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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^4^ 49. Dresden, am 21. December 18^9« Fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 1-1. December 1ß5V. Inhalt: Reqistranvenvorliaq. — Urlaubsgesuche. — Antrag auf Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes zur ersten Deputation. — Schluß der Berathung ves Berichts der außerordentlichen De putation zur Begutachtung der durch das allerhöchste Gesetz vom IS. Juli l8üv vorgclegten Gesetzentwürfe sub L. 0.1). — Schlußabsttminung. — Vortrag von Seiten der dritten Depu tation über die Petitionen lL. H. Kob'S und Genossen zu Leipzig und Heinrich Göldner's und Genossen zu Freiberg und Dresden, daß der mittelst allerhöchsten Dekrets vom 26. Oktober vorigen Jahres den damals versammelten Kammern vorgelegtc Entwurf zu einem neuen Berggesetze der gegenwärtigen Ständcversamm- lung zur Berathung vorgelegt werde. — Beschlußfassung, den Bericht der zweiten Kammer hierüber anzunehmen und Ver legung der Berathung desselben auf die nächste Tagesordnung. Die Sitzung beginnt ^12 Uhr inGegenwart desStaats- mrnistersv. Zschinskyund inAnwesenheitvon35Kammer mitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung vom Secretair v. Potenz aufgenommenen Protoeolls, welches ohne. Einwand genehmigt und von den Mitgliedern I>. Groß mann und Graf Schönburg mit vollzogen wird. Aus derRegisteande wird hierauf folgende eine Nummer vor getragen. (Nr. 224.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 10. December 1850, die Genehmigung der ständischen Schrift auf das königliche Decret, das Eisenbahnwesen, und zwar die Privateisenbahnen und die sächsisch-schlesische Eisenbahn be treffend, enthaltend. Präsident v. Schönfels: Diese Schrift ist gestern bereits vorgetragen und genehmigt worden. Es gelangt da her der Protocollauszug, von dem hier die Rede ist, zu dem Acten. Ich gehe nun über zu den Urlaubsgesuchen, Herr v. Lüttichau entschuldigt sich für heute mit Unwohlsein; fer ner ersucht der Abg. v. Friesen Urlaub auf die Woche vom 15. bis 21. d. M. Ich habe die Kammer zu fragen - ob sie die I- L E--'- Abonnement.) Genehmigung dieses Gesuchs aussprechen will?— Einstim mig Ja. Präsident v. Schönfels: Etwas Weiteres habe ich nicht mitzutheilen. PrinzJohann: Ich bitte ums Wort. DieerstcDe- putation entbehrt schon seit mehren Wochen eines ihrer Mit«, glicder, des HerrnAmtshauptmann v. Biedermann, der durch Krankheit abgehalren worden ist, hier zu erscheinen. Die Sache hatte nichts auf sich bis zur jetzigen Zeit, da wir unbe schäftigt waren, es steht uns aber nunmehr die Bcrathung eines wichtigen Gesetzes in der nächsten Zeit bevor, und es ist doch zu wünschen, daß bei dieserBeratbung die Deputation vollzählig sei. Ich erlaube mir daher zu beantragen, daß in einer der nächsten Sitzungen für dieZeit der Behinderung des Herrn Amtshauptmann v. Biedermann ein Mitglied für die erste Deputation gewählt werde. Präsident». Schönfels: Ich werde die Wahl auf die nächste Tagesordnung bringen. Wir können nun zur heu tigen Tagesordnung übergehen, cs ist das die fortgesetzte Berathung des Berichts, die Verfassungsrevision betreffend. Referent v. Friesen: Es ist nun,noch die Berathung und Beschlußfassung über den Antrag der außerordentlichen Deputation Seite 337 des Berichtes übrig. Da gestern über die Form dieses Antrages einige Erinnerungen gemacht wur den, so erlaube ich mir in Beziehung darauf Folgendes erläu ternd zu bemerken, und zwar im Auftrage der Deputation. Es ist nämlich richtig und anzuerkennen, daß die,Bestimmun gen des Gesetzes vom 31. März 1849 Theile der Verfassungs urkunde geworden sind, denn sie sind nach den ausdrücklichen Worten des Gesetzes an ihre Stelle getreten; nun bedarf es aber znAbänderungen derVerfassungsurkunde und Anträgen dazu Seiten der Stände eines- Antrages, der auf zwei Be schlüsse gegründet ist, die bei zwei ordentlichen, unmittelbar auf einander folgenden Landtagen gefaßt worden sind. Die Stände müssen, also auf zwei ordentlichen, nacheinander fol genden Landtagen übereinstimmende Beschlüsse fassen, um einen solchen Antrag an die Regierung bringen zu können. Cs würde also bei diesem Landtage, der ein ordentlicher ist^ rin solcher Antrag allerdings noch nicht zy .Stande gebracht^ sondern es würde nur ein Beschluß, gefaßt werden -können, 35
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