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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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staatsgefährlich erachteten Schrift direct oder indirect bethek- ligen dürfen. Dieser Gesichtspunkt des Rechts und der öffent lichen Moral ist der meine, und von ihm aus stimme ich für der Regierung zu ertheilende Vollmacht. v. Erdmannsdorf: Ich habe gegen den Vergleich meines Herrn Nachbars zur Linken nur das einzuhalten, daß nicht jeder Zeitschrift der Postdebit entzogen werden wird, sondern nur denen, welche eine staatsgefährliche Tendenz befol gen oder welche auffordern, staatsgefährliche Zwecke zu verfol gen. Nun—um meinesHerrnNachbarsBeispiel beizubchalten >— wenn ein schlechtes Subject sich auf eine Staatseisenbahn begicbt, um staatsgefährlichc Handlungen zu unternehmen, so hat die Staatsregierung nicht nur das Recht, sondern so gar die Pflicht, dieses Subject zu arretiren und unschädlich zu machen. Bürgermeister Müller: Mein Vergleich ist nicht ver standenworden. Ich habe nicht von „Verbrechern" ge sprochen, die unbedingt fcstgenommen werden müssen. Auch im Gesetze ist nicht davon die Rede, daß nur gegen verbreche rische oder verbotene Zeitschriften in dieser Weise eingeschrit- ten werden kann, sondern cs heißt: „die Postverwaltung hat die Annahme und Ausführung von Bestellungen bei den Postanstalten auf solche Zeitschriften, welche ihr von dem Mi nisterium des Innern zu diesem Zwecke bezeichnet werden, zu Verweigern." Es ist also von allen Zeitschriften die Rede. Ich habe ebensowenig von verbrecherischen Schriften, als von dergleichen Menschen, sondern nur von solchen gesprochen, die als gefährlich erscheinen, denen man aber gleichwohl nach dem Gesetze nicht zu Leibe kann. Präsident v. Schönfels: Begehrt Niemand weiter das Wort, so schließe ich die Debatte und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Biedermann: Ich habe noch eine Bemer kung nachzuholen, welche ich auf die Rede des Herrn Mini sters zu machen hatte. Ich habe nämlich nicht geglaubt, daß h. 6 dazu dienen könne, um den Vertrieb einzelner Zeitschrif ten zu verbieten; ich habe geglaubt, daß dort nur von dem Verbote von Büchern oder einzelnen Druckerzeugnissen die Rede sei. Der Herr Staatsminister meinte aber, ausländi schen Zeitschriften sei der Postdebit zu entziehen nicht erst müthig, weil dies schon durch §. 6 in die Hande der Regierung gelegt sei. Im Allgemeinen habe ich noch zu bemerken, daß, wenn ich dieses der Regierung einzuräumende Recht als ein unbedingtes Hülfsmittel ansehen könnte, um solche Zeitschrif ten, welche nicht dem Gesetze verfallen, aber doch höchst nach theilig sind, in der Weise, wie sie vorhin der Herr StaatS- minister geschildert hat, zu unterdrücken, ich dann vielleicht eher von den Bedenken, welche die Majorität gehabt hat, zu rücktreten und für die Vorlage stimmen würde. Man würde dann zu bedenken haben, ob die Nachtheile nicht von gerin gerer Wichtigkeit seien, als die Vortheile. Da dies aber nicht der Fall ist, wie der Herr Minister selbst zugegeben hat, wenn man ferner erwägt, wie er selbst bemerkte, daß es noch andere Mittel des Vertriebes gebe, wodurch Zeitschriften, welche, unterstützt von einer mächtigen Partei, es sich zur Aufgabe machen, systematisch das Wohl des Staates zu untergraben, fortbestehen können, auch wenn ihnen der Postdebit entzogen ist, wenn also beiden gefährlichsten Gegenständen, die es giebt, dieses Mittel nutzlos bleibt: so muß ich doch die von uns aus gestellten Bedenken für überwiegend halten und werde bei dem Anträge der Majorität stehen bleiben. Staatsminister v. Friesen: Der Herr Referent hat in Zweifel gezogen, ob §. 6 sich überhaupt auf Zeitschriften be ziehe. Einmal ist weder in Z. 0, noch in den Motiven dazu irgend etwas enthalten, worauf dieser Zweifel sich gründen könnte, und dann mache ich ihn noch auf Z. 1.6 aufmerksam, worin es ausdrücklich ausgesprochen ist, daß die Bestimmun gen der 2—17 — und darunter ist also auch §. 6 mit in begriffen — auch auf bereits bestehende „Zeitschriften" Anwendung leiden, woraus denn unzweifelhaft folgt, daß auch §. 6 auf Zeitschriften sich bezieht. Präsident v. Schönfels: Ich werde nun zur Frag stellung übergehen. Z. 19lautet:„DiePostverwaltung hat die Annahme und Ausführung von Bestel lungen bei den Postanstalten auf solche Zeit schriften, welche ihr von dem Ministerium des Innern zu diesemZwecke bezeichnet werden, zu verweiger n." Die Majorität der Deputation schlägt vor: zwischen „solche" und „Zeitschriften" noch einzuschalten: „ausländische." Es werden also von dieser Paragraphe nur die ausländischen, keineswegs die inländischen Zeitschriften betroffen werden. Die Minorität der Deputation will da gegen auch diese letzteren von der Paragraphe betroffen und diese, wie sie in der Gesetzvorlage steht, angenommen wissen. Ich frage nun zunächst: ist die Kammer mit der Ansicht der Majorität einverstanden, zwischen „solche" und „Zeit schriften" das Wort „ausländische" einzuschaltcn? — Wird gegen 8 Stimmen abgeworfen. Präsident v. Schönfels: Ich richte nun die Frage auf die Paragraphe selbst, die zugleich auch die Ansicht der Mino rität enthält. Erklärt sich die Kammer mit dieser einverstanden? — Wird gegen .'»Stimmen angenommen. Präsident v. Schönfelö: DicZeit ist heute zu weit vor gerückt, und da nicht zu erwarten ist, daß wir mit der Bera- thung des Gesetzes zu Stande kommen, so schlage ich vor, die Sitzung zu schließen. Die nächste Sitzung beraume ich auf morgen 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des heute auf derselben befindlichen Gegenstandes. Schluß der Sitzung Uhr. Letzte Absendung zur Post: den 18. Nov. 1.850. Mit der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck non B.G. Teuouer,
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