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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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wirb, weil sie manchen zu einem literarischen Unternehmen Unbefähigten abhalten wird, seine wenigen Geldmittel und seine nutzbarer anzuwendcnde Zeit an ein bald in sich selbst zerfallendes Unternehmen zu wenden. In Betreff der Höhe der Cautionen ist zu bemerken, daß sie in einem angemessenen Verhältnisse zu den angedrohten Geldstrafen zu stehen, wenigstens nicht zu hoch gegriffen zu fein scheinen, auch die in Oesterreich, Preußen und Bayern angenommenen Sätze nicht erreichen. Da die Deputation auch sonst nichts zu erinnern findet, cmsiehlt sie die unveränderte Annahme der tzZ. 16 und 14. Präsident v. Sch önfels: Die Motive und der Bericht über §. 13 und 14 sind bereits vorgetragen, und somit stände der Eröffnung der Diskussion über §. 13 und 14 nichts mehr im Wege. Prinz Johann: Ich wollte nur aufein kleines Versehen aufmerksam machen, welches sich in den Deputationsbericht eingeschlichcn hat. Es ist nämlich auf Seite 198 des Berichts oben gesagt, daß die vorgeschlagenen Cautionen die in Oester reich, Preußen und Bayern angenommenen Sätze nicht erreichen. In Bayern aber bestehen meines Wissens keine Cautionen; ich meine, es sollte wohl Frankreich heißen. (Es wird dies von dem Herrn Referenten bejaht.) Präsident v. Schön fel s: Ich habe zu erwarten, ob noch Jemand das Wort wünscht. v. Erdmannsdorf: Ich finde mich veranlaßt, bei tz. 13 den dringenden Wunsch auszusprcchen, daß cs der hohen Staatsregicrung bei dem Punkt b. gefallen möge, recht streng die Grenzen zu ziehen zwischen einer rein wissenschaftlichen Zeitschrift und einem ins practische Leben übergreifenden Journale, sobald es über politische Fragen handelt. Ich bin zu diesem Wunsche gedrängt durch die Erfahrungen des Jah res 1848. Damals bestanden eine Menge Blätter und Ver eine, welche es sich zur Aufgabe machten, die Republik einzu führen. Es wurde sogar damals in dieser Kammer der Vorstand des Ministeriums des Innern interpellirt, wie es denn komme, daß die Regierung dagegen nichts thue, und man erhielt darauf zur Antwort, daß jene Zeitschriften und dieseVereine die Frage aus dem rein wissenschaftlichen Stand punkte behandelten. Den Erfolg dieser „wissenschaftlichen" Bestrebungen haben wir erlebt! Ich finde mich deshalb ver anlaßt, hier den Wunsch auszusprechen, daß der rein wissen schaftliche Standpunkt streng innegehalten werden müsse. Präsident v. Sch önfels: Es scheint Niemand weiter das Wort zu wünschen, um über §. 13 und 14 zu sprechen. v. Großmann: Nur eine Bemerkung will ich mir er lauben. Sollte es nicht besser sein, die Cautionen mehr nach dem Unterschiede der Städte, die man in große, mittlere und kleine einzutheilen pflegt, zu bemessen und das Maaß der ein zelnen Cautionen dem Ermessen der Behörden zu überlassen? Es scheint doch, für einzelne kleine Städte namentlich, selbst 1. K. (2. Abonnement.) eine Caution von lOOOLHaler für ein zweimal wöchentlich erscheinendes Blatt zu hoch ergriffen zu sein. Referent v. Biedermann: Dieser Gegenstand ist viel fältig in der ^Deputation zur Sprache gekommen; man hat allerdings auch gefühlt, daß ein Uebelstand wohl damit ver bunden sein könne, und Mittel gesucht, die Cauiionsforderung einigermaaßen zu mindern, um namentlich kleine und unbe deutende Blatter, die für kleine Städte und die nächste Um gegend berechnet und dort auch Bcdürfniß sind, nick t zu sehr zu bedrücken. Allein es ist nicht gelungen, auf einen zweck mäßigen Vorschlag in dieser Beziehung zu kommen. Wir mußten uns sagen, daß auch in einer kleinen Stadt eine Zeit schrift erscheinen kann, welche im ganzen Lande verbreitet ist, wie es z. B. mit dem Dorfbarbier der Fall ist. Man kann also nicht sagen, daß eine Zeitschrift, weil sie in einer kleineren Stadt erscheint, deshalb keine große Caution erlegen könne. Es kommen eben Falle vor, wo Blätter, die in kleineren Städten erscheinen, mehr gelesen werden als solche, die in großen Städten herauskommen, und es würde also in Bezug auf die Cautionen der Blätter, welche in kleinen Städten er scheinen, nothwendig sein, ein Ermessen der Behörde eintre ten zu lassen. Das schien aber im Allgemeinen bedenklich, weil danndicCautionsforderunggewlssermaaßeneinePräven- tivmaaßrcgel wird, oder doch als solche betrachtet werden könnte. Der einzige vielleicht angemessene Vorschlag, der auch in derDeputation zur Sprache kam, den man aber eben falls fallen ließ, war der, daß die Regierung ermächtigt würde, bei unbedeutenden kleinen Blättern in kleinen Städten noch unter eine Caution von 500 Ehalern herabzugehen. Diese Blätter erscheinen gewöhnlich nur einmal in der Woche und würden nach der allgemeinen Bestimmung 500 Zchaler zu geben haben. Wir hatten die Ansicht, daß in einem solchen Falle vielleicht mit einer Caution von 300 Lhaler auszukom men sein möchte, allein die Regierung wünschte ein solches freies Ermessen soviel als möglich zu vermeiden. Dies der Grund, warum in dem Deputationsberichte dieser Vorschlag nicht angenommen wurde. Staatsminister v. Friesen: Es ist allerdings, wie der Herr Referent bereits bemerkt hat, in derDeputation vielfach über diesen Punkt verhandelt worden. Es sind auch in den verschiedenen Petitionen verschiedene darauf bezügliche Wünsche ausgesprochen worden. Man hat einen Unterschied der Caution nach der Größe der Städte, worin die Zeitschrif ten erscheinen, nach dem Formate, ja sogar nach dem Leserkreis der Zeitschriften vvrgeschlagen. Einen Unterschied der Cau tion nach dem Leserkreis zu machen würde sehr schwierig fein und mehr oder weniger zur Willkür führen. In andern Staaten, z. B. in Oesterreich und Preußen, besteht allerdings ein Unterschied der Cautionen, je nachdem die Zeitungen irr größeren oder kleinerenStadten erscheinen. Das mag allerdings injenengroßenStaaten angemessen sein, denn es istinderThat ein wesentlicher Unterschied, ob z. B. eineZeitung in Berlin ödev 39
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