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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 3. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-08-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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von Sr. Magnisicenz dem Rector und den Herren Dechanten der vier Facultaten mitunterzeichnet wie oben. Friedrich Bülau, d. Z. Rector. Herrn. Otto Böttger, v. Christ. Wilh. Niedner, für den Universitäts-Secretair. theologischen Dccan. v. Gustav Hänel, d. Z. Decan der Juristen-Facultat. v. Joh. Christ. Gottfr. Jorg, Decan der medicinischen Facultär. Moritz Wilh. Drobisch, d. Z. Decan der philosophischen Facultat. Präsident v. Schönsels: Die geehrte Kammer hat bereits den Vorschlag des Directoriums vernommen, der also dahin gehr, den Herrn Professor Tuch provisorisch zuzulassen und ihm aufzugeben, die Vollmacht seiner Corporation noch beizubringen, sofern nämlich nicht dieKamme-r vielleicht etwas Anderes beschließt. Denn bezüglich der Vollmacht ist noch zu erinnern, daß sie im Ganzen früher nichts weiter enthalten hat, als das, was hier in diesem Wahlprotocolle ebenfalls enthalten ist. Es würde daher, dafern die Kammer einen -Beschluß der Art faßte, daß das Wahlprotocoll als Voll macht anzusehen sei, das Direktorium bei seinem Vorschläge nicht beharren. Ich habe zu erwarten, ob irgend Jemand das Wort ergreift. D- Harleß: Es ist mir eine eigenthümlich schmerz liche Empfindung, daß ich gerade in dieser Angelegen- heir das Worr zu ergreifen mich gedrungen fühle. Je we niger mir das Verhalten der Universität Leipzig begreif lich erscheint, umsomehr möchte ich der hohen Kammer zu bedenken geben, ob nicht das, was allerdings nach einer Seite hin bloß als Fvrmalitätzu betrachten sein dürfte, doch von uns besonders accentuirt werden müsse, alsdie letzte Sanction, in welcher die mit der Wahl eines Abgeordneten betraute Corporation erklärt, daß sie die Wahl vollzogen habe, und in dem von ihr Gesendeten den wirklichen Vertreter der Univer sität anerkannt wissen wolle. Unter andern Umständen bin ich zwar der Letzte, der auf Formalitäten der Art Gewicht legt. Und da ich der Jüngste in diesem hohen Kreise und unbekannt mit dem Brauche der hohen Kammer bin, so wollte ich es blos als Bedenken der weiteren Berathung anheimgeben, ob man nicht unter den gegenwärtigen Umstän den darauf zu dringen Anlaß habe, daß das Letzte, was zu geschehen hat, um die vollzogene Wahl als wirkliche Univer sitätswahl zu sanctioniren, erst noch einzuholen sei, bevor der -Bevollmächtigte der Universität Leipzig in unserer Mitte Platz ergreift. Ich habe, wie gesagt, nichts weiter thun wollen, als dies der Berathung der hohen Kammer unter stellen. Präsident v. Schönscls: Es ergreift Niemand weiter das Wort.... v. Welck: Ich.wollte mir nur ein Wort erlauben, näm lich ich bin-jm Allgemeinen pMommen mit der Ansicht,ein- I.K. verstanden, die so eben von dem geehrten Sprecher erttwiMt wurde, und verkenne keineswegs die Wichtigkeit des in dieser Beziehung zu ergreifenden Weges. Jndeß möchte ich mjr erlauben, darauf aufmerksam zu machen, daß allerdings schon einige Male Fälle vorgekommen sind, wo Abgeordnete nur provisorisch zugelassen worden sind, eben unter der Vor aussetzung, daß sie erst noch über ihre Bevollmächtigung die erforderlichen näheren Beweisgründe angeben würden. Also wenn man sich auch wirklich noch das Vorbehalten wollte, was von dem geehrten Sprecher so eben erwähnt wurde, so glaube ich doch, daß demohnerachtet einer provisorischen Zulassung des Herrn Professor Tuch nichts entgegen stehen würde. tt. Harleß: Herr Präsident! Wenn nach dem bis herigen Brauche feststeht, daß die provisorische Zulassung in der Weise stattgefunden hat, so ist mein Bedenken voll kommen beseitigt. Prinz Johann: Ob bisher eine provisorischeZulaffung in dieser Kammer stattgefunden hat, ist mir nicht erinnerlich. Der vorliegende Fall dürfte aber doch eigenthümlich sein. Wir verlangen eine Vollmacht, die eine bloße Form ist; mate riell ist allerdings meiner Uebcrzeugung nach die Wahl voll kommen gültig. Wenn wir nunmehr sagen, wir lassen den Professor 0. Tuch provisorisch zu und verlangen die Bei bringung der Vollmacht, so folgt daraus, daß, wenn er die Vollmacht nicht beibringt, wir ihn ausschließen. Nach Lage der Sache nun istzu vermuthen, daß er dieVollmacht nicht bei bringen werde. Nun weiß ich nicht, ob wir da nicht in ein Jrrsal hineingeratben werden; ich würde daher der Meinung sein, man ließe ihn zu und erklärte die Vollmacht für eine bloße Formalität, deren man auch entübrigt sein konnte, oder man ließe ihn nicht eher zu, bis die Vollmacht von ihm boigc- bracht worden wäre. v. Ze hm en faufStauchitz-: Insofern ein Zweifel über haupt obwalten sollte, ob es dem Professor I). Luch möglich sein möchte, die Vollmacht beizubringen, um so mehr, glaube ich, müßten wir darauf bestehen. Die Landtagsordnung schreibt bestimmt vor, daß der Abgeordnete sich durch die Vollmacht zu legift'miren habe. Wir haben keinen Grrnd, davon ab zugehen, das Aeußerste, was wir thun können, ist, den Pro fessor Tuch provisorisch zuzulasien unter Vorbehalt der Bei bringung der Vollmacht. Das unterliegt auch bei uns keinem Bedenken, weiter zu gehen kann aber weder im In teresse, noch im Rechte der Kammer liegen. Vicepräsidcnt Gottschald: Ich gehöre zwar dem Di- rectorium an und bin nicht gemeint, von dessen Ansicht mich zu trennen, die derHerr Präsident im Namen des Dchecloriums ausgesprochen hat. Jndeß mache ich darauf aufmerksam, was, wie ich glaube, auch bereits von dem Herrn Präsidenten erwähnt worden ist, daß Herr Professors. Luch seine Mis- sive beigebracht hat, sowie auch das, Wahlprotocoll im Ori ginale. Letzteres ist vollzogen von dem Rector und von 4»
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