der er sten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, die Aufhebung der die Publication der deutschen Grundrechtebctreffenden Verord nung vom 2. März 1849 betreffend. — Allgemeine Berathung. " -— Besondere Berathung über §. I—5. — Schlußabstimmung. Die Sitzung beginnt Voll Uhr in Anwesenheit des Staatsministers 0. Zschinsky und von 30 Kammermit- Zliedern. Präsident v. Schönfels: Wir gehen sogleich zu dem Vorträge aus der Registrande über. Es befinden sich auf derselben zwei Nummern. (Nr. 430.) Allerhöchstes Decret vom 6. April 1851, den Schluß der Sitzungen der Standeversammlung und den feierlichen Schluß des Landtags betreffend. (Wird vorgetragen.) (Nr. 431.) Mittheilung des königl. Gesammtministe- riums vom 7. April 1851, den feierlichen Schluß des Land tags betreffend. (Der Vortrag erfolgt.) Präsident v. Schönfels: In Bezug auf die früher mit- gethcilte Nummer der Rcgistrande habe ich noch zu bemerken, daß dieselbe abschriftlich bereits der zweiten Kammer mit- getheilt worden ist. Es war das die letzte Nummer auf der Heutigen Rcgistrande. Herr v. Posern ist noch unwohl und wird daher heute nicht in der Sitzung erscheinen können. Won Selten der zweiten Kammer ist nun die Anzeige cingc- langt, daß auch v. Merbach sich in Bezug auf die Mitglied schaft zum Staatsgerichtshofe zur Annahme erklärt har; es ist in Folge dessen die Schrift an Se. Majestät den König ! vom Direcrorium dieser Kammer verfaßt worden, und ich s werde die Ehre haben, dieselbe Ihnen mitzutheilen. ! (Der Vortrag erfolgt.) ! - rn. Abonnement.) Wenn Niemand gegen die Fassung dieser Schrift etwas einwendet, würde dieselbe als genehmigt zu erachten sein und in dieser Maaße abgelassen werden. Eine weitere Mittheilung habe ich nicht zu machen, wir können daher sogleich zur Tagesordnung übergehen. Es befindet sich aufderselben derBericht der ersten Deputation, die Aufhebung der Grundrechte betreffend, und ich würde den Herrn Bürgermeister Müller, als Referenten in der Sache, zu ersuchen haben, den Rednerstuhl zu betreten und den betreffenden Vortrag zu halten. Referent Bürgermeister Müller: (Nach Vortrag des königl. Decrets, des Entwurfs und der Motive, s. dieselben L.-M. H. K. Nr. 114 S. 2432 sig.) Der allgemeine Theil des Berichts lautet so: Der oben genannte Gesetzentwurf ist in der 93. öffent lichen Sitzung der ersten Kammer der unterzeichneten Depu tation zur Begutachtung überwiesen worden, und es kommt dieselbe diesem Auftrage in Folgendem nach. Die Veranlassung zu Vorlegung des gedachten Gesetz entwurfes ist der geehrten Kammer aus frühem Verhand lungen hinlänglich bekannt; es wird daher, um die Vor legung des Entwurfes im Allgemeinen für gerechtfertigt zu erklären, die Bemerkung genügen, daß, obschon unter den Mitgliedern der unterzeichneten Deputation über die Rechts gültigkeit der Grundrechte verschiedene Ansichten obwalten, ihnen insgesammt doch die ausdrückliche Aufhebung der Ver ordnung vom 2. Marz 1849 zur Beseitigung aller Zweifel als höchst nothwendig erscheint. Nur die Frage: wie das Gesetz formell zu fassen sei? rief eine umständliche Erwägung in der Deputation hervor. Einige Mitglieder erachteten für sachgemäß, dem Gesetze die jenige Fassung zu geben, welche von der Staatsregierung in dem mittelst allerhöchsten Decretes vom!9. Juli 1850 unter!), vorgelegten Entwürfe (Landtagsactcn I. Abth. S. 336.) vorgeschlagen, auch in §. 1 der jetzigen Vorlage wörtlich wi'edergegeben ist, und welche also lautet: ,,Die im Einverständnisse mit den Kammern er lassene Verordnung vom 2. März 1849, die Publi- carivn des Reichsgesetzes über die Grundrechte des deutschen Volkes betreffend, wird hierdurch auf gehoben." 14
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