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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-08-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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nung. Bevor ich jedoch den Herrn Referenten ersuche, die Rcdnerbühne zu besteigen, habe ich der Kammer mitzutheilen, daß soeben Professor v. Luch aus Leipzig nicht nur hier ein getroffen ist, sondern auch mir eine Vollmacht des akademischen Senats überreicht hat. Es wird also Professor Luch bei der nächsten Sitzung, wie ich glaube mit Bestimmtheit Voraus sagen zu können, in die Kammer eintreten und vereidet wer den. Ich sagte deshalb: „wie ich glaube/' weil es dem Direk torium noch nicht möglich gewesen ist, eine genaue Prüfung der Legitimation vorzunehmen; es scheint aber Alles in bester Richtigkeit zu sein, denn sie ist unterzeichnet von dem kector mgAnllious und den vier Decanen der Fakultäten. — Es folgt nun der Bericht über die Brüggemann'sche Petition. Referent Bürgermeister Müller: Der Vortrag ist so kurz, daß mir wohl gestattet sein dürfte, ihn vom Platze aus zu erstatten. Präsident v. Schönfels: Dagegen ist nichts einzu wenden. ReferentBürgermeister Müller: Die geehrte Kammer hat ihrer vierten Deputation ein Bittgesuch Brüggemanns zu BurgstädtundGenossenzurBegutachtung überwiesen, welches kürzlich folgendenJnhalthat: „Unterdensogenannten Errun genschaften des Jahres 1848 nehme unstreitig die Volksbewaff nung das Nachdenken aller Derjenigen, welchen das Wohl und die Ruhe des Vaterlandes am Herzen lagen, ganz beson ders in Anspruch. Denn die Geschichte des letzten Jahres habe zu häufig Gelegenheit gegeben, zu beweisen, daß jenes Institut nicht zuverlässig sei, daß es vielmehr öfter dieGefahr noch vergrößert habe. Es sei durch dieses Institut nicht nur der beabsichtigte Zweck nicht erreicht, sondern durch selbiges sogar manche Gefahr erst herbeigeführt worden. Denn wenn dieses Institut nicht bestanden hätte, so hätte z. B. die provi sorische Regierung in den Unglückstagen des Jahres 1849 auch die Communalgarde nicht requiriren können." Dies ist der kurze Inhalt der Petition, welche mit dem Anträge schließt: „bei der hohen königl. Staatsregierung die Aufhebung der Verordnung vom 11. April 1848 zu beantragen." Die ge ehrte Kammer wird also ersucht, in dieser Weise ihre Verwen dung eintreten zu lassen. Die Deputation hat über diesen Gegenstand Folgendes zu bemerken. In formeller Hinsicht muß angeführt werden, daß Brüggemann nicht blos für sich, sondern für noch 113 Petenten aufgetreten ist und sich dabei auf eine beim Generalkommando befindliche Vollmacht be zogen hat. In dieser formellen Hinsicht ist jedoch die De putation der Ansicht, daß darauf, daß sich ihm noch 113 Petenten angeschlossen haben, um deswillen nichts ankommen kann, weil die Vollmacht fehlt, wenigstens dem Bittgesuch nicht beigefügt ist. Es kann weder der Deputation noch der Kammer zugemuthet werden, daß sie sich diese Vollmacht selbst herbeischaffe, vielmehr ist es ausdrückliche Vorschrift, daß die Vollmachten beigefügt werden müssen. Dieses ändert jedoch in materieller Beziehung die Sache keineswegs, da es jedem einzelnen Staatsbürger freisteht, Anträge und Wünsche an die Staatsregierung und die Kammern zu bringen, und inso fern hat sich die Deputation der Prüfung dieser Petition un terziehen müssen und sich dabei nicht verhehlen können, daß in diesem Anbringen allerdings manches Begründete enthal ten sei. Die Erfahrung hat gelehrt, daß, wenigstens in kleinen Städten und auf dem Lande, ein förmlicher Wider wille gegen die Communalgarde sichtbar geworden ist. Viele Beispiele würden sich aufzahlen lassen, wonach die Corn- munalgarden an kleinen Orten ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Da jedoch der Deputation die Kennt- niß geworden ist, daß die hohe Staatsregierung beabsichtige, in dieser Beziehung von selbst eine Aenderung eintreten zu lassen, so halt sie es für angemessen, der geehrten Karner vor zuschlagen, dieses Bittgesuch an die hohe Staatsregicrung zur Erwägung abzugeben. Da dasselbe jedoch an die hohe Standeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, so wird es, wie auch ohnehin geschehen müßte, noch an die zweite Kam mer abzugeben sein. Präsident v. Schönfels: Da der Bericht ungedmckt ist, so frage ich zuvörderst die Kammer, ob sie gemeint sei, sofort auf dessen Berathung einzugehen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Die Diskussion ist nun er öffnet. Bürgermeister Hennig: Wenn ich recht gehört habe, ist diese Petition dahin gerichtet, daß das zuletzt — ich weiß nicht gleich, an welchem Datum — erschienene Communal- gardengesetz aufgehoben werden möge. Ich bin aber nicht dieser Meinung. Allerdings ist nicht zu verkennen, daß durch dasselbe, namentlich bei kleineren Gemeinden, mancher Uebel- stand herbeigeführt worden ist. Diese haben nämlich, um nur eine einigermaaßen respektable Communalgarde Herzu. stellen, sich mit andern Gemeinden verbinden müssen, und das hat mancherlei Differenzen nach sich gezogen, wie ich aus Erfahrung weiß. -Wollte man jedoch dieses Gesetz auf ein mal aufheben, so würde das gewiß in vielen Gemeinden Miß stimmung erwecken, weil man in dem, was dieses Gesetz gewahrt, gewissermaaßen ein politisches Vorrecht erblickt. Ich bin daher der Meinung, daß man es den einzelnen Ge meinden überlassen möge, wenn sie Aufhebung des Gesetzes wünschen, darum bei der Staatsregierung nachzusuchen. Dagegen thue man Denjenigen, welche die Communalgarde beibehalten wollen, keinen Zwang an. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand weiter das Wort wünscht. Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich schließe daher die Debatte und gehe zur Fragstellung über. Referent Bürgermeister Müller- Darf ich mir noch eine Bemerkung erlauben?
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