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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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mung bedeutend wachsen. Es wird sich nun, in der Voraus setzung der Annahme des Gesetzes, in den nächsten drei Viertel jahren bis zum Beginne des nächsten Landtags allerdings keine Auskunft darüber geben lassen, wohl aber bis zum zweit folgenden Landtage, und es würde durch den Antrag soviel wenigstens gewonnen, daß, wenn sich wirklich Nachtheile zeigten, die Regierung Veranlassung und gewissermaaßen die Obliegenheit hatte, ihre Ansichten darüber den Kam mern zu offenbaren, und den Kammern auch die Ge legenheit gegeben würde, anderweite Wünsche vorzu tragen. Ich muß gestehen, ich denke, es werden sich in der Zwischenzeit die Ansichten über die Sache abgeklärt und geläutert haben, und man wird von der einen und von der andern Seite nicht mehr das große Gewicht auf diesen Punkt legen, das man heutzutage darauf legt. Ich kann Ihnen da her, um nicht alle Aussicht auf eine Vereinigung abzuschnei den, nur Vorschlägen, einmal bei der beschlossenen Annahme des Gesetzentwurfs zu beharren, und dann den Antrag in die Schrift zu bringen. Präsident v. Schönfelsr DieKammer hat den Antrag vernommen, der in der ständischen Schrift Aufnahme finden soll; er lautet folgendermaßen: „Bei dem zweitfol genden Landtage derStändeversammlung über das Resultat der vorgeschlagenen Herabsetzung der dreijährigen Durchschnittszeit Mitt Heilung zu machen und ihre Ansicht über Beibehaltung oder Aufhebung der Einrichtung zu eröffnen." Staatsminister Rabenhorst: Seiten des Kriegsmini steriums ist bei den Verhandlungen bereits daraufhingedeutet worden, daß, wenn sich Nachtheile Herausstellen sollten bei der dreijährigen Durchschnittsberechnung, diese gewiß von ei ner Regierung würden berücksichtigt werden, welche bereits solche Zugeständnisse gemacht hat, wie sie in der gegenwärti gen Gesetzvorlage enthalten sind. Präsidentv. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand noch weiter das Wort wünscht? — Es scheint nicht der Fall zu sein, ich würde daher die Debatte zu schließenZha- ben, sofern der hochgestellte Herr Referent nicht noch etwas zu bemerken hat. (Wird verneint.) Der Antrag der Deputation geht dahin, einmal bei dem früheren Beschlüsse zu beharren, und dann den Antrag in die ständische Schrift aufzuneh men, den ich soeben die Ehre hatte vorzulesen. Ich würde nur mit einer Frage die Sache abzuthun suchen und richte die Frage an die Kammer: ob sie sich bezüglich dieses doppel ten Antrags mit ihrer Deputation einverstehen will? — Ein stimmig Ja. Präsident v. Sch önfels: Es ist somit dieser Gegen standerledigt. Was nun die beiden anderen Gegenstände betrifft, die noch rückständig sind, so würde in Betreff dieser erst zu erwarten sein, was von der zweiten Kammer herüber gelangen wird; sie betreffen das Jagdgesetz und die Grund rechte. Ich werde daher den Vorschlag machen, jetzt etwas zu pausiren. Es wird inzwischen das Protokoll zu verlesen sein. (Secretair Starke verliest das Protocoll der heu tigen Sitzung.) Präsident v. Schönfels: Sofern Niemand eine Erin nerung gegen das verlesene Protocoll macht, (Geschieht nicht) so halte ich es für genehmigt und lade zur Mitvollziehung ein die Herren Grafen v. Hohenthal-Königsbrück und v. Ein siedel-Reibersdorf. Präsidentv. Schönfels (nach einer länger»Pause): Meine hochgeehrtesten Herren, darf ich bitten, mir einen Au genblick Gehör zu schenken? Es scheint die Sache nun so zu stehen, daß wir für lden Augenblick von Seiten der zweiten Kammer etwas nicht zu erwarten haben; es ist die Nachricht herübergelangt, daß in Bezug auf die Grundrechte die zweite Kammer der Deputation beigetreten ist und demzufolge also übereinstimmende Beschlüsse in beiden Kammern vorhanden sind. Die Jagdsache ist in diesem Augenblicke in der zweiten Kammer noch in Berathung, und aus meine Anfrage, ob nicht wenigstens das Protocoll über die Grundrechte herüberkom men könnte, wurde mir geantwortet, daß dies nicht möglich sei. Wir würden also hier verharren müssen bis nach Be endigung der Sitzung der zweiten Kammer, und ich glaube, das wäre vielleicht nicht wohlgethan. Es ist daher wohl bes ser, wir schließen jetzt die Sitzung und kommen Nachmittags wieder zusammen; ein Vereinigungsverfahren wird nun in keiner Weise nothwendig werden und es ist daher nichts ver loren, wenn wir die Sitzung schließen. Ich würde mir erlau ben Sie zu ersuchen, sich heute Abend halb 7 Uhr wieder hier zu versammeln; die Gegenstände der Berathung kann ich Ihnen nicht angeben. Jndeß soll Alles, was noch eingehen wird, zur Berathung kommen. Schluß der Sitzung Z 2 Uhr. Mit der Nedaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. - Druck von B. G. Teubner.
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